…Zeiträume bestehen. Würde daher - bei Wegdenken der eingetretenen Verjährung - kein Verfahrenstitel vorliegen, um den rechtskräftigen Bescheid zu ändern, kommt eine solche auch nicht durch Anwendung des § 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 iVm § 293b BAO in Betracht. Für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303…
…Aussetzung liegt bei Vorliegen aller Voraussetzungen im Ermessen der Behörde. | Rechtsanspruch bei Vorliegen aller Voraussetzungen. | Verwaltungsinterne Maßnahme, kein Bescheid. | Bewilligung erfolgt durch Bescheid. | Sonstige Gutschriften, die in laufender Verbuchung der Gebarung zu einem Guthaben führen, lösen insoweit eine Wiederaufnahme der Einbringung…
…Ermessen bei amtswegiger Rückzahlung Rz 1919: Die amtswegige Rückzahlung liegt im Ermessen der Behörde. Sie wird vor allem im Interesse der anzustrebenden Saldenbereinigung auf auslaufenden Abgabenkonten, auf denen keine weiteren Buchungsvorgänge zu erwarten sind, vorgenommen, sofern der Verfügungsberechtigte eindeutig feststeht. Ein weiterer Fall einer amtswegigen…
…Erlassen der Rechtsbehelfserledigung und Wiederaufleben oder Erlöschen der Zahlungspflicht). In allen Fällen einer Aussetzung im Sinn des Art. 45 UZK sind Aussetzungszinsen gemäß § 212a Abs. 9 BAO (bei amtswegigem Vorgehen infolge des Gleichbehandlungsgrundsatzes in analoger Anwendung) zu entrichten und entfällt eine ansonsten gegebene Säumniszinsenpflicht. Bei…
…1991, 90/13/0208; VwGH 23.5.1990, 89/13/0191). Rz 1690: In Nachsichtsfällen ist bei der Handhabung des Ermessens auf das steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen, insbesondere seine Zahlungswilligkeit und die Art, wie es zur Entstehung und zum Anwachsen der Abgabenrückstände gekommen ist, Bedacht…
…99/17/0323). Rz 1625: Ohne Antrag ist eine Nachsicht ausgeschlossen. Rz 1626: Die Nachsicht ist stets abgabenbezogen; über das Begehren des Abgabepflichtigen darf bei Bewilligung einer Nachsicht nicht hinausgegangen werden. 19.6.3. Nachsicht auch für entrichtete Abgabenschuldigkeiten Rz 1627: Im Gegensatz zur Löschung (…
…des Abgabepflichtigen bei einer anderen Abgabenbehörde (als Einzel- oder Gesamtschuldner) hat. Rz 810: Die Verwendung der Guthaben gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BAO ist zwingend und nicht dem Ermessen der Behörde überlassen (VwGH 26.6.2001, 97/14/0166). Zur Frage, wann bei Umbuchungen…
…Aussetzungszinsen nicht vor dem Ablauf oder dem Widerruf der Aussetzung erlassen werden. Wird eine Aussetzung nicht bewilligt, so sind Aussetzungszinsen vor der Erledigung des Aussetzungsantrages nicht festzusetzen. Rz 560: Für ein- und denselben Abgabenbetrag (bei dem es sich nicht um die gesamte Abgabenschuld handeln muss…
…Bewilligung auch eine Abweisung des Antrages auf Bewilligung des Verfahrens dar. Für eine mündliche Anmeldung ist ein Dokument gemäß Anhang 71-01 UZK-DA erforderlich. Carnet ATA/eATA Wird ein Carnet ATA/eATA bei einer zuständigen Zollstelle zwecks Inanspruchnahme des Verfahrens der Vorübergehenden Verwendung vorgelegt…
…räumt § 237 BAO die Möglichkeit ein, einen Gesamtschuldner, bei dem die Einhebung der Abgabenschuld nach der Lage des Falles unbillig wäre, auf Antrag aus dem Gesamtschuldverhältnis zu entlassen. Die mit Bescheid auszusprechende Entlassung aus der Gesamtschuld bedeutet lediglich ein Erlöschen des Anspruches gegenüber dem Bescheidadressaten…
…4. Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte Inhabern einer AEO-Bewilligung wird eine überdurchschnittliche Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie allgemein ein hohes Maß an Verlässlichkeit im Rahmen ihrer zollrelevanten Tätigkeiten unterstellt. Eine gültige AEO-Bewilligung ist daher bei Auswahl und Umfang von Kontrollen zu berücksichtigen (Art. 24 Abs. 1…
…im Rückstand verbleibende Abgabenschuldigkeiten ist zweckmäßigerweise ein gemäß § 294 Abs. 1 BAO ändernder Bescheid zu erlassen. Rz 285: Wurde für die Abgabenzahlungsschuld eines mit Beschwerde angefochtenen Abgabenbescheides eine Zahlungserleichterung bewilligt, so erlischt diese wegen Wegfalls der Abgabenzahlungsschuld, wenn die Beschwerde durch Aufhebung des Bescheides unter…
…kann gegebenenfalls wiederholt ein Rückstandsausweis ausgestellt werden. 15.2. Bezeichnung des Abgabenschuldners (Haftungspflichtigen) Rz 1405: Für die Bezeichnung des Abgabenschuldners (Haftungspflichtigen) gilt Folgendes: Bei natürlichen Personen: Name (voller Vor- und Zuname) und Anschrift des Abgabenschuldners. Betreibt dieser unter einer von seinem bürgerlichen Namen abweichenden Bezeichnung…
…dieser Anmeldung, wird auch eine Berichtigung der Eigenmasse anderer Positionen erforderlich sein. Es wird darauf hingewiesen dass bei einer Änderung der Eigenmasse auch allfällige Abschreibungen von Bewilligungen oder Lizenzen korrigiert werden müssen. Die Meldung an die Kontingentstelle muss zumindest folgende Angaben enthalten: -Geschäftszahl des Zollamtes;…
…Behörde unterläuft bei Inanspruchnahme des Haftungspflichtigen kein Ermessensfehler, wenn die Einhebung der haftungsgegenständlichen Abgaben beim Erstschuldner nach der Aktenlage zumindest gefährdet, wenn nicht unmöglich ist (VwGH 10.2.1989, 86/17/0114). Die Abgabenbehörde übt bei Heranziehung einer Person zur Haftung ihr Ermessen erkennbar im…
…Ermessen Rz 1566: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert dem § 20 BAO zufolge die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse an der…
…von Sicherheitsleistungen. In allen anderen, vorstehend nicht erfassten Fällen (z.B. bei Berufungsverfahren, amtswegigen Erlass/Erstattungsverfahren, amtswegigen Nachforderungen) sind Erstattungen und Nachforderungen vom zuständigen Zollamt durchzuführen. Eine Nacherhebung hat gemäß Art. 869 Buchstabe a ZK-DVO119 UZK nicht zu erfolgen, wenn ein Kontingent- oder Plafondzollsatz…
…1 BAO ist ausschließlich von Zweckmäßigkeitsüberlegungen getragen, bei uneinbringlich gewordenen Abgabenschuldigkeiten erfolglose Einbringungsmaßnahmen aus verwaltungsökonomischen Gründen zu vermeiden (VwGH 15.9.1999, 94/13/0044). Rz 1610: Die Rechtswirkungen der Abschreibung gemäß § 235 BAO erfassen alle Mitschuldner (VwGH 17.12.1992, 91/16/0075). Rz…
…Art. 211 Abs. 2 UZK sinngemäß zu prüfen (siehe Abschnitt 1.2.5. Rückwirkende Bewilligung). Antrag Der Bewilligungsinhaber hat unter Hinweis auf die Bewilligung einen formlosen schriftlichen Antrag auf Verlängerung der Zuführungsfrist bei jener Zollstelle einzubringen, die die Bewilligung erteilt hat. 1.6. Rücknahme, Widerruf…
…durch das Guthaben vorerst getilgt gewesenen Abgabenschuldigkeiten. Rz 1930: Hat ein Abgabepflichtiger bei einer Abgabenbehörde mehrere Konten, so ist § 215 Abs. 1 BAO zu beachten. Rz 1931: Die Beschränkung des Rückzahlungsbetrages liegt im Ermessen der Abgabenbehörde (VwGH 26.6.2001, 97/14/0166). Bei Guthaben…