…lit. b BAO in Verbindung mit § 230 Abs. 6 BAO). Diese Fristen beginnen mit Erledigung des Antrages neu zu laufen. Die Antragstellung berührt bereits entstandene Säumniszuschlagsansprüche nicht. Rz 481: Der Bescheid, mit dem die Abgabenbehörde über einen Aussetzungsantrag entscheidet, ist mit Bescheidbeschwerde anfechtbar (§ 243 BAO)…
…Eine bescheidmäßige Erledigung eines auf § 239 BAO gestützten Rückzahlungsantrages ist jedoch nur dann erforderlich, wenn ihm nicht oder nicht zur Gänze entsprochen wird. 22.8. Abweisung eines Rückzahlungsantrages mangels Guthabens Rz 1914: Mangels Vorliegens eines Guthabens ist der Rückzahlungsantrag abzuweisen und nicht zurückzuweisen (VwGH 26…
…Erledigung eines Aussetzungsantrages sind Aussetzungszinsen für die von diesem betroffenen, noch nicht entrichteten Abgaben, soweit für sie eine Aussetzung ohne Bedachtnahme auf § 212a Abs. 2 lit. a und c BAO in Betracht kommen könnte, zu entrichten. Rz 557: Für die Zeit nach einer Bewilligung der…
…G 119/86, zufolge soll der Berufungswerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden. Diesem Ziel dient § 212a BAO über die Aussetzung der Einhebung. 4.2. Grundsätzliches Rz 401: Eine solche Aussetzung kommt…
…Aussetzungsanträge sind grundsätzlich frühestens gleichzeitig mit der Bescheidbeschwerde einzubringen (VwGH 11.2.1994, 92/17/0152). Rz 416: Anträge, die vor Einbringen einer Bescheidbeschwerde gestellt werden, sind, wenn kein Zurückweisungsgrund vorliegt, als unbegründet abzuweisen, wenn nicht bis zur Erledigung des Antrages die Beschwerde eingebracht wird…
…der Rechtsbehelfserledigung und Wiederaufleben oder Erlöschen der Zahlungspflicht). In allen Fällen einer Aussetzung im Sinn des Art. 45 UZK sind Aussetzungszinsen gemäß § 212a Abs. 9 BAO (bei amtswegigem Vorgehen infolge des Gleichbehandlungsgrundsatzes in analoger Anwendung) zu entrichten und entfällt eine ansonsten gegebene Säumniszinsenpflicht. Bei Berufungen…
…zum Zeitpunkt der - rechtzeitigen - Antragstellung vorliegen. Eine spätere Vorlage kann den Befreiungstatbestand nicht mehr erfüllen, weil dieser eben die rechtzeitige Vorlage verlangt. Die Vorlage des amtlichen Vordruckes im Berufungsverfahren bedeutet keine für die Befreiung relevante nachträgliche Änderung des Sachverhaltes oder eine Änderung von rechtlichen Gegebenheiten…
…Wurde allerdings der Nachsichtsantrag ausschließlich auf Geldmangel gestützt und vor Erledigung des Antrages die Abgabe entrichtet, so liegt keine Unbilligkeit mehr vor (VwGH 8.4.1991, 90/15/0015). Rz 1628: Der AntragDas Antragsrecht auf Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschuldigkeiten kann nur innerhalb von fünf Jahren…
…einer Erledigung die Bekanntgabe an denjenigen, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt ist, zur Voraussetzung hat, ist in diesen Fällen zwar der Abgabenbescheid dem Erstschuldner gegenüber, für den er seinem Inhalt nach primär bestimmt ist, noch nicht wirksam geworden, doch ist angesichts der durch…
…426: Eingaben, mit denen eine Erledigung in einem anhängigen Verfahren urgiert wird, sind gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 Z 17 GebG befreit. Anders bei Wiederholung des bereits gestellten Begehrens (siehe Rz 407). 10.5.7.4. Rechtsmittel Rz 427: Berufungen gegen Bescheide, mit denen…
…der Erledigung eines Ansuchens um Ratenbewilligung soll über den gesamten auf dem Abgabenkonto ausgewiesenen Rückstand abgesprochen werden. Rz 258: Bei teilweiser Bewilligung eines Ansuchens sind die Worte "unter Abweisung des Mehrbegehrens" in den Spruch des Bescheides aufzunehmen. Rz 259: In die Ratenbewilligung sollen jene der…
…weil der Geschäftspartner des Abgabepflichtigen vereinbarungswidrig die Stellung eines Überrechnungsantrages unterlassen hat, liegt keine sachliche Unbilligkeit (VwGH 29.11.1994, 94/14/0094). Rz 1701: Die Einhebung eines Säumniszuschlages stellt eine Nachsicht rechtfertigende Unbilligkeit dar, wenn die Festsetzung dieser Nebengebühr ausschließlich durch die verzögerte Erledigung…
…Antrag auf Aussetzung der Einhebung (§ 230 Abs. 6 BAO) Rz 1451: Während ein Zahlungserleichterungsansuchen eine Hemmung der Einbringung bis zu seiner Erledigung nur dann zwingend auslöst, wenn es - von den Fällen des § 212 Abs. 3 BAO abgesehen - spätestens vor dem Ablauf der für die Entrichtung…
… zu beachten ist jedoch der Eintritt der Bemessungsverjährung für den Säumniszuschlag. Wurde der Antrag vor Eintritt der Bemessungsverjährung des Säumniszuschlages gestellt, so ist im Hinblick auf § 209a Abs. 2 BAO eine (teilweise) stattgebende Erledigung des Antrages auch nach Ablauf der Verjährungsfrist zulässig. Rz 998: Anträge…
…ergeht der Stundungszinsenbescheid nicht vor Ende des durch die Zahlungserleichterung ausgelösten Zahlungsaufschubes, bei Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung nach dessen Erledigung. Rz 304: In den Bescheid über die Stattgabe oder die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung ist ein Hinweis aufzunehmen, dass bei Vorliegen der gesetzlichen…
…3 BAO eingebracht, so dürfen Einbringungsmaßnahmen bis zur Erledigung des Ansuchens nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden (§ 230 Abs. 3 BAO). Rz 218: Wurde ein Ansuchen um Zahlungserleichterung nicht zeitgerecht eingebracht, so kann die Abgabenbehörde dem Ansuchen aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Maßnahmen zur Einbringung zuerkennen (§ 230…
…Ist der Fälligkeitstag im Bescheid ausgewiesen, so ist Rz 15 zu beachten. Die Bekanntgabe erfolgt bei schriftlichen Erledigungen durch Zustellung, bei mündlichen durch Verkündung. Die von einer Bescheidzustellung abhängige Fälligkeit kann nur jemandem gegenüber eintreten, an den der Bescheid ergangen ist (siehe auch Rz 31…
…Wird einem im Zusammenhang mit der Neugründung stehenden Anbringen (vgl. zB Rz 6 ff) die antragsgemäße Erledigung versagt und dagegen ein Rechtsmittel erhoben, sind auch die im Rechtsmittelverfahren allenfalls anfallenden Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben gemäß § 1 Z 1 NeuFöG befreit, insoweit der Antragsteller im Rechtsmittelverfahren obsiegt…
…Die Erledigung der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln und Containern muss innerhalb der folgenden Fristen ab dem Zeitpunkt der Überführung der Waren in das Verfahren erfolgen: a)bei Schienenbeförderungsmitteln: innerhalb von zwölf Monaten; b)bei gewerblich verwendeten Beförderungsmitteln mit Ausnahme von Schienenbeförderungsmitteln: in dem Zeitraum, der…
…Art und Weise der Übermittlung von Informationen zur Erledigung der Förmlichkeiten für in einem anderen Mitgliedstaat befindliche Waren (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Die Antwort, auf die in Artikel 95 Bezug genommen wird, kann mit anderen Mitteln als der elektronischen Datenverarbeitung übermittelt…