…BAO auch nur bei einem Gesamtschuldner oder Haftenden nicht vor, so ist eine Abschreibung im Hinblick auf das damit verbundene Erlöschen des Anspruches verfehlt (VwGH 24.3.1994, 92/16/0103); in Betracht käme jedoch eine Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 BAO). Rz 1606: Da…
…cpd) betrifft, ist die Geltendmachung der Ansprüche, mangels eines österreichischen bürgenden Verbandes, gemäß dem Weltautomobilverband FIA an den ADAC zu stellen: ADAC e.V. Carnet de Passages Hansastraße 19 80686 München E-Mail: cdp@adac.de Mit der Mitteilung wird der Bürge aufgefordert, die Eingangsabgaben…
…einer Aussetzung der Einbringung ergibt sich somit kein Tilgungstatbestand. Hierauf ist bei Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 160 BAO) vorliegen, Bedacht zu nehmen. Da die Aussetzung nicht zu einem Erlöschen der Abgabenschuld führt, bleiben nicht nur die Ansprüche als…
…075,00 | 47,50% | Verrechnung Abfertigung B | 2.000,00 | - 950,00 | 47,50% | Übertragung der Ansprüche an MVK 2003 | 10.000,00 | - 4.750,00 | 47,50% | 31.12.2003 vorläufig | 5.000…
…dar. Das bedeutet, dass ein gesetzlich eingeräumter materiellrechtlicher Anspruch auf eine Befreiung von Einfuhrabgaben oder auf Rückwarenbehandlung durch das Entstehen einer Zollschuld für eine Ware anders als gemäß Art. 77 UZK zum Erlöschen kommt. (2) Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bildet Art. 86 Abs. 6…
…auszusprechende Entlassung aus der Gesamtschuld bedeutet lediglich ein Erlöschen des Anspruches gegenüber dem Bescheidadressaten, während der Abgabenanspruch als solcher gegenüber den anderen Gesamtschuldnern unberührt bleibt (VwGH 28.4.1994, 93/16/0192). Rz 1801: Während für die Nachsicht (§ 236 BAO) das Vorliegen der maßgeblichen Voraussetzungen…
…fällig geworden ist). Die Einhebungsverjährungsfrist endet (nach § 238 Abs. 1 BAO) keinesfalls früher als das Recht zur Festsetzung der Abgabe. Rz 837: Die Einhebungsverjährungsfrist wird durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Dazu gehören etwa Mahnungen, Vollstreckungsmaßnahmen und Bewilligungen von…
…gegenüber, da die Festsetzungsverjährung von der Entstehung des Abgabenanspruches abhängig ist (VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336; VwGH 18.7.2002, 2002/16/0159). Rz 1851: Gemäß § 238 Abs. 2 BAO wird die Verjährung fälliger Abgaben durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach…
…ist hiebei nicht zulässig. Rz 971: Sonderregelungen betreffend die Abstandnahme von der Festsetzung eines Säumniszuschlages bestehen in bestimmten Fällen des § 6 Abs. 1 Feuerschutzsteuergesetz 1952 und des § 8 Abs. 1 Versicherungssteuergesetz 1953. Rz 972: Für Anzahlungen, welche die Bemessungsgrundlage für die Anspruchszinsen nur insoweit mindern…
…sie zwar formal erloschen ist, aber dennoch mit ihrer Bezahlung zu rechnen ist, wie zB verjährte Forderungen, die erkennbar dennoch vom Schuldner bezahlt werden (zB Banken, die auch verjährte Zinsen ausbezahlen). 6.7.2.2 Eigenschaften Rz 2327: Eine Forderung ist in der Bilanz dann…
…es entstanden ist oder noch besteht. Zweifelhaft ist ein Recht dem Grunde oder der Höhe nach, wenn die Parteien sich über Bestand, Inhalt, Umfang oder auch über dessen (sichere) Verwirklichung oder Erlöschen nicht im Klaren sind. Rz 1542: Insbesondere eine Vertragsformulierung, wonach "sämtliche wie immer…
…in das Firmenbuch zivilrechtlich wirksam geworden und die übertragende Körperschaft damit erloschen, ist sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Träger abgabenrechtlicher Rechte und Pflichten. Abgaben- oder sonstige Bescheide, die die übertragende Körperschaft betreffen, sind sodann an den zivilrechtlichen Nachfolgerechtsträger als Rechtsnachfolger der übertragenden Gesellschaft iSd …
…wiederkehrenden Bezügen. Sie unterscheiden sich von Renten vornehmlich im Inhalt der Leistung und im Fehlen einer Gleichmäßigkeit. Es muss aber ein selbständiges Grundrecht begründet sein, das losgelöst von allfälligen früheren Ansprüchen des Berechtigten existiert, von Dauer und einer gewissen Periodizität ist, eine gewisse, wenn auch…
…Buchungen auf dem Abgabenkonto ohne entsprechenden Rechtsgrund haben für das Erlöschen der Abgabenschuld keine Rechtswirkung. Eine Abgabenschuld erlischt nicht durch Buchung auf dem Abgabenkonto, sondern durch einen gesetzlichen Tilgungstatbestand. Das Finanzamt hat daher eine der Rechtslage nicht entsprechende Buchung von Amts wegen richtig zu stellen…
…auch Rz 1236). Rz 1211: Ob eine Inanspruchnahme des Haftenden vor dem Erstschuldner erfolgt, liegt im Ermessen der Behörde (siehe Rz 1236). Rz 1212: Wenn auch dem Erstschuldner gegenüber der Anspruch noch nicht geltend gemacht wurde, so wird durch den Haftungsbescheid dennoch ein Gesamtschuldverhältnis begründet…
…Weiterleitung der Unterlagen an die Kommission, die Mitteilung der Entscheidung und die Geltung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; indem die Einhaltung der zollrechtlichen Vorschriften gewährleistet wird, wird den Interessen der Union und den Interessen der gutgläubig handelnden Wirtschaftsbeteiligten Rechnung getragen. (32) Ist das Erlöschen der…
…1.1965, 1558/64; VwGH 7.5.1965, 2208/63) und zwar in Höhe des Abgabenanspruches der anspruchsberechtigten Gebietskörperschaft, der sich auf Grund der Abgabengesetze ergibt (VwGH 29.1.1965, 1558/64). Eine Betriebssteuerschuld erlischt bei Abgabennachsicht mit dem Nachsichtsbescheid (VwGH 19.6.1962, 1120…
…Zahlungsverpflichtung ist erloschen. Dies kann der Abgabepflichtige im Weg eines Abrechnungsbescheidantrages (§ 216 BAO) geltend machen. Als unrichtig erkannte Buchungen sind auch von Amts wegen richtig zu stellen (Rz 606). Rz 1833: Nach der Entstehung des dem Vollstreckungsverfahren zugrunde liegenden Exekutionstitels (Rückstandsausweises) eingetretene, den Anspruch aufhebende…
…UZK iVm Art. 148 UZK-DA für ungültig erklärt wird. Die Voraussetzungen für eine Ungültigerklärung ersiehe Art. 148 UZK-DA sowie ARL ZK-1850 die Ungültigerklärung der Zollanmeldung führt gemäß Art. 124 Abs. 1 Buchstabe d UZK zum Erlöschen der Zollschuld. Gemäß Art. 154 Buchstabe…
…oder aber der Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er von dem ihm zugrundeliegenden Anbringen abweicht. Eine Herabsetzung des Abgabenbetrages aufgrund von Umständen, die in der Abgabenerklärung (zB Zollanmeldung) nicht geltend gemacht worden sind, sondern erstmalig in der Beschwerde, bewirkt keinen Anspruch von Beschwerdezinsen…