6.1.23. Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs- und Erholungsheime 6.1.23.1. Allgemeines Rz 977: Unter der Betreuung im Rahmen eines Heimes wird ein aus verschiedenen Leistungen bestehendes Leistungsbündel verstanden. Dabei setzt das Anbot derartiger Betreuungsleistungen das Vorhandensein entsprechender räumlicher Einrichtungen (Lern-, Spiel-, Aufenthalts- und…
…die Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs- und Erholungsheime, Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen, Konzerte, Museen usw. betreiben (§ 6 Abs. 1 Z 25 UStG 1994) 3.3.10.1 Allgemeines Rz 509: Die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet…
…internationalen Beziehungen sowie der Menschenrechte. Voraussetzung ist, dass nicht nur bestimmte Einzelinteressen politischer oder kommunaler bzw. regionaler Art verfolgt werden. Siehe auch Rz 52. Denkmalschutz Rz 44: Die Pflege und Erhaltung von Denkmälern im Sinne des Denkmalschutzgesetzes, BGBl. Nr. 533/1923, aber auch von Gruppen…
…mit § 6 Abs. 1 Z 23 UStG 1994 betreffend begünstigte Vereine, die Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs- und Erholungsheime betreiben (siehe Rz 486 bis 489) und § 6 Abs. 1 Z 25 UStG 1994 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Z 24 UStG 1994 betreffend Vereine, die Theater…
…Altenfürsorge. Rz 373: Reine Erholungsheime stehen dagegen regelmäßig in vermeidbarer Konkurrenz zu steuerpflichtigen Pensions- und Hotelbetrieben und sind begünstigungsschädliche Betriebe, es sei denn, der Erholungszweck ist wesentlicher Bestandteil des begünstigten Zwecks. Beispiele: Sommerlager für Jugendliche, Erholungsheime für Blinde und andere Behinderte (zB chronisch Kranke), Erholungsheime…
…sich dabei um Einnahmen des unentbehrlichen Hilfsbetriebs. Zu Eintrittsgeldern bei entgeltlichen Festveranstaltungen siehe Rz 306 bis 308 "Vereinsfest". Entgeltliche Festveranstaltungen Rz 270: Siehe Rz 177a und 306 bis 308 "Vereinsfest". Erholungsheim Rz 271: Siehe Rz 278 "Heimbetrieb". Fitnessstudio Rz 271a: Betreibt ein Verein ein Fitnessstudio…
…94/13/014294/13/0142; VwGH 24.9.2007, 2006/15/0325). Aufwendungen für einen Erholungsaufenthalt zur Wiederherstellung und Kräftigung der Gesundheit (Genesungsurlaub) gehören zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung (VwGH 6.10.1970, 0007/69). Bei Berufskrankheiten sind die entsprechenden Aufwendungen Betriebsausgaben (VwGH…
…berufliche Veranlassung wird im Regelfall für Fahrten zur Anschaffung von Arbeitsmitteln nicht gegeben sein. Keine berufliche Veranlassung liegt vor, wenn die Reise durch ein Programm geprägt ist, das private Erholungs- und Bildungsinteressen mit beruflichen Interessen untrennbar vermengt (VwGH 27.01.2011, 2010/15/0197; vgl…
…ist nicht (nahezuSelbstkompetenz (zB Stress- und Belastungsbewältigung, Zeitmanagement) ausschließlich beruflich veranlasstoder ein Lehrgang, wenn der Lehrgang nach Programm und Durchführung in einem wesentlichen Ausmaß die Verfolgung privater Erlebnis- und Erholungsinteressen zulässt. Dies ist dann der Fall, wenn der Lehrgang zur Schihauptsaison an bekannten Wintersportorten stattfindet…
…Zuordnung von Fahrtkosten (Rz 295), Verpflegungsmehraufwendungen (Rz 314a) und Nächtigungsgeldern (Rz 318) vorzunehmen. Ist die Reise hingegen durch ein Programm geprägt, das private Erholungs- und Bildungsinteressen mit beruflichen Interessen untrennbar vermengt (Mischprogramm), liegt keine berufliche Veranlassung vor. Kosten für Studienreisen, deren Gegenstand ein Mischprogramm ist…
…auf das im unterjährigen Tätigkeitszeitraum bezogene Einkommen zu ermitteln, der Jahreshöchstbetrag ist entsprechend der Dauer der Tätigkeit zu aliquotieren. Unvollständige Monate zu Beginn oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses werden dabei als volle Monate gerechnet. Der Erholungsurlaub unterbricht die Tätigkeit nicht. Karenzurlaub, Krankenstand, Waffenübungen beim Bundesheer…
…98/15/0057). Rz 4703: Unter das Abzugsverbot fallen nicht nur der Haushalts- und Unterhaltsaufwand im engeren Sinn (Miete, Beleuchtung, Beheizung, Bekleidung, Ernährung uÄ), sondern auch Aufwendungen für die Erholung (Urlaube, Wochenendausflüge uÄ), für die Freizeitgestaltung (Sport, Hobbys, kulturelle Veranstaltungen uÄ), für die ärztliche Versorgung…
…angestellt werden. Die Ermöglichung der wirtschaftlichen Erholung und Gesundung eines Betriebes und die damit verbundene Erhaltung einer Steuerquelle liegen durchaus auch im Interesse des Abgabengläubigers (VwGH 8.8.1996, 92/14/0137). Rz 1688: Im Rahmen der Ermessensentscheidung hat wiederholtes gesetzwidriges Verhalten des Abgabepflichtigen Berücksichtigung…
…Art und Weise, nämlich regelmäßig oder organisiert oder im Hinblick auf die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, ausgeübt wird, soweit die Ausübung dieser Tätigkeit nicht rein im Rahmen von Erholung oder Unterhaltung stattfindet. Ziel der Befreiung ist die Förderung bestimmter, dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten, nämlich in…
…eines Gewerkschaftsfunktionärs (VwGH 19.11.1998, 97/15/0100 und 98/15/0104); Kristallgläser einer Betreiberin eines Erholungsheimes an Angestellte der Gebietskrankenkasse zur Erreichung einer hohen Anzahl von Zuweisungen in das Heim (VwGH 15.4.1997, 95/14/0147, wobei der Gerichtshof auch darauf verwies…
…Abnutzung) decken oder, falls die ärztliche Behandlung im Verpflegssatz inbegriffen ist, wenn die erzielten Überschüsse das Maß der üblichen Vergütung für geleistete ärztliche Dienste nicht übersteigen. Rz 5230: Kurheime, Erholungsheime und dgl. gelten im allgemeinen als Gewerbebetrieb. Tritt ein Sanatorium bzw. Kurheim mit gewerblichen Fremdenverkehrsunternehmen…
…anfallenden Management- und Koordinationsaufgaben bei der Errichtung eines Betriebserholungsheimes übernommen hat, das von der deutschen Muttergesellschaft auf einem ihr im Land Salzburg gehörenden Grundstück gebaut worden ist und Erholungszwecken der deutschen Konzernmitarbeiter dienen soll. Der Gewinn der Linzer Konzerngesellschaft wird unter Beachtung von Rz 508…
…Gastgewerbebetrieben mit Beherbergung von Gästen, von Heilanstalten, von Erholungsheimen und dergleichen durch die Kraftfahrzeuge dieser Unternehmen vom eigenen Betrieb zu Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs und umgekehrt (Gästewagengewerbe) erteilt werden. Darüber hinaus können für die Beurteilung der Steuerbefreiung auch sonstige Fahrten mit Hotelgästen, wie beispielsweise Ausflugsfahrten…
…des § 21 Abs. 2 KStG 1988 der beschränkten Steuerpflicht. 2.13.2.2 Steuerpflichtiger Bereich Rz 290: Alle nicht direkt mit der Interessenvertretung in Zusammenhang stehenden wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, wie zB Erholungs- oder Ferienheime, Verlage (die nicht nur dem Zweck der Körperschaft entsprechende Informationsliteratur verlegen), Kantinen…
…siehe Rz 387 f. Rz 695: Vertretungskosten der Hausbesorger sind analog zu § 26 Z 2 EStG 1988 zu behandeln, wenn der Hausbesorger den Zeitraum seines Erholungsurlaubes bzw. des Krankenstandes dem Hauseigentümer usw. bekannt gibt und dieser die Überweisung des Entgeltes direkt an den Vertreter vornimmt…