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StiftR 2009 Rz 1835. Vorauszahlungen, Veranlagung, Tarifierung und Erhebung der Körperschaftsteuer (§§ 22 bis 24 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

5. Vorauszahlungen, Veranlagung, Tarifierung und Erhebung der Körperschaftsteuer (§§ 22 bis 24 KStG 1988) Rz 183: Hinsichtlich der Vorauszahlungen, der Veranlagung und Tarifierung siehe KStR 2001 Rz 1481 ff und Rz 1488 ff, hinsichtlich der Gutschrift der Zwischensteuer Rz 124 ff.

KStR 2013 Rz 1539–154429. Erhebung der Steuer (§ 24 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 42 bis 46 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2729. Erhebung der Steuer (§ 24 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 42 bis 46 EStG 1988) 27.129.1 Veranlagung 27.1.129.1.1 Allgemeines Rz 1539: Die Körperschaftsteuer wird grundsätzlich im Wege der Veranlagung erhoben (siehe EStR 2000 Rz 7501). Neben den aus § 39…

KStR 2013 Rz 1603–160630.5 Körperschaftsteuervorauszahlungen und Mindeststeuer (§ 24a Abs. 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Körperschaftsteuervorauszahlung geführt haben, zusammenzurechnen sind. Auf Grund des so geschätzten Gruppeneinkommens ist die Körperschaftsteuervorauszahlung zu berechnen und dem Gruppenträger vorzuschreiben. Beantragt der Gruppenträger eine Herabsetzung der Körperschaftsteuervorauszahlungen, hat der Gruppenträger diesem Antrag eine detaillierte Prognoserechnung für das Gruppeneinkommen anzuschließen. 28.5.230.5.2 Erhebung…

KStR 2013 Rz 1576–158229.5 Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Antragstellung hat in diesem Fall unter Verwendung einer Steuererklärung bei dem Finanzamt zu erfolgen, das für die Erhebung der Körperschaftsteuer zuständig wäre. Rz 1582: Im Fall einer Unternehmensgruppe (§ 9 KStG 1988) haben der Gruppenträger und die Gruppenmitglieder jeweils für sich die Prämien geltend zu machen.

ZustRL Rz 113–1213.2. Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Z 2 BAO. Diese gilt auch für die (unbeschränkt steuerpflichtigen) Betriebe gewerblicher Art. Für die Erhebung der Körperschaftsteuer von gemäß § 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988 beschränkt Steuerpflichtigen (von der unbeschränkten Steuerpflicht befreiten Körperschaften) können die speziellen Zuständigkeitsregelungen des § 61 Abs. 1 Z 7…

VereinsR 2001 Rz 366–4162.3.3 Steuerpflicht der Betriebe
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1988). 2.5.5 Erhebung der Steuer bei beschränkter Steuerpflicht (§§ 93, 99 und 102 EStG 1988) Rz 410: Bei beschränkter Körperschaftsteuerpflicht sind grundsätzlich zwei Erhebungsformen der Körperschaftsteuer vorgesehen: 2.5.5.1 Steuerabzug (§§ 30b, 93 und 99 EStG 1988) Rz 411: Der Steuerabzug erfolgt einerseits…

ZustRL Rz 99–1043.1.5. Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…also das Finanzamt, das auch für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Abzugsverpflichteten zuständig ist. Diese allgemeine Regel wird allerdings durch die Spezialzuständigkeit nach § 61 Abs. 4 Z 2 BAO verdrängt, wonach für das Verfahren über die Rückzahlung oder Erstattung der Abzugsteuer gemäß § 99…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Lizenzgebühren), § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 (Beteiligungserträge) oder wegen des Fehlens der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 EStG 1988. Die Rückzahlung der Körperschaftsteuer an ausländische Einrichtungen im Sinne des § 5 Z 4 des PKG, sofern die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 KStG…

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…hinsichtlich der Stiftungseingangssteuer ist das Finanzamt für Großbetriebe (§ 4 StiftEG), Rz 164. 3.38.12.3. Bescheinigung für Löschung im Firmenbuch Rz 198: Zuständig für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung als Voraussetzung für die Löschung im Firmenbuch ist jenes Finanzamt, das für die Erhebung der Körperschaftsteuer…

StiftR 2009 Rz 106–1103.3.2 Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Zwischenbesteuerung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…von der Zwischenbesteuerung vornehmen kann. Sollte ein Ansuchen auf Erstattung dennoch unmittelbar bei dem für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen des Zuwendungsempfängers zuständigen Finanzamt bzw. dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (§ 13a AVOG) gestellt werden, hat dieses dem für die Erhebung der Körperschaftsteuer der Privatstiftung…

KStR 2013 Rz 1588–158930.1.2.3.3 Zuständigkeit und Antragsfrist
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Erhebung der Körperschaftsteuer zuständigen Finanzamt innerhalb eines Kalendermonats nach datumsmäßig letzter Unterfertigung eines gesetzlichen Vertreters zu stellen. Eine dementsprechende Antragstellung ist jedenfalls fristwahrend. Wird diese Monatsfrist versäumt, kann die Unternehmensgruppe nicht zustande kommen. Gegen die Versäumung der Frist kommt…

ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…das für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Einbringenden zuständige Finanzamt zuständig (§ 13 Abs. 1 letzter Satz UmgrStG). Besteht für den Einbringenden keine inländische Finanzamtszuständigkeit, ist die Meldung an das für das übertragene Vermögen zuständige Finanzamt zu richten. 3.4.3. Entgegennahme der Einbringungsbilanz …

KStR 2013 Rz 375–3843.2.5 Verluste im Zusammenhang mit ausländischen Einkunftsquellen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…oder einem anderen Bundesgesetz von der Körperschaftsteuer befreite Körperschaften) unterliegen weitgehend mit ihren steuerabzugspflichtigen Einkünften bzw. mitinländischen kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünften, ausländischen Kapitalerträgen, nicht dem Sondersteuersatz unterliegenden Kapitaleinkünften, Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von Anteilen von Körperschaften und Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen der Körperschaftsteuer (siehe Rz 1496 ff…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Forschungsprämie gilt als Abgabe vom Einkommen im Sinne der BAO (§ 108c Abs. 4 dritter Satz EStG 1988). Die Zuständigkeit für die Auszahlung und die Rückforderung der Forschungsprämie richtet sich nach der Zuständigkeit für die Erhebung der Einkommen- bzw. der Körperschaftsteuer dessen, der die Forschungsprämie beantragt…

KStR 2013 Rz 1243–124716.2.3.3 Durchführung des Anrechnungsverfahrens (§ 10 Abs. 6 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…diese Verwertungsmöglichkeit in einen verjährten Zeitraum, verfallen insoweit die anrechenbaren Steuern. 16.2.3.4 Besonderes Auskunftsverfahren Rz 1247: Im Falle eines berechtigten Interesses der inländischen Körperschaft (Glaubhaftmachung genügt), kann das für die Erhebung der Körperschaftsteuer zuständige Finanzamt Auskünfte hinsichtlich der Auswirkungen des § 10 Abs…

RAE Rz 1938–197722.15. Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abzugsteuern (§ 240 Abs. 3 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Bundesabgaben, nämlich für im Einkommensteuerrecht geregelte Abzugsteuern (zB Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer). Für solche Abgaben betreffende Rückzahlungsverfahren richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach jener zur Erhebung der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer des Antragstellers. Die diesbezügliche Zuständigkeit ergibt sich vor allem aus § 20 AVOG 2010 (Wohnsitzfinanzamt) bzw. aus…

UmgrStR 2002 Rz 529–5492.3.6. Umwandlungsfolgen beim nicht buchführenden Rechtsnachfolger
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…den bei der Kapitalgesellschaft bereits erfolgswirksam erfassten Positionen korrespondierenden Forderungen und Verbindlichkeiten gleichfalls erfolgswirksam werden. Aus dem Wort "spätestens" ergibt sich, dass eine vor dem Anmeldetag erfolgte volle oder anteilige Tilgung der Forderung bzw. Verbindlichkeit unter die Steuerpflicht nach dem allgemeinen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerrecht fallen…

GMSR Rz 31.3. Allgemeine Meldepflichten (§ 3 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Meldepflichten (§ 3 GMSG) Rz 3: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 GMSG hat jedes meldende Finanzinstitut dem Finanzamt, daszuständigen Finanzamt für die Erhebung der Körperschaftsteuer des meldenden Finanzinstituts zuständig ist, für jedes meldepflichtige Konto (vgl. Rz 7 zu § 7 GMSG) von jeder meldepflichtigen Person, die…

RAE Rz 1420–142315a. Rückstandsbescheinigung (§ 229a BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…dem Antrag nicht entsprochen wird, somit wenn die Bescheinigung nicht ausgestellt wird. Rz 1421: Der beim Finanzamt vollstreckbar aushaftende Rückstand betrifft nur Abgaben, für deren Erhebung das betreffende Finanzamt sachlich und örtlich zuständig ist. Dies sind beispielsweise Umsatzsteuer, Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer, aber auch vom Abgabepflichtigen…

GMSR Rz 17–253.3. Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…oder Belege beschaffen, um die steuerliche(n) Ansässigkeit(en) des Kontoinhabers festzustellen. Ist das nicht möglich, muss es das Konto dem Finanzamt, das für dessen Erhebung der Körperschaftsteuer zuständig ist (zuständigen Finanzamt § 3 Abs. 1 GMSG), so lange als nicht dokumentiertes Konto melden, bis das…