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15 Treffer1600 msnur geltende Fassungen
ZK-02204.3. Aussetzung der Vollziehung (Art. 45 UZK)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs zu berücksichtigen. Ein unersetzbarer Schaden könnte dem Beteiligten dann entstehen, wenn die Vollziehung zu einem schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden führen würde oder gar die wirtschaftliche Existenz des Beteiligten zu vernichten droht (strenger Maßstab). Die Vollziehung der Entscheidung muss…

ZK-02201. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…und nationalen Rechtsvorschriften werden in den Arbeitsrichtlinien zur Einführung des Zollkodex der Union und Übergangsbestimmungen (ZK-2780) zusammengefasstzu entnehmen. 2. Allgemeines Mit den Art. 22 bis 38 UZK (zollrechtliche Entscheidungen) bzw. Art. 43 bis 45 UZK (Rechtsbehelf) sowie den entsprechenden Regelungen der beiden Kommissionsverordnungen bestehen…

RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Mittel durch Zahlungsfluss in das Ausland dem Zugriff der österreichischen Finanzverwaltung entzogen werden, so kann dies den Tatbestand des § 212a Abs. 2 lit. c BAO erfüllen. Ein Verhalten, das auf die Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtet ist, ist unabhängig von den Erfolgsaussichten der Bescheidbeschwerde so lange…

UZKArtikel 45 Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung hat keine aufschiebende Wirkung. (2) Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. (3) In den in…

ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…in Art. 22 Abs. 3 UZK, Art. 13 UZK-DA sowie anderen Regelungen ausdrückliche Bestimmungen über die Entscheidungsfrist enthalten sind (siehe Abschnitt 3.3.6.), ist daher die Regelung des § 271 BAO, welche zu einer Verzögerung der Entscheidung führen würde, überlagert. 4.2.3. Rechtsbehelf…

UZKAbschnitt 6 Rechtsbehelfe
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Entscheidungen Die Artikel 44 und 45 gelten nicht für Rechtsbehelfe, die im Hinblick auf die Rücknahme, den Widerruf oder die Änderung einer von einem Gericht oder von einer Zollbehörde, die als Gericht handelt, im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften erlassenen Entscheidung eingelegt werden.

UZKArtikel 44 Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…einen Rechtsbehelf gegen eine von den Zollbehörden im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften erlassene Entscheidung einzulegen, die sie unmittelbar und persönlich betrifft. Jede Person, deren Antrag auf Erlass einer Entscheidung durch die Zollbehörden nicht innerhalb der in Artikel 22 Absatz 3 genannten Frist…

NeuFöR Rz 127–1364.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…In diesen Fällen entfällt die Verpflichtung zur Vorlage eines amtlichen Vordruckes. Die gesetzliche Berufsvertretung darf eine elektronische Übermittlung erst nach Inanspruchnahme der Beratung vornehmen. Rz 128: Die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG an Abgabenbehörden des Bundes ist nicht zulässig. Rz 129…

ZT-25007. Rechtsbehelf und Erlass/Erstattung von Abgaben
geltende FassungRichtlinien31.10.2018

…Rechtsbehelf und Erlass/Erstattung von Abgaben Wird im Rahmen einer Berufung oder eines selbständigen Erlass-/Erstattungsantrages die Anwendung eines Zollkontingentes begehrt, dann ist die Anmeldung des Zollkontingentes oder Zollplafonds vom Zollamt, das die Entscheidung zu treffen hat, am Tag der Einbringung der Kontingentstelle zu melden…

UZK-DAUnterabschnitt 1 Anspruch auf rechtliches Gehör
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

…Anspruch auf rechtliches Gehör (Artikel 22 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Die Frist, innerhalb deren der Antragsteller zu einer Entscheidung, die sich nachteilig auf ihn auswirken würde, Stellung nehmen kann, beträgt 30 Tage. (2) Ungeachtet des Absatzes 1 können die Zollbehörden die betreffende Person auffordern…

UZK-IAAbschnitt 2 Zollrechtliche Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…erhalten. (2) Nimmt die betreffende Person vor Ablauf der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Frist Stellung, so können die Zollbehörden die Entscheidung erlassen, es sei denn, die betreffende Person teilt gleichzeitig mit, dass sie ihren Standpunkt innerhalb der gesetzten Frist noch weiter ausführen will.

NeuFöR Rz 110–1254.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…haftet der Auftraggeber) Auftragnehmer bedient sich keiner Hilfskräfte Sozialleistungen (zusätzlich zum Entgelt) Sozialversicherung kein Unternehmerwagnis Vertragsgestaltung Vertretungsmöglichkeit ist nicht vorgesehen oder kommt praktisch nicht zum Tragen Kriterien, die für die Selbständigkeit sprechen Rz 123: Weisungsungebundenheit keine persönliche Abhängigkeit fehlende Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des…

UZKArtikel 23 Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…zollrechtlichen Vorschriften widerspricht. (4) In bestimmten Fällen führen die Zollbehörden die folgenden Tätigkeiten aus: a)Neubewertung einer Entscheidung, b)Aussetzung einer Entscheidung, die nicht zurückgenommen, geändert oder widerrufen werden kann. (5) Die Zollbehörden überwachen die Bedingungen und Voraussetzungen, die der Inhaber einer Entscheidung erfüllen muss…

RAE Rz 1214–124711.4. Rechtsschutz des Haftungspflichtigen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 19 BAO die Rechtsnachfolger für die auf sie übergegangene Abgabenschuld des Rechtsvorgängers in Anspruch genommen werden können. Die gegen den Erblasser bereits ergangenen Bescheide wirken demnach auch gegen die Erben und sind gegen diese nach Maßgabe der Einantwortung vollstreckbar. Randzahlen 1248 bis 1299: derzeit frei

ZK-02203. Zollrechtliche Entscheidungen (Art. 22 bis 32 UZK, Art. 8 bis 18 UZK-DA, Art. 8 bis 15 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…zB Rechtsbehelf) ist in analoger Auslegung daher davon auszugehen, dass die Frist an dem Tag endet, der dieselbe Zahl trägt wie der Tag, an dem das fristauslösende Ereignis bzw. Handlung erfolgt. Ebenso ist bei einer Jahresfrist für das Ende der Frist die Zahl des Tages…