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UStR 2000 Rz 1321–132710.2.7. Müllbeseitigung und Abfuhr von Spülwasser und Abfällen
geltende FassungRichtlinien04.11.2015

10.2.1310.2.7. Müllbeseitigung und Abfuhr von Spülwasser und Abfällen 10.2.13.110.2.7.1. Allgemeines Rz 1321: Die Anwendung der Bestimmung ist nicht auf Körperschaften des öffentlichen Rechts beschränkt. 10.2.13.210.2.7.2. Müllbeseitigung Rz 1322: Der…

EnAbgR Rz 151–1583.6 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

3.6 Erhebung der Abgabe 3.6.1 Selbstberechnung und Entrichtung Rz 151: Die Kohleabgabe ist vom Abgabenschuldner selbst zu berechnen und gemäß § 6 Abs. 1 KohleAbgG monatlich zu entrichten; die Kohleabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates der Lieferung, des…

EnAbgR Rz 32–361.3 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

1.3 Abgabenschuldner 1.3.1 Abgabenschuldner bei der Lieferung elektrischer Energie Rz 32: Wird die elektrische Energie durch Elektrizitätsunternehmen, andere Erzeuger oder Wiederverkäufer geliefert, dann ist der Lieferer steuerpflichtig. 1.3.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch elektrischer Energie Rz 33: Wird die elektrische Energie von…

EnAbgR Rz 130–1323.2 Steuergegenstand
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

3.2 Steuergegenstand 3.2.1 Definition des Steuergegenstandes Rz 130: Die Definition des Steuergegenstandes erfolgt im § 2 KohleAbgG gemäß der EU-einheitlichen Kombinierten Nomenklatur (KN), wobei als der Besteuerung unterliegende Kohle Waren folgender Positionen der KN in Betracht kommen: 2701 der KN: Steinkohle; Steinkohlenbriketts…

GK-09006.5. Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer wegen Geringfügigkeit
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

6.5. Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer wegen Geringfügigkeit (1) Die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer hat bei Beträgen unter 10 Euro zu unterbleiben. Sind neben der Kraftfahrzeugsteuer Eingangs- oder Ausgangsabgaben, Kosten nach dem ZollR-DG oder sonstige Abgaben zu erheben, dann hat dies nur dann zu erfolgen, wenn…

EnAbgR Rz 145–1483.4 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

3.4 Abgabenschuldner 3.4.1 Abgabenschuldner bei der Lieferung von Kohle Rz 145: Wird die Kohle durch einen Kohlehändler oder Kohleerzeuger geliefert, dann schuldet der Lieferer die Abgabe. 3.4.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch von Kohle Rz 146: Wird die Kohle vom Kohlehändler, Kohleerzeuger…

KfzBStR 2021Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Kraftfahrzeugsteuer | Kraftfahrzeugtyp / Rechtslage | Berechnung (pro Monat) | Ersatzwerte | Mindeststeuer (pro Monat) | Anmerkungen | KlassePkw - Klasse M1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug Klasse N) / Erstzulassung vor 01.10.2020 M1 / Erstzulassung vor 01.10.2020 | kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten…

EnAbgR Rz 37–431.5 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

1.5 Erhebung der Abgabe 1.5.1 Selbstberechnung und Entrichtung der Abgabe Rz 37: Die Elektrizitätsabgabe ist vom Abgabenschuldner oder Netzbetreiber selbst zu berechnen und gemäß § 5 Abs. 1 ElAbgG monatlich zu entrichten; die Elektrizitätsabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden…

EnAbgR Rz 95–1012.6 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

2.6 Erhebung der Abgabe 2.6.1 Selbstberechnung und Entrichtung Rz 95: Die Erdgasabgabe ist vom Abgabenschuldner oder Netzbetreiber selbst zu berechnen und gemäß § 6 Abs. 1 ErdgasAbgG monatlich zu entrichten; die Erdgasabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates der…

EnAbgR Rz 1–181 Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

1 Elektrizitätsabgabe 1.1 Steuerbare Vorgänge, Steuergebiet 1.1.1 Steuerbare Vorgänge 1.1.1.1 Lieferung elektrischer Energie Rz 1: Der Elektrizitätsabgabe unterliegt gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 ElAbgG jede Lieferung von elektrischer Energie, ausgenommen an "Elektrizitätsunternehmen" im Sinne des § 7 Abs. 1…