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13 Treffer1631 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 13–161.6. Verjährung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 15: Der Inhalt der Abgabenschuld (Höhe, Bemessungsgrundlage, Befreiungen) ergibt sich nach der im Entstehungszeitpunkt der Schuld bestehenden Rechtslage. 1.8. Nachträgliche Beseitigung der Gebührenschuld Rz 16: Eine einmal entstandene Gebührenschuld kann grundsätzlich nachträglich nicht mehr beseitigt werden. Zur ex tunc-Auflösung siehe Rz 1015.

KStR 2013 Rz 1522–153228.4 Sanierungsgewinn
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…der Sanierung entstanden sind. Die Höhe des Sanierungsgewinnes ergibt sich aus der Summe der Schuldnachlässe abzüglich der mit diesen wirtschaftlich in Zusammenhang stehenden Sanierungskosten (Nettogröße). 26.4.228.4.2 Entstehungszeitpunkt Rz 1523: Das Betriebsvermögen erhöht sich grundsätzlich im Zeitpunkt des Schulderlasses. Erfolgt ein Schuldnachlass…

EStR 2000 Rz 3313–33298.2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Maßgabe des § 14 EStG 1988 zulässig (siehe dazu Rz 3330 ff). Rz 3314: Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung kann nur Gegenstand einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten sein, wenn die Verpflichtung nach ihrem Inhalt und insbesondere ihrem Entstehungszeitpunkt hinreichend konkretisiert ist. Dies ist dann anzunehmen, wenn die…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…25.3.2010, 2007/05/0058) und eine solche nicht in der BVwAbgV geregelt ist, verjähren Ansprüche aus der BVwAbgV nicht. 31.1.8. Anwendbare Rechtslage Rz 1799: Der Inhalt der Abgabenschuld (Höhe, Bemessungsgrundlage, Befreiungen) ergibt sich nach der im Entstehungszeitpunkt der Schuld bestehenden Rechtslage.

UmgrStR 2002 Rz 2551.4a.3. Besondere Voraussetzungen (§ 2 Zinsvortrags-ÜbergangsV)
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…Zinsüberhangs (Zinsvortrag) bzw. des steuerlichen EBITDA (EBITDA-Vortrag) zum jeweiligen vortragsverursachenden Vermögen erforderlich (siehe dazu näher Rz 255g). Die Beurteilung des vergleichbaren Vorhandenseins des vortragsverursachenden Vermögens zum Umgründungsstichtag ist in zeitlicher Hinsicht auf den Entstehungszeitpunkt des jeweiligen Vortrages zu beziehen (zur Frage, ob und inwieweit…

EStR 2000 Rz 3447–34818.8 ABC der Rückstellungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…erwartenden Aufwendungen für die Beseitigung. Zu Abbruchkosten siehe Rz 3447. Entsorgungspflicht Rz 3466: Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung kann Gegenstand einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten sein, wenn die Verpflichtung nach ihrem Inhalt und insbesondere ihrem Entstehungszeitpunkt hinreichend konkretisiert ist. Dies ist anzunehmen, wenn die Verpflichtung unmittelbar…

EStR 2000 Rz 610320.1.1.3 Abgrenzung Alt- und Neuvermögen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…neue besondere Steuersatz kommt erstmals für Zuflüsse ab dem 1. Jänner 2016 zum Tragen. Eine Abgrenzung der Einkünfte hinsichtlich ihres wirtschaftlichen Entstehungszeitpunktes ist nicht vorzunehmen. Bei Veräußerungen und sonstigen Realisierungen von Wirtschaftsgütern und Derivaten iSd § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 vor dem 1…

EStR 2000 Rz 7751–775229.5.6 Verlustausgleich durch die depotführende Stelle
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Bis zur späteren tatsächlichen Übertragung des Vermögens an die Erben wird kein automatischer Verlustausgleich durchgeführt. In beiden Fällen ist der Verlust nach dem Entstehungszeitpunkt den jeweiligen Inhabern zuzurechnen. Die Bescheinigung über den Verlustausgleich (siehe Rz 7752) ist für jeden Inhaber gesondert auszustellen und es werden…

ZK-07706.4. von der Kommission zu treffende Entscheidungen (Art. 116 Abs. 3 UZK, Art. 98 - 102 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Entscheidend ist allein die Frage, ob der im Entstehungszeitpunkt der Zollschuld gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag geringer ist als der von der Zollverwaltung ursprünglich mitgeteilte Betrag. Auf Rechtsänderungen zwischen dem Zeitpunkt der Zollschuldentstehung und der erfolgten Zahlung bzw. Verpflichtung zur Entrichtung ist daher grundsätzlich nicht Bedacht zu…

KfzBStR 2021 Rz 1050–1055B.7. Entstehung der Steuerschuld (§ 7 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.7. Entstehung der Steuerschuld (§ 7 NoVAG 1991) B.7.1. Anlassfälle Rz 1050: Die Steuerschuld entsteht bei der Lieferung gemäß § 1 Z 1 NoVAG 1991 mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist (Ausnahme bei Istbesteuerung siehe Rz 1054 f); beim…

GebR 2025 Rz 1046–105712. Entstehen der Gebührenschuld (§ 16 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

12. Entstehen der Gebührenschuld (§ 16 GebG) Rz 1046: § 16 GebG regelt den Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld für ein beurkundetes Rechtsgeschäft (siehe dazu Rz 1000 ff). Dieser Zeitpunkt ist ua. wichtig für die Anzeigepflicht sowie für die rechtzeitige Selbstberechnung von Gebühren. Rz 1047: In Anlehnung…

ZK-07703.2. Einfuhrzollschuld im Zusammenhang mit der Wiederausfuhr einer in einem aktiven Veredelungsverkehr hergestellten Ware, die in einem Drittland eine Präferenzbehandlung erfahren soll (Art. 78 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

3.2. Einfuhrzollschuld im Zusammenhang mit der Wiederausfuhr einer in einem aktiven Veredelungsverkehr hergestellten Ware, die in einem Drittland eine Präferenzbehandlung erfahren soll (Art. 78 UZK) Art. 78 UZK normiert besondere Vorschriften für Nichtursprungswaren: Abs. 1)Gilt für Nichtursprungswaren, die bei der Herstellung von Erzeugnissen…

EStR 2000 Rz 6104–610620.1.2 Verhältnis zu anderen Einkunftsarten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

20.1.2 Verhältnis zu anderen Einkunftsarten Rz 6104: Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen vor, wenn sie weder zu den betrieblichen Einkünften noch zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören. Zu beachten ist, dass auch bei Erfassung unter diesen Einkunftsarten die Besteuerung zu den besonderen Steuersätzen…