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LStR 2002 Rz 90712.8.25 Steuern
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

12.8.25 Steuern Rz 907: Die Bezahlung selbstgeschuldeter Abgaben erfüllt nicht das Merkmal der Außergewöhnlichkeit, und zwar auch dann nicht, wenn die Abgaben zu Unrecht vorgeschrieben sein sollten und der Abgabenpflichtige sie nicht im Rechtsmittelweg bekämpft hat (VwGH 25.10.1989, 8686/13/0089…

GebR 2025 Rz 66–693.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…abzuziehen, da die Pauschalbeträge im Gebührensatz der jeweiligen Schrift bzw. Amtshandlung enthalten sind. Beispiel: Für die Ausstellung eines Ausweises für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) ist eine Erledigungsgebühr in Höhe von 30 Euro zu entrichten. Erfolgt die Ausstellung dieses Ausweises durch eine Behörde eines Landes, steht…

FlugAbgR Rz 26–307. Abgabenschuld und Abgabenerhebung (§ 7 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

… 201 BAO, ist der Fälligkeitstag dennoch der 15. Juni. Das hat Auswirkungen zB hinsichtlich der Pflicht zur Entrichtung von Säumniszuschlägen gemäß § 217 BAO. Rz 30: Der Abgabenschuldner hat bis zum 31. März jeden Jahres dem FA GVG (bis 31.12.2020) - ab 1.1.2021…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Der Behördenbegriff der BVwAbgV ist somit ein funktioneller und kein organisatorischer. Rz 1783: Keine Bundesverwaltungsabgaben sind im Verwaltungsstrafverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren zu entrichten. Darüber hinaus findet die BVwAbgV auch in solchen Verfahren keine Anwendung, denen andere Verfahrensgesetze als das AVG zugrunde liegen (zB Abgabenverfahren nach…

EnAbgR Rz 151–1583.6 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…der Weiterlieferung fällig. Beträge unter 50 Euro sind nicht zu entrichten, jedoch in die Gesamtrechnung (siehe die nachfolgende Rz 152) einzubeziehen. 3.6.2 Sondervorschrift für letzten Fälligkeitstag Rz 152: Etwaige Abweichungen vom tatsächlichen Jahresverbrauch sind beim letzten Fälligkeitstag für jedes Jahr auszugleichen. Bei Abgabenschuldnern…

GebR 2025 Rz 439–44510.5.10. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…dem die das Verfahren in einer Instanz schriftlich ergehende abschließende Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen zugestellt wird (siehe Rz 138 ff). 10.5.11.2. Gebührenschuldner Rz 445: Gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 GebG ist zur Entrichtung der Gebühr derjenige verpflichtet…

EStR 2000 Rz 820732.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…des Fehlers 61,95 Euro zu wenig Abzugsteuer einbehalten wurde. Diesbezüglich kommt eine Haftungsinanspruchnahme des Abzugsverpflichteten nicht in Betracht. Dieser Betrag ist dem Empfänger gemäß § 107 Abs. 10 Z 1 EStG 1988 vorzuschreiben. Mit der Entrichtung dieses Betrages ist die Abgeltungswirkung verbunden (siehe Rz 8207o).

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG) Rz 70: Die Gebühren für Protokolle (Niederschriften) gemäß § 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Verlosungen oder…

GebR 2025 Rz 55–593. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG) 3.1. Feste Gebühren 3.1.1. Begriff Rz 55: Feste Gebühren (auch als Stempelgebühren bezeichnet) sind die mit einem fixen Betrag für die in den Tarifposten des § 14 GebG taxativ aufgezählten Schriften und Amtshandlungen zu entrichtenden…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…10.14.3. Entrichtung der Gebühr Rz 695: Die Gebühr ist vom Zulassungswerber bei der Zulassungsstelle einzuzahlen. Die Zulassungsstelle darf den Zulassungsschein (Zulassungsbescheinigung) bzw. den Überstellungsfahrtschein nur nach erfolgter Zahlung der Gebühr aushändigen. Rz 696: Wurde die Gebühr entrichtet, obwohl keine Abgabenschuld bestand, ist sie…

ZK-04206. Konkrete Fälle der Erhebung der Verwaltungsabgabe gemäß § 30 Abs. 1 ZollR-DV 2004
geltende FassungRichtlinien17.09.2025

…zwar eine Gestellungspflicht verletzt worden ist, jedoch die Zuständigkeit für die Abgabenvorschreibung nicht in AT gegeben ist. 8. Spezialfälle bei nacheinander folgenden Verwirklichung mehrerer Sachverhalte des § 30 Abs. 1 ZollR-DV 2004 - Vorschreibung der Verwaltungsabgabe nur für den ersten Sachverhalt, nicht für die darauf folgenden…

GebR 2025 Rz 1215–121425.1.3. Form der Gebührenanzeige
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Selbstberechnungsbefugnis (siehe Rz 88). 25.2. Gebührenentrichtung ohne amtliche Bemessung Rz 1215: Die im § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG angeführte Gebühr für Wetten ist ohne amtliche Bemessung unmittelbar zu entrichten. Rz 1216: Die Gebühr ist am 20. des dem Entstehen der…

GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ff). Der Gebührenschuldner hat bei Überreichung des Antrages auf Ausstellung eines Reisedokumentes eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Gebühr zu entrichten. Die Vorauszahlung ist zu erstatten, wenn keine Gebührenschuld entsteht (siehe Rz 539 ff). Die Behörde darf das Reisedokument nur nach erfolgter Entrichtung der Gebühr…

EnAbgR Rz 95–1012.6 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…auszugleichen. Bei Abgabenschuldnern, die ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben, kann dieser Ausgleich beim ersten auf den Bilanzstichtag folgenden Fälligkeitstag erfolgen. 2.6.3 Nichtentrichtung oder fehlerhafte Entrichtung Rz 97: Wird die Abgabe nicht entrichtet oder ist offensichtlich, dass die Monatszahlung wesentlich von der "richtigen" Monatszahlung abweicht…

EnAbgR Rz 37–431.5 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…auszugleichen. Bei Abgabenschuldnern, die ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben, kann dieser Ausgleich beim ersten auf den Bilanzstichtag folgenden Fälligkeitstag erfolgen. 1.5.3 Nichtentrichtung oder fehlerhafte Entrichtung Rz 39: Wird die Abgabe nicht entrichtet oder ist offensichtlich, dass die Monatszahlung wesentlich von der "richtigen" Monatszahlung abweicht…

GebR 2025 Rz 785–79210.20.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…den oder in dessen Interesse der Ausweis ausgestellt wird. Gebührenschuldner für die Wiederausfolgung des Ausweises (Abs. 3) ist gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 GebG derjenige, in dessen Interesse diese Amtshandlung erfolgt. Rz 787: Die Behörde hat den Gebührenschuldner zur unmittelbaren Entrichtung der Antragsgebühr (Abs…

ZT-25004.1. Bei Zahlungsaufschubbewilligung (Nachhineinzahlung)
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Es ist daher der Kontingent- oder PlafondzollsatzKontingentzollsatz der Abgabenberechnung zugrundezulegen. Bei Kontingentanträgen (nicht jedoch bei Plafondanträgen) ist außerdem eine Sicherheit gemäß Art. 190 Abs90 UZK zu berechnen. 1Diese Sicherheitsleistung ist nicht erforderlich, wenn das Kontingent vor der Verordnung (EG) NrÜberlassung der Waren nicht als "nicht…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Anlass für die Entrichtung der Verwaltungsabgabe erst durch ihren Bescheid gegeben wird (§ 3 Abs. 1 BVwAbgV). Rz 1791: Liegt kein Fall des § 3 Abs. 1 BVwAbgV vor, sind die Verwaltungsabgaben durch einen abgesonderten Bescheid vorzuschreiben (§ 3 Abs. 2 BVwAbgV). Rz 1792: Wird eine abgabenpflichtige…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…159: Für die Erhebung der Wirtschaftskammerumlage gemäß § 122 Abs. 1, 2 und 3 WKG (KU1) sind die Abgabenbehörden des Bundes zuständig (§ 122 Abs. 6 WKG). Daher ist gemäß § 61 Abs. 2 erster Satz BAO das Finanzamt für Großbetriebe für die Erhebung der Kammerumlage von jenen…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1. Entstehen der Gebührenschuld Rz 388: Die Gebührenschuld für Beilagen entsteht, wenn die schriftliche Erledigung über das in der Eingabe enthaltene Anbringen dem Einschreiter zugestellt wird (siehe Rz 138 ff). 10.4.8.2. Gebührenschuldner Rz 389: Zur Entrichtung der Beilagengebühr ist derjenige verpflichtet, in…