…2005 idgF) entweder nach dem System der Rückerstattung oder nach dem System der Entlastung an der Quelle. Rz 263: Für Begünstigte, die in einem ausländischen Staat ansässig sind, mit dem Österreich kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, kann eine Entlastung nur durch Anordnung des Bundesministerium für Finanzen…
…nicht verpflichtet ist, die steuerentlasteten Einkünfte an andere weiterzugeben, also dass er nicht nur als Treuhänder auftritt (vgl. Abs. 9 des Erlasses des BMF vom 10.03.2006, BMF-010221/0101-IV/4/2006). Eine Entlastung an der Quelle ist in den in § 5 Abs…
…generelle Quellensteuerbefreiung für Lizenzgebühren vor, wodurch dem § 99a EStG 1988 ab diesem Zeitraum insoweit derogiert wird, als sich aus dem DBA für den Abgabepflichtigen vorteilhaftere Regelungen ergeben. Rz 8017: Methoden zur Entlastung steuerabzugspflichtiger Einkünfte sind: Abstandnahme vom Steuerabzug durch den Abzugspflichtigen (Entlastung an der Quelle…
…ab. Besteht in einem DBA keine dem Art. 17 Abs. 2 OECD-MA nachgebildete Bestimmung, wird Österreich die Besteuerungsmöglichkeit auf Abkommensebene genommen. Eine Entlastung an der Quelle des ausländischen Orchesters kann unter Berücksichtigung der DBA-EntlastungsVO, BGBl. III Nr. 92/2005 idF BGBl. II Nr…
…für die Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung zeitlich befristet durch Bescheid eine Entlastung an der Quelle zulassen, wenn sichergestellt ist, dass keine Umgehungsgestaltung vorliegt und das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen oder der inländische Gestellungsnehmer (Beschäftiger) für die überlassenen Arbeitskräfte die Pflichten des Arbeitgebers im Sinne der …
…Regelfall wird deshalb keine Entlastung an der Quelle erfolgen können. Rz 552: Da die einem inländischen Investmentfonds zufließenden Erträge steuerlich dem Anteilinhaber zugerechnet werden, ist im Fall eines ausländischen Anteilinhabers zunächst zu prüfen, ob dieser mit den ihm zuzurechnenden Einkünften in Österreich der (unbeschränkten oder…
…Abs. 2 EStG 1988 im Hinblick auf eine Entlastung an der Quelle bestehen, kann von der Tochtergesellschaftausschüttenden inländischen Körperschaft vom besonderen Auskunftsverfahren nach § 5 der VO BGBl. Nr. 56/1995 Gebrauch gemacht werden. In einem solchen Verfahren sind von der anfragenden Körperschaft alle Unterlagen vorzulegen…
…wenn die Voraussetzungen für eine Entlastung an der Quelle nicht vorliegen; etwa im Falle einer offenkundigen verdeckten Ausschüttung gemäß § 94 Z 2 EStG 1988 oder mangels Vorliegen einer Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Muttergesellschaft auf den für Zwecke einer Entlastung an der Quelle in Österreich aufgelegten Vordrucken…
…für die Entlastung an der Quelle (siehe dazu bereits Rz 7757a) abhängig davon, ob die Holdinggesellschaft als funktionslos oder als mit wirtschaftlicher Funktion ausgestattet anzusehen ist, unterschiedlicher Nachweise (vgl. EAS 3244, EAS 3414): Handelt es sich um eine mit wirtschaftlicher Funktion ausgestattete Holding, der die…
…dass der Steuerabzug auf den an den Erbringer der Tätigkeit weiter fließenden Teil der Vergütungen eingeschränkt werden kann. Für diesen Teil ist eine Entlastung an der Quelle auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen unzulässig und wird somit dem Vergütungsschuldner die Freistellung des Künstleranteils von der Besteuerung untersagt…
…nach § 98 EStG 1988 oder Entlastung nach DBA): Entlastung an der Quelle; Erstattung nach § 240 BAO; Entlastung bei Veranlagung nach § 102 EStG 1988 (Rz 8016 bis 8031). Erhebung der Einkommensteuer durch Veranlagung: Pflicht- und Antragsveranlagung (Rz 8032 bis 8039). ABC der Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht…
…bei Dividendenausschüttungen ebenso voraus, dass die Voraussetzungen für die Befreiung spätestens am Ende des Record-Tages erfüllt sind. Kann die ausschüttende Gesellschaft daher nicht nachweisen, dass die Voraussetzungen für die Entlastung an der Quelle erfüllt wurden, kommt eine Haftungsinanspruchnahme gemäß § 95 Abs. 1 EStG 1988…
…teilweise von der KESt entlastet (Quellensteuersatz 15%). Am Evidenzkonto gemäß § 24 Abs. 5 Z 5 KStG 1988 ist ein Betrag an entrichteter Zwischenkörperschaftsteuer von 2.000 angeführt. Zuwendungsbetrag: 10.000 +2.000 = 12.000 KESt: 12.000*27,5% = 3.300 (=100%) Entlastung:…
…gibt er Mittel an andere spendenbegünstigte Organisationen weiter oder vergibt er Preise und Stipendien, sind diese Tätigkeiten in die ideellen Mittel aufzunehmen. Weiters sind die jeweiligen Voraussetzungen dafür zu beachten (§§ 40a Z 1 und 2 sowie 40b BAO). Das gleiche gilt, wenn der Vereinszweck durch…
…eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer vor. Die Entlastung wird nur im Wege einer Steuererstattung (unter Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung) gewährt. EAS 1210 (19.1.1998): Ist ein in Spanien ansässiger Deutscher zu 50% an einer österreichischen GmbH beteiligt, unterliegt er mit seinem Geschäftsführergehalt dann nicht der…
…In Umsetzung zwingenden Unionsrechts verbietet § 94 Z 2 EStG 1988 die Erhebung von Quellensteuer auf die Ausschüttung der österreichischen Kapitalgesellschaft an eine ausländische Gesellschaft, die aus der Sicht der Mutter-Tochter-Richtlinie als ausländische Körperschaft einzustufen ist (VwGH 15.10.2020, Ro 2019/13/0007)…
…Rückerstattungsbetrag an den ausländischen Fonds zugeschlagen werden. Rz 561: Liegt dem Rückerstattungsantrag nur eine Schätzung des Anteils der im Ansässigkeitsstaat des Fonds oder in Drittstaaten mit DBA-Verbindung zu Österreich ansässigen Anteilinhaber vor (mögen darin auch die Drittstaaten und deren mit Österreich vereinbarten günstigeren Quellensteuersätze…
…Erträge Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Somit kommt Österreich als Ansässigkeitsstaat des Fonds unabhängig von der Ansässigkeit der Anteilinhaber idR ein der Höhe nach beschränktes Quellenbesteuerungsrecht zu. Rz 584: Die von einem inländischen Immobilienfonds aus inländischem Immobilienvermögen an beschränkt steuerpflichtige Anteilinhaber ausgeschütteten (bzw. als ausgeschüttet geltenden)…
…berufen und eine vollständige Entlastung von der Abzugsteuer erlangen, weil der österreichische Fonds auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts transparent ist und daher § 94 Z 2 EStG 1988 nicht zur Anwendung kommen kann. 7.4.1.2.3.2. Ausschüttungen an inländische Anteilinhaber bei Anteilen…
…ausländische Körperschaften" Die unionsrechtlich gebotene Entlastung der Beteiligungserträge erfolgt durch Anrechnung der ausländischen Steuern (siehe Rz 1243 ff). Andere ausländische Körperschaften Gewinnanteile aus diesen Beteiligungen unterliegen der österreichischen Besteuerung. Eine Anrechnung ausländischer Ertragsteuern ist nicht möglich, allenfalls können Quellensteuern abhängig vom entsprechenden DBA angerechnet werden…