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KfzBStR 2021 Rz 1007–1013B.6.2.3. Maßgebliche CO2-Emissionswerte (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.6.2.3. Maßgebliche CO2-Emissionswerte (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991) B.6.2.3.1. Rechtslage ab 1. Jänner 2020 (WLTP) Rz 1007: Der maßgebliche CO2-Emissionswert ist der kombinierte WLTP-Wert der CO2-Emissionen in g/km, bei extern aufladbaren Elektro-Hybridfahrzeugen…

KfzBStR 2021 Rz 912–918B.6.1.4. Maßgeblicher CO2-Emissionswert (§ 6 Abs. 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.6.1.4. Maßgeblicher CO2-Emissionswert (§ 6 Abs. 4 NoVAG 1991) Rz 912: Für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe ist der nach dem WLTP (Kraftwagen) oder WMTC (Krafträder) Messverfahren ermittelte kombinierte CO2-Ausstoß heranzuziehen. Für extern aufladbare Elektro-Hybridfahrzeuge ist der gewichtete kombinierte CO2-Ausstoß…

EStR 2000 Rz 6179–618020.2.4 Beurteilung verschiedener Produktgruppen
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…erfasst, wenn der Veräußerer unterschiedliche Anschaffungskosten ausgewiesen hat (was nur beim Ersterwerber von Optionsanleihen, die in den Emissionsbedingungen eine Aufteilung vorsehen, zutrifft) und in allen anderen Fällen der gesamte Gewinn aus der Veräußerung (Anleihe und Optionsrecht) unter den Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen gemäß …

EStR 2000 Rz 6181–618220.2.4.2 Wandelanleihen (convertible bonds)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…100) erworben. Die Emissionsbedingungen sehen eine Wandlungsmöglichkeit zum fixen Umtauschverhältnis 3:2 (3 Stück der Anleihe in 2 Aktien) in Aktien mit einem Nennwert von je 30 vor oder eine Kombination aus Barzahlung und Wandlung vor. Das Wandlungsrecht wird am 1.3.2013 ausgeübt. Dabei…

EStR 2000 Rz 6183–618420.2.4.3 Aktienanleihe (cash or share-Anleihe)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…Die Emissionsbedingungen sehen eine jährliche Verzinsung der Anleihe mit 9 Prozent (Kuponfälligkeit halbjährlich) und eine Einlösung nach 2 Jahren zum Nominalwert oder durch Lieferung von Aktien vor. Bei Einlösung übt der Emittent sein Optionsrecht aus und liefert Aktien mit einem Kurswert von 85. Die laufenden…

EStR 2000 Rz 6203–620820.2.4.13 Zertifikate - Grundsätzliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…ist. Indizien, dass die Ausfolgung nicht ernsthaftprimär beabsichtigt ist, können sich aus den Emissionsbedingungen ergeben, etwa wenn eine hohe Mindestausfolgungsmenge sowie im Verhältnis zum Ertrag hohe Auslieferungskosten vorgesehen sind, oder wenn die Einzelheiten der Ausfolgung nicht geregelt sind (zB Art und Umstände der Lieferung, Kosten…

VB-08303. Ausfuhrverbote und -beschränkungen
geltende FassungRichtlinien31.07.2026

3. Ausfuhrverbote und -beschränkungen 3.1. Anwendungszeitpunkt (1) Die Verordnung (EU) Nr. 2024/573 legt auch Auflagen für die "Ausfuhr" fest, wobei darunter der Ausgang von Stoffen, Erzeugnissen und Einrichtungen aus dem Zollgebiet der Union zu verstehen ist (vgl. Abschnitt 1.3. Nr. 8). (2…

VB-08302. Einfuhrverbote und -beschränkungen
geltende FassungRichtlinien31.07.2026

2. Einfuhrverbote und -beschränkungen 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Die Verordnung (EU) Nr. 2024/573 stellt mitunter auf die "Einfuhr" und das "Inverkehrbringen" ab, wobei unter "Inverkehrbringen" die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union zu verstehen ist (vgl. Abschnitt 1.3. Nr. 6). Die…

KfzBStR 2021 Rz 919–924B.6.1.6. Kraftfahrzeuge ohne CO2-Emissionswert (§ 6 Abs. 6 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.6.1.6. Kraftfahrzeuge ohne CO2-Emissionswert (§ 6 Abs. 6 NoVAG 1991) B.6.1.6.1. Kraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 und Z 2 NoVAG 1991 Rz 919: Liegt für Krafträder im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991…

KfzBStR 2021 Rz 1526–1531C.5.3. Werte laut Zulassungsbescheinigung und Einstufung, Umrechnung von PS in Kilowatt und Fehlen von Eintragungen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.5.3. Werte laut Zulassungsbescheinigung und Einstufung, Umrechnung von PS in Kilowatt und Fehlen von Eintragungen Rz 1526: Für die Steuerberechnung sind nicht die tatsächlichen Werte, sondern die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werte maßgeblich. Die Steuer kann nicht rückerstattet werden, wenn sich nachträglich herausstellt…

KfzBStR 2021 Rz 998B.6.2.2.5.5. Rechtslage 18. Juni 2009 bis 31. Dezember 2009, idF BGBl. I Nr. 52/2009 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.6.2.2.5.5. Rechtslage 18. Juni 2009 bis 31. Dezember 2009, idF BGBl. I Nr. 52/2009 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung) Rz 998: Für Kraftfahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 180 g/km ist, erhöht sich die Steuerschuld für den…

KfzBStR 2021 Rz 1–7A. Definitionen und übergreifende Themen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A. Definitionen und übergreifende Themen A.1. Allgemeine Definitionen Rz 1: Die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG 1992) richten sich nach den jeweils geltenden kraftfahrrechtlichen Vorschriften (§ 9 Abs. 2 KfzStG 1992). Gleiches gilt für die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Versicherungssteuergesetz 1953 (VersStG 1953…

VB-08300. Einführung
geltende FassungRichtlinien14.11.2025

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen anlässlich der Ein- und Ausfuhr von fluorierten Treibhausgasen und von Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, anzuwendenden Ein- und Ausfuhrverboten und -beschränkungen sind…

VB-08302.6. Inverkehrbringen von mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen vorbefüllte Erzeugnisse und Einrichtungen (Konformitätserklärung)
geltende FassungRichtlinien31.07.2026

2.6. Konformitätserklärung fürInverkehrbringen von mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen vorbefüllte Erzeugnisse und Einrichtungen (Konformitätserklärung) (1) Gemäß Artikel 19 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2024/573 dürfen Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen und Dosier-Aerosole, die mit in Anhang I Gruppe 1 der Verordnung (EU) Nr. 2024/573…

VB-0830Anlage 4
geltende FassungRichtlinien13.02.2026

Anlage 4 Erzeugnisse und Einrichtungen, die gemäß Artikel 11 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2024/573 Einfuhrverboten unterliegen (Anhang IV) | Erzeugnisse und Einrichtungen | Datum des Verbots | (1) Leere, ganz oder teilweise gefüllte nicht wieder auffüllbare Behälter für in Anhang I aufgeführte…

KfzBStR 2021 Rz 100–108A.3. Steuerübergreifende Befreiungen von Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.3. Steuerübergreifende Befreiungen von Kraftfahrzeugen Die Befreiungsbestimmungen in diesem Abschnitt verfolgen in den drei angesprochenen Steuergesetzen den selben Zweck und sind ähnlich formuliert, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass sie gleich auszulegen sind und zum selben Ergebnis führen. A.3.1. Emissionsfreie Antriebsarten Rz…

KfzBStR 2021 Rz 1532–1540C.5.5. Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.5.5. Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge Rz 1532: Für ein in einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassenes Kraftfahrzeug, das vorübergehend im Inland benützt wird, wird die Steuer pro in Österreich verbrachtem Tag für dieses Kraftfahrzeug, je nachdem ob es sich um ein Kraftrad, einen Personen- und…

KfzBStR 2021 Rz 905–911B.6.1.3. Kraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.6.1.3. Kraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991) Rz 905: Für Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (Klasse N1) errechnet sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel…

KfzBStR 2021 Rz 969–978B.6.2.2.4. Rechtslagen von 1. März 2014 bis 31. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.6.2.2.4. Rechtslagen von 1. März 2014 bis 131. Jänner 2020Dezember 2019 B.6.2.2.4.1. Allgemeines Rz 969: Ab dieser Novelle des Normverbrauchsabgabegesetzes wird für die Besteuerung von Personenkraftwagen anstelle des Treibstoffverbrauches (Normverbrauch nach MVEG) der CO2-Ausstoß in…

EStR 2000 Rz 2392–23946.7.3 Bankguthaben in ausländischer Währung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

6.7.3 Bankguthaben in ausländischer Währung Rz 2392: Bankguthaben in ausländischer Währung sind mit dem Anschaffungskurs zu bewerten. Ist der Devisen-Geldkurs am Bilanzstichtag niedriger, so kann (bei Gewinnermittlung gemäß § 5 Abs. 1 EStG 1988: muss) dieser angesetzt werden. Rz 2393: Ist die Fremdwährungsforderung…