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5 Treffer1534 msnur geltende Fassungen
LRL 2012 Rz 153–1558.8. Liebhaberei bei einem ausgelagerten Versorgungsbetriebeverbund
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…3: Eine Gemeinde betreibt ein Wasser- und Elektrizitätswerk und einen Verkehrsbetrieb in Form einer GmbH. Daneben führt die GmbH ein dauerhaft verlustbringendes Badezentrum. Innerhalb des Versorgungsverbundes kann ein Ausgleich der Verluste des Verkehrsbetriebes mit den Gewinnen des Wasser- und Elektrizitätswerkes erfolgen. Bei nachhaltigen Verlusten des…

KStR 2013 Rz 78–811.2.1.2.3.3 Versorgungsbetriebe
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…Beispiel: Ein als Körperschaft öffentlichen Rechts eingerichtetes Rundfunkunternehmen betreibt darüber hinaus noch ein Elektrizitätswerk. In diesem Fall wäre eine Zusammenfassung als einheitlicher Betrieb gewerblicher Art möglich, da es sich um Versorgungsbetriebe handelt (auch wenn das Elektrizitätswerk überwiegend oder ausschließlich Fremde versorgt). Rz 81: Der Versorgungsbetriebeverbund…

GebR 2025 Rz 30–342.3.2. Die übrigen Gebietskörperschaften im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises (§ 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…12.11.1997, 97/16/0027) Errichtung von öffentlichen Verkehrseinrichtungen und deren Verbindung Errichtung eines Feuerwehrgebäudes Errichtung eines Amtsgebäudes Kein unmittelbarer Gesetzesauftrag liegt etwa für folgende Aufgaben vor: Errichtung von Wohnhäusern, Lagerhäusern, Theatern Errichtung von Badeanstalten Errichtung von Campingplätzen Betrieb eines Elektrizitätswerkes Betrieb eines Werbeunternehmens

KStR 2013 Rz 35–411.2.1.2 Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Rz 41: Eine Zusammenfassung von Hoheitsbetrieben mit steuerpflichtigen Betrieben gewerblicher Art ist mit steuerlicher Wirkung nicht möglich. So kann ein steuerfreies Trinkwasserwerk mit einem steuerpflichtigen Elektrizitätswerk auch dann steuerlich nicht zusammengefasst werden, wenn diese Betriebe organisatorisch in die Körperschaft öffentlichen Rechts (zB Stadtwerke) eingegliedert sind. …

EnAbgR Rz 32–361.3 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…2013): Ebenso steuerpflichtig ist ein Elektrizitätserzeuger, der selbst kein Elektrizitätsunternehmen ist, wenn er elektrische Energie selbst erzeugt und verbraucht, falls er dabei die Freigrenze des § 2 Z 1 ElAbgG überschreitet. Rechtslage ab 1. Juli 2014 (bzw. ab der Veranlagung 2014): Ebenso steuerpflichtig ist ein Elektrizitätserzeuger…