…universitäre Einrichtungen beschränktI Nr. 50/2016), sondern gilt in gleicher Weise auch für Schüler und Lehrlingesind diese Verordnungen weiterhin zur steuerlichen Beurteilung des Einzugsbereiches heranzuziehen. Diese Regelung ist im Übrigen nicht nur auf Studenten bzw. universitäre Einrichtungen beschränkt, sondern gilt in gleicher Weise auch für…
…Kindes (§ 34 Abs. 8 EStG 1988) 12.7.1 Allgemeines Rz 873: Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Voraussetzung ist ferner, dass die Absicht besteht, durch ernsthaftes und…
…für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist von einer angemessenen Frist auszugehen, die sich nach den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes (bei Alleinstehenden eines Wohnsitzes) im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert. Die Frage, ob bzw…
…Punkt auf den in § 34 Abs. 8 EStG 1988 verselbständigten Teilaspekt des Fehlens einer "entsprechenden Ausbildungsmöglichkeit" im Einzugsbereich des Wohnortes, ohne dass das Erfordernis einer daraus resultierenden rechtlichen oder sittlichen Pflicht zur Finanzierung der auswärtigen Ausbildung gesondert zu prüfen wäre (vgl. VwGH 26.06.2013…
…obwohl der Ausbildungsort im Einzugsbereich des Wohnortes liegt (zB ein auf den Rollstuhl angewiesenes Kind mit Wohnort Baden bei Wien studiert - trotz adäquater Ausbildungsmöglichkeit innerhalb von 25 km - in Wien und ist in Wien in einem Studentenheim untergebracht). Zur Ausbildung des Steuerpflichtigen siehe Rz 891…
…Anstelle des Kilometergeldes können die tatsächlichen Betriebsausgaben nachgewiesen werden. Fahrtkosten Rz 1528: Wohnsitz-Betrieb: Die Aufwendungen sind Betriebsausgaben, sofern der Betriebsinhaber nicht aus persönlichen Gründen seinen Wohnsitz außerhalb der üblichen Entfernung vom Betriebsort (bis 120 km = Einzugsbereich) gewählt hat (vgl. VwGH 21.12.1989…
…des in Österreich tätigen Gastarbeiters die Verlegung des Familienwohnsitzes nachweislich ausschließlich auf Grund der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes nicht möglich ist, kann von einer privat veranlassten Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Einzugsbereichs des Beschäftigungsortes solange nicht gesprochen werden, als dieser Hinderungsgrund nicht weggefallen ist. Rz 10347: …
…sich der politische Funktionär von seinem Wohn- oder Arbeitsort wegbewegt (zB Fahrt von Wien zu einem Kinderfasching nach Bad Vöslau). Besucht ein Funktionär mehrere Veranstaltungen im Einzugsbereich seines Wohn- oder Arbeitsortes, wobei er sich aber nie weiter als 25 Kilometer vom Wohn- oder Arbeitsort wegbewegt…