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EStR 2000 Rz 7748–775029.5.5.6 Zurechnung zu ausländischen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

29.5.5.6 Zurechnung zu ausländischen Körperschaften 29.5.5.6.1 Zurechnung zu ausländischen Körperschaften allgemein Rz 7748: Für ausländische Körperschaften sind zusätzlich auf Grund einer Identitätsprüfung iSd § 40 BWG6 FM-GwG schriftlich festzuhalten: Urkunde, aus der sich die rechtliche Existenz der Körperschaft…

LStR 2002 Rz 1240–124133 AUSKUNFTSPFLICHT DER BEHÖRDE (§ 90 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

33 AUSKUNFTSPFLICHT DER BEHÖRDE (§ 90 EStG 1988) Rz 1240: Auskünfte nach § 90 EStG 1988 werden im Einzelfall zu konkreten Fragen des Lohnsteuerabzuges erteilt (VwGH 14.10.1992, 90/13/0009). Zuständig für die Auskunftspflicht ist das für die Prüfung zuständige Finanzamt im Sinne des § 81…

EStR 2000 Rz 7763–776429.6.5.2 Beginn, Ende und Umfang der Befreiung
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

29.6.5.2 Beginn der Befreiung, Ende und Weiterleitung an das FinanzamtUmfang der Befreiung Rz 7763: Die Befreiung von der Abzugspflicht istbeginnt ab dem Zeitpunkt gegeben, ab dem die digitale Befreiungserklärung - bei Wertpapieren für das auf Depot liegende Wertpapier - bei der Bank vorliegt, jedoch…

EStR 2000 Rz 820732.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

32.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung Rz 8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen…

EStR 2000 Rz 797230.1.7.7 Zusätzliche Nachweise für ausländische Körperschaften
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

30.1.7.7 Zusätzliche Nachweise für ausländische Körperschaften Rz 7972e: Für ausländische Körperschaften sind zusätzlich auf Grund einer Identitätsprüfung iSd § 6 FM-GwG schriftlich festzuhalten: Urkunde, aus der sich die rechtliche Existenz der Körperschaft ergibt. Die persönlichen Daten der natürlichen Person, die für die…

EStR 2000 Rz 801630.2.2.5 Entlastung steuerabzugspflichtiger Einkünfte
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

30.2.2.5 Entlastung steuerabzugspflichtiger Einkünfte Rz 8016: Bezieht eine im Ausland ansässige Person inländische steuerabzugspflichtige Einkünfte (Lohnsteuerabzug, Kapitalertragsteuerabzug, besonderer Steuerabzug nach § 99 EStG 1988), kann in bestimmten Fällenaufgrund des innerstaatlichen Rechts eine Entlastung dieser Einkünfte notwendig sein, weil keine Steuerpflicht nach § 98 EStG…

EStR 2000 Rz 7534–754228.4 Steuererklärung (§§ 42 bis 44 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

28.4 Steuererklärung (§§ 42 bis 44 EStG 1988) 28.4.1 Begriff und Form der Erklärung Rz 7534: Mit der Steuererklärung sind dem Finanzamt die für eine Veranlagung erforderlichen Grundlagen bekannt zu geben. Die Erklärung ist in schriftlicher Form unter Verwendung des amtlichen Vordruckes einzureichen…

EStR 2000 Rz 8021–803130.2.2.5.2 Entlastung auf Grund von DBA
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

30.2.2.5.2 Entlastung auf Grund von DBA 30.2.2.5.2.1 Entlastung auf Grund der DBA-Entlastungsverordnung Rz 8021: Sind steuerabzugspflichtige Einkünfte ganz oder teilweise auf Grund von DBA von der inländischen Steuer zu entlasten, kann dies unter den in…

EStR 2000 Rz 7718–772029.4 KESt-Abzug bei Depotübertragungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

29.4 KESt-Abzug bei Depotübertragungen Rz 7718: Nach § 27 Abs. 6 Z 2 EStG 1988 werden die Entnahme und das sonstige Ausscheiden von Wertpapieren aus dem Depot als der Veräußerung im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 gleichgestellte steuerpflichtige Vorgänge normiert…

EStR 2000 Rz 6727–673222.5.3 Erhebung der ESt im Rahmen der Veranlagung
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

22.5.3 Erhebung der ESt im Rahmen der Veranlagung 22.5.3.1 Ausgangspunkt: Abgabenerklärung nach § 10 GrEStG 1987 Rz 6727: Mit dem 1. StabG 2012 wurde § 10 GrEStG 1987 dahingehend abgeändert, dass die Abgabenerklärung für Erwerbsvorgänge, die dem GrEStG 1987 unterliegen und für…

LStR 2002 Rz 91213.2.2 Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

13.2.2 Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2 Z 2 EStG 1988§ 41 Abs. 2a EStG 1988) Rz 912e: Gemäß §§ 41 Abs. 2a EStG 1988 41 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ist eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, wenn bis 30. Juni des Folgejahres keine Steuererklärung…

InvFR 2018 Rz 457–4655. Meldung der steuerlichen Daten
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

5. Meldung der steuerlichen Daten 5.1. Grundlegende Meldesystematik Rz 457: Damit Einkünfte aus einem Fonds korrekt besteuert werden können, sehen die Bestimmungen des § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 1 ImmoInvFG eine Meldeverpflichtung für relevante steuerliche Daten vor…

LStR 2002 Rz 104918 BERÜCKSICHTIGUNG DES FREIBETRAGSBESCHEIDES (§ 64 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

18 BERÜCKSICHTIGUNG DES FREIBETRAGSBESCHEIDES (§ 64 EStG 1988) Rz 1049: Der Arbeitgeber ist an eine übergebene Mitteilung für die entsprechende Geltungsdauer bzw. bis zur Übergabe einer an deren Stelle tretende Mitteilung gebunden, es sei denn, der Arbeitnehmer hat erklärt, dass ein niedrigerer Freibetrag zu berücksichtigen ist…

EStR 2000 Rz 7543–755128.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

28.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988) 28.4.3.1 Allgemeines Rz 7543: Der Steuererklärungspflicht ist dann entsprochen, wenn die Erklärung grundsätzlich die für die Veranlagung maßgebenden Angaben enthält. Daher ist etwa die Einreichung eines unterschriebenen Einkommensteuererklärungsformulars ohne Angaben über Art bzw. Höhe der…

LStR 2002 Rz 561–5647.9 Steuerberatungskosten (§ 18 Abs. 1 Z 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

7.9 Steuerberatungskosten (§ 18 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) Rz 561: Steuerberatungskosten sind Sonderausgaben, wenn sie an berufsrechtlich befugte Personen geleistet werden (vgl. VwGH 24.10.2002, 98/15/0094). Zur Behandlung von Kosten für eine Selbstanzeige siehe EStR 2000 Rz 1621. Rz 561a…

LStR 2002 Rz 1046–104817.4 Freibetragsbescheid losgelöst von einem Veranlagungsverfahren (§ 63 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

17.4 Freibetragsbescheid losgelöst von einem Veranlagungsverfahren (§§ 63 Abs. 3 EStG 1988 63 Abs. 4 EStG 1988) Rz 1046: Losgelöst vom Veranlagungsverfahren hat das FAFinanzamt auf Antrag des Arbeitnehmers einen Freibetragsbescheid in folgenden Fällen zu erlassen: Es werden Werbungskosten in Höhe von mindestens 900 Euro…

EStR 2000 Rz 797230.1.7.3 Befreiung vom KESt-Abzug für beschränkt Steuerpflichtige gemäß § 98 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

30.1.7.3 Befreiung vom KESt-Abzug für beschränkt Steuerpflichtige gemäß § 98 EStG 1988 Rz 7972: Personen, die gemäß § 98 EStG 1988 der beschränkten Steuerpflicht unterliegen (Personen, die im Inland weder Wohnsitz, noch gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Geschäftsleitung oder Sitz haben bzw. von der Zweitwohnsitzverordnung…

LStR 2002 Rz 1044–104517.3 Mitteilung an den Arbeitgeber (§ 63 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

17.3 Mitteilung an den Arbeitgeber (§§ 63 Abs. 2 EStG 1988 63 Abs. 3 EStG 1988) Rz 1044: Die Mitteilung für den Arbeitgeber enthält den im Freibetragsbescheid ausgewiesenen Freibetrag, und zwar in einer Summe den jeweiligen Jahres- und Monatsbetrag. Der Arbeitgeber hat den Freibetrag, der…

KStR 2013 Rz 1243–124716.2.3.3 Durchführung des Anrechnungsverfahrens (§ 10 Abs. 6 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

16.2.3.3 Durchführung des Anrechnungsverfahrens (§ 10 Abs. 6 KStG 1988) Rz 1243: Die Anrechnung der ausländischen Körperschaftsteuervorbelastung ist nicht zwingend (von Amts wegen) vorzunehmen. Der Antrag der Körperschaft auf Anrechnung ist innerhalb der Bemessungsverjährungsfrist von jener Körperschaftsteuer zu stellen, auf die die ausländische…

LStR 2002 Rz 912–91413.4 Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (§ 41 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

13.4 Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (§ 41 Abs. 4 EStG 1988) Rz 912o912l: Bei der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte besteht weder eine Bindung an den Steuerabzug durch den Arbeitgeber noch eine Bindung an einen Freibetragsbescheid. Dabei bleiben die vom Arbeitgeber begünstigt behandelten Bezugsteile grundsätzlich außer Ansatz…