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LStR 2002 Rz 300–3035.6.7.2 Mittelpunkt der Tätigkeit an einem Einsatzort
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

…Einsatz an diesem Mittelpunkt der Tätigkeit, ist mit der Berechnung der "Anfangsphase" von fünf Tagen neu zu beginnen. Der Arbeitnehmer wird an einem Einsatzort wiederkehrend aber nicht regelmäßig tätig und überschreitet dabei eine Anfangsphase von 15 Tagen im Kalenderjahr. Die Anfangsphase von 15 Tagen steht…

LStR 2002 Rz 730–73410.5.1.4 Nächtigungsgelder
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…tatsächlich genächtigt wird (siehe auch Rz 732). Der Umstand der Nächtigung ist grundsätzlich nachzuweisen. Bei Entfernungen von mindestens 120 Kilometer zwischen Einsatzort und Wohnort kann von einer Nächtigung ausgegangen werden. In diesen Fällen hat der Arbeitgeber nicht zu prüfen, ob der Arbeitnehmer tatsächlich genächtigt hat. …

LStR 2002 Rz 56–653.3.10.2 Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…aus, die sich in der EU, dem EWR oder der Schweiz befindet. Rz 70j57: Die Entsendung erfolgt an einen Einsatzort, der mehr als 400 Kilometer Luftlinie vom nächstgelegenen Punkt des österreichischen Staatsgebietes entfernt liegt. Rz 70k58: Die Entsendung darf nicht an den Sitz der Geschäftsleitung (…

LStR 2002 Rz 68–693.3.10.5 Zusammenwirken § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 und Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (DBA)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…siehe Rz 70c bis 70g, Rz 70w) hat im Jahr 2012 weiterhin dann Geltung, wenn auf Grund eines nicht mehr als 400 Kilometer entfernt liegenden Einsatzortes die Neuregelung nicht anwendbar ist. Das heißt, dass in diesen Fällen 33% der Bezüge im Jahr 2012 steuerfrei. 3…

LStR 2002 Rz 705–71410.5.1.2 Reisevergütungen - Fahrtkosten
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…er am Monatsbeginn tätig war. Für die Fahrten vom 02. Februar bis 28. Februar ist ein Kilometergeldersatz für Fahrten von der Wohnung zum vorübergehenden Einsatzort (Bankfiliale) nicht steuerbar. Der Kilometergeldersatz für die Fahrten zur Bankfiliale für März und April (und zwar vom 01. bis 04…

LStR 2002 Rz 10248–1027442.5.4.2 Rz 10248 bis Rz 10274
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…belassen werden? ad 1) Fahrten zwischen Wohnort und Forsthaus sind Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte, die mit dem Verkehrsabsetzbetrag und einem allfälligen Pendlerpauschale abgegolten sind. Der Fahrtkostenersatz ist daher steuerpflichtig. ad 2) Bei Fahrten vom Wohnort zu anderen Einsatzorten, die keinen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit darstellen, ist…

LStR 2002 Rz 10696–1075642.5.9 § 26 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…ist. Die Lohnsteuerrichtlinien gehen hingegen davon aus, dass der Einsatzort bei einer Dienstreise nach dem zweiten Tatbestand des § 26 Z 4 EStG 1988 erst nach einem Zeitraum von sechs Monaten zum Mittelpunkt der Tätigkeit wird. Welche Auswirkungen ergeben sich aus dieser Rechtsprechung für die Verwaltungspraxis…

LStR 2002 Rz 736–74010.5.3 Begünstigte Tätigkeiten iSd § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…steuerpflichtig (siehe Rz 700). Steht an anderen Standorten des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer kein Arbeitsplatz zur Verfügung, sind Dienstreisen zu diesen Einsatzorten grundsätzlich als Außendiensttätigkeit einzustufen. Beispiele für Außendiensttätigkeit: Ein Mitarbeiter ist ständig in einer Filiale beschäftigt. Wöchentlich findet eine Dienstbesprechung in der Zentrale statt…

LStR 2002 Rz 263–2665.4.4 Vorgangsweise bei von der Wohnung aus angetretenen Dienstreisen
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…Dienstreise für die Beurteilung des Pendlerpauschales für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte aus; allenfalls sind sie für ein Pendlerpauschale für die Strecke von der Wohnung zum Einsatzort heranzuziehen (siehe Rz 263a). Der Tag des Beginns und der Tag der Beendigung der Dienstreise werden dann…

FlugAbgR Rz 13–163. Befreiung von der Abgabenpflicht (§ 3 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

…den Transport von Helfern in ein Krisengebiet - Erdbeben, Überschwemmungen) und den Abflug von Personen zu militärischen Zwecken (zB Transport von UN-Soldaten zu ihrem Einsatzort). Bei dieser Befreiungsbestimmung muss nicht das Luftfahrzeug als solches für militärische, humanitäre oder medizinische Zwecke eingesetzt werden (was zB bei…

LStR 2002 Rz 291–2965.6.6.2 Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

… 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein ggf. zustehendes Pendlerpauschale und den Pendlereuro abgegolten. Das gilt auch für Fahrten zwischen Wohnung und Einsatzort, die gemäß § 26 Z 4 lit. a letzter Satz EStG 1988 als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…

LStR 2002 Rz 715–72010.5.1.3 Tages- und Nächtigungsgelder nach § 26 Z 4 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

… VwGH 18.10.1995, 94/13/0101; VwGH 28.05.1997, 96/13/0132). Siehe auch Beispiel Rz 10715. Rz 716: Bei Dienstreisen zu wechselnden Einsatzorten im Nahbereich (1. Tatbestand) können Tagesgelder nur dann (bzw. solange) nicht steuerbar gewährt werden, wenn (als) kein neuer Mittelpunkt…

LStR 2002 Rz 721–72910.5.1.3.2 Mittelpunkt der Tätigkeit bei Dienstreisen nach dem zweiten Tatbestand
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…zugemutet werden kann (2. Tatbestand), ist davon auszugehen, dass der Arbeitsort (Einsatzort) erst nach einem Zeitraum von sechs Monaten analog zu § 26 Abs. 2 BAO zum Mittelpunkt der Tätigkeit wird. Ab dem siebenten Monat gezahlte Tages- und pauschale Nächtigungsgelder sind steuerpflichtig. Bei einem Wechsel des…

LStR 2002 Rz 73510.5.2 Steuerfreie Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers, Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz BGBl. Nr. 196/1988 oder eine vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde gewährt werden, sind steuerbefreit, soweit der Arbeitgeber aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß …

EStR 2000 Rz 2164–21736.4 Anschaffungs- und Herstellungskosten, Teilwert
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…dann, wenn der erworbene Gegenstand einen Zustand erreicht hat, der seine bestimmungsgemäße Nutzung am geplanten Einsatzort ermöglicht (objektive Betriebsbereitschaft). Beispiel 1: Ein defekt erworbener Lastkraftwagen ist für eine Reparaturwerkstätte oder einen Schrotthändler "betriebsbereit", nicht jedoch für ein Transportunternehmen. Beispiel 2: Die Betriebsbereitschaft einer Anlage, für…

FlugAbgR Rz 49–5611. Pflichten der Flugplatzhalter (§ 11 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

…Anzahl der Passagiere, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben und über keinen eigenen Sitzplatz verfügen Personen, die als Flugbesatzungsmitglieder eines anderen Fluges an ihren Einsatzort oder von ihrem Einsatzort geflogen werden Transferpassagiere Rz 53: Hinsichtlich jener Luftfahrzeughalter, die Abflüge, durch die eine Abgabenschuld…

LStR 2002 Rz 297–2995.6.7 Verpflegungsmehraufwand
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…1988, 85/13/0154). Siehe auch Beispiele Rz 10297. Rz 298: Die Abgeltung des Verpflegungsmehraufwands setzt - abgesehen von der Abgeltung eines allfälligen Kaufkraftunterschiedes bei Auslandsaufenthalten - eine Reise voraus. Wird an einem Einsatzort, in einem Einsatzgebiet oder bei Fahrtätigkeit ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stehen…

LStR 2002 Rz 304–3085.6.7.3 Mittelpunkt der Tätigkeit in einem Einsatzgebiet (Zielgebiet)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…Beispiel: Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land sind wie ein Bezirk zu beurteilen. Rz 306: Bei Reisen außerhalb des Einsatzgebietes gelten die Bestimmungen über einen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit an einem Einsatzort (siehe Rz 300 bis 303). Beispiel: Der oben angeführte Vertreter für die Bezirke Baden…

LStR 2002 Rz 315–3185.6.8 Nächtigungsaufwand
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

… 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 zu. Ab Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit an einem Einsatzort (Rz 718 LStR; 5/5/15 Tage) liegt keine Reise mehr vor, weshalb ab diesem Zeitpunkt die Kosten nicht mehr als Werbungskosten anerkannt werden können. Kann die…

LStR 2002 Rz 74110.5.4 Verhältnis von Nächtigungsgeldern gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 zu Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers oder Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz BGBl. Nr. 196/1988 steuerfrei auszahlen. Bei einer vorübergehenden Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde nach § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 letzter Teilstrich kann Nächtigungsgeld nur für sechs Monate…