…Kapitalerträgen, sondern unter Beachtung der Grundsätze des § 4 Abs. 12 EStG 1988 zu einer Minderung des Beteiligungsansatzes, auch wenn sie aus unternehmensrechtlichen Gründen in der äußeren Erscheinungsform einer Gewinnausschüttung erfolgt. Zur steuerlichen Behandlung von Einlagenrückzahlungen im Sinne des § 4 Abs. 12 und § 15 Abs. 4…
…dem Anteilsinhaber Nahestehender der Körperschaft Vermögenswerte zuwendet und die Zuwendung nur durch die Gesellschafterstellung veranlasst ist. Im umgekehrten Fall sind Einlagenrückzahlungen steuerneutrale Zuwendungen aus dem Eigenkapital der Körperschaft außerhalb von steuerlichen Ausschüttungen, die an Personen in ihrer Eigenschaft als Anteilsinhaber erfolgen. Rz 493: Einlagen gleichzuhalten…
…des Nachfolgeunternehmers gewertet werden, gilt die Rückwirkungsfiktion nicht für Gewinnausschüttungen der übertragenden Körperschaft Einlagenrückzahlungen im Sinne des § 4 Abs. 12 EStG 1988 der übertragenden Körperschaft Einlagen (§ 8 Abs. 1 KStG 1988) in die übertragende Körperschaft im Rückwirkungszeitraum. Einlagenrückzahlungen der übertragenden Körperschaft vermindern, Einlagen in die…
… § 16 Abs. 5 Z 4 UmgrStG) Rückbeziehung von Gewinnausschüttungen, Gesellschaftereinlagen und Einlagenrückzahlungen auf das einzubringende Vermögen der Körperschaft (§ 16 Abs. 5 Z 5 UmgrStG). Rz 876: Durch diese Korrekturen werden der Buch- wie auch der Verkehrswert des übertragenen Vermögens verändert. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bestehen…
11.2.8 ABC der Einlagen und Beiträge Alineare Einlagen Rz 517: Leisten nicht sämtliche Anteilsinhaber Einlagen, ändert dies nichts an der Einlagenwirkung. Anteilige Einlage Rz 518: Veräußert der Anteilsinhaber der Körperschaft ein Wirtschaftsgut zu einem unangemessen niedrigen Preis, ist in Höhe der Differenz zum…
… 4 Abs. 12 EStG 1988 um diesen Betrag. Im Jahr der Darlehensrückzahlung liegt eine Einlagenrückzahlung in Höhe von 30 Mio. Euro vor. Rz 503: Im Gegensatz zu Nutzungsüberlassungen im Inland ist bei Auslandssachverhalten jedenfalls eine Versteuerung im Inland sicherzustellen. Bei grenzüberschreitenden Nutzungsüberlassungen (zB im konzerninternen…
11.2.2 Geld- und Sacheinlagen 11.2.2.1 Allgemeines Rz 494: Unter die offenen Einlagen fallen zunächst die im Gesellschaftsrecht ausdrücklich geregelten Einlagen im Austausch gegen Gesellschaftsrechte, wie das den Kapitalgesellschaften anlässlich Gründung oder Kapitalerhöhung zugeführte Nominalkapital inklusive Ausgabeaufgeld, Nachschüsse gemäß §§ 72 ff…
…sind der Veräußerungserlös und damit der geldwerte Vorteil mit null zu bewerten, weshalb es in diesem Fall auch zu keiner Versteuerung kommt. Einlagenrückzahlungen gelten gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 als Veräußerung der Beteiligung (siehe EStR 2000 Rz 2587). 19a.3.2 Beendigung des Dienstverhältnisses…
…14 0661/1-IV/14/97, AÖF Nr. 47/1998. Erlass des BMF vom 31. März 1998, 06 0257/1-IV/6/98, betr. die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen iSd § 4 Abs. 12 und § 15 Abs. 4 EStG 1988, AÖF Nr. 88/1998. Erlass des…
…Pensionszusage). Rz 687: Folgende Bestimmungen des EStG 1988 sind anzuwenden: § 4 Abs. 2 Z 2 Zu- und Abschläge zur steuerwirksamen Korrektur periodenübergreifender Fehler aus verjährten Veranlagungszeiträumen § 4 Abs. 12 Bestimmungen über Einlagenrückzahlungen und offene Ausschüttungen § 6 Bewertung § 7 Abschreibung § 8 Sonderformen der Abschreibung § 10 Gewinnfreibetrag …
…die sich bei Anwendung des Hälftsteuersatzes ergebende Einkommensteuer geringer ist als die Kapitalertragsteuer (siehe Rz 7821). 27.1.2 Veräußerung von betrieblichen Beteiligungen 27.1.2.1 Hälftesteuersatz Rz 7304: Dem Hälftesteuersatz unterliegen Gewinne aus der Veräußerung (dazu gehören auch Gewinne aus einer Einlagenrückzahlung gemäß …
…3 KStG 1988, Info des BMF vom 5.12.2016, BMF-010203/0385-VI/6/2016. 107.Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass), Erlass des BMF vom 27.9.2017, BMF-010203…
… 4 Abs. 9 EStG 1988 siehe EStR 2000 Rz 1412 ff, zu den Zuwendungen an Privatstiftungen gemäß § 4 Abs. 11 EStG 1988 siehe StiftR 2009 Rz 201 bis Rz 212,. zu den Einlagenrückzahlungen gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 vgl. den Erlass des BMF vom…
…des § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist die Einlagenrückzahlung sowie die Verteilung des Vermögens im Wege der Liquidation zu unterscheiden. Einlagenrückzahlungen sind steuerneutrale Zuwendungen aus dem Eigenkapital der Körperschaft außerhalb von steuerlichen Ausschüttungen, die an Personen in ihrer Eigenschaft als Anteilsinhaber erfolgen (siehe Rz 513)…
…wird oder entsprechende Ersatzforderungen eingestellt werden. Einlagenrückzahlungen Rz 745: Die steuerlichen Wirkungen der Rückzahlung von Einlagen sind in § 4 Abs. 12 und § 15 Abs. 4 EStG 1988 geregelt. Siehe zur Abgrenzung von Einlagenrückzahlungen und verdeckten Ausschüttungen den Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass des BMF vom 27.9…
…wirksamen Kapitalherabsetzung liegt keine verdeckte Ausschüttung, sondern eine Einlagenrückzahlung im Sinne des § 4 Abs. 12 EStG 1988 vor, soweit die Rückzahlung im Nennkapitalindisponible Einlagen-Subkonto Deckung findet (siehe den EinlagenrückzahlungserlassEinlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass des BMF vom 31.3.199827.9.2017, 06 0257BMF-010203/10309-IV…
…nachträgliches Umdeuten von gesellschaftsrechtlichen Vorgängen in Rechtsgeschäfte zwischen Körperschaft und Anteilsinhaber und umgekehrt ist unzulässig, da auf diese Weise die steuerlichen Folgen nachträglich willkürlich gestaltet werden könnten. Rückzahlung von Stammeinlagen Rz 899: Siehe Stichwort "Einlagenrückzahlungen", Rz 745. Ruhende GmbH Rz 900: Wird einem Anteilsinhaber eine…
…dar, und zwar auch dann, wenn die Ausschüttung nach der Liquidationseröffnung erfolgt. Einlagenrückzahlungen im Sinne des § 4 Abs. 12 EStG 1988 (zur Abgrenzung von Ausschüttung und Einlagenrückzahlung siehe Erlass des BMF vom 31.3.199827.9.2017, 06 0257BMF-010203/10309-IV/6/982017, AÖF…
…ist, ist unerheblich. Zur unternehmensrechtlichen Auflösung von Kapitalrücklagen, der damit verbundenen unternehmensrechtlichen Ausschüttungsmöglichkeit und der unter Umständen abweichenden steuerlichen Beurteilung (Einlagenrückzahlung im Sinne des § 4 Abs. 12 EStG 1988) siehe Rz 513. Rz 1185: Ein Verstoß gegen unternehmensrechtliche Ausschüttungsbeschränkungen (zB offene Ausschüttung des Jahresgewinnes, obwohl…
…ob die Gewinne bereits vor Erwerb der Beteiligung erwirtschaftet wurden. Gewinnanteile jeder Art aus der Beteiligung sind offene und verdeckte Ausschüttungen, soweit sie auf die Beteiligung entfallen. Einlagenrückzahlungen sind keine Gewinnanteile, siehe aber Rz 1225. Zur zeitlichen Erfassung der Gewinnanteile siehe Rz 1167 bis 1170.