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EStR 2000 Rz 7552–755528.4.5 Form der Steuererklärungen (§ 44 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2009

28.4.5 Form der Steuererklärungen (§ 44 EStG 1988) 28.4.5.1 Buchführende Steuerpflichtige Rz 7552: Wer den Gewinn auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung (siehe §§ 124 und 125 BAO) oder freiwillig gemäß §§ 4 Abs. 1 oder 5 EStG 1988 ermittelt, hat der Steuererklärung eine…

LStR 2002 Rz 915–91714 STEUERERKLÄRUNGSPFLICHT (§ 42 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

14 STEUERERKLÄRUNGSPFLICHT (§ 42 EStG 1988) Rz 915: Unbeschränkt Steuerpflichtige mit nichtselbständigen Einkünften haben in den folgenden Fällen eine Steuererklärung abzugeben: Wenn sie vom FA dazu aufgefordert werden. Wenn das zu veranlagende Jahreseinkommen den Betrag laut Tabelle in Rz 788 übersteigt und andere Einkünfte von mehr…

EStR 2000 Rz 7543–755128.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

28.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988) 28.4.3.1 Allgemeines Rz 7543: Der Steuererklärungspflicht ist dann entsprochen, wenn die Erklärung grundsätzlich die für die Veranlagung maßgebenden Angaben enthält. Daher ist etwa die Einreichung eines unterschriebenen Einkommensteuererklärungsformulars ohne Angaben über Art bzw. Höhe der…

LStR 2002 Rz 1000042.5 Beispielsammlung
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…für das Jahr 2005 ein, die von slowenischen Staatsbürgern mit Wohnsitz in Slowenien gestellt werden, welche bei österreichischen Firmen mit Betriebsstätten in Grenznähe zu Slowenien beschäftigt sind. Diese Grenzpendler unterliegen lediglich der beschränkten Steuerpflicht; im Zuge der Veranlagung ist daher ab 2005 ein Betrag von…

EStR 2000 Rz 7534–754228.4 Steuererklärung (§§ 42 bis 44 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

28.4 Steuererklärung (§§ 42 bis 44 EStG 1988) 28.4.1 Begriff und Form der Erklärung Rz 7534: Mit der Steuererklärung sind dem Finanzamt die für eine Veranlagung erforderlichen Grundlagen bekannt zu geben. Die Erklärung ist in schriftlicher Form unter Verwendung des amtlichen Vordruckes einzureichen…

LStR 2002 Rz 1090942.5.11a § 41 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

42.5.11a § 41 EStG 1988 Rz 10909: § 41 EStG 1988 - Pflichtveranlagung bei überschneidenden Bezügen, wenn das steuerpflichtige Einkommen unter Euro 10.900 liegt (Rz 909) (2008) Der Steuerpflichtige erzielte im Kalenderjahr 2007 folgende Einkünfte: 01.01. bis 31.10.2007: Arbeitslosengeld in Höhe von…

LStR 2002 Rz 1373.7 Einzelfälle Privilegienübereinkommen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

3.7 Einzelfälle Privilegienübereinkommen Rz 137a: Zum Progressionsvorbehalt bei unbeschränkter Steuerpflicht ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 siehe EStR 2000 Rz 7597a. Botschaftspersonal - Besteuerung sonstiger Bezüge Soweit Bedienstete der in Österreich errichteten diplomatischen Missionen steuerpflichtig sind, erfolgt ihre Besteuerung nicht im Lohnsteuerabzugsweg, sondern im…

LStR 2002 Rz 1193.5 Progressionsvorbehalt (§ 3 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

3.5 Progressionsvorbehalt (§ 3 Abs. 3 EStG 1988) Rz 119: Auslandseinkünfte gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 idF vor AbgÄG 2011, Einkünfte von Entwicklungshelfern gemäßim Sinne des § 3 Abs. 1 Z 11 lit. b EStG 1988 und Einkünfte(Einkünfte, die Fachkräfte der Entwicklungshilfe…

LStR 2002Einleitung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…die Verwendung eines arbeitnehmereigenen PKW ein steuerfreier Kostenersatz in Höhe von 0,36 Euro pro Kilometer ausgezahlt werden. Die Rundungsmöglichkeit gilt nicht für die Geltendmachung von Werbungskosten. Dieser Erlass wird gemeinsam mit den geltenden Lohnsteuerrichtlinien 2002 im AÖF verlautbart. Bundesministerium für Finanzen, 16. Dezember 2005

EStR 2000 Rz 751628.3 Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 41 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

28.3 Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 41 EStG 1988) 28.3.1 Allgemeines Rz 7516: Jede Veranlagung gemäß § 41 EStG 1988 setzt voraus, dass im Einkommen Einkünfte enthalten sind, von denen ein Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen ist. Die Veranlagung zur Einkommensteuer bei Bestehen der Lohnsteuerpflicht…

EStR 2000 Rz 1119–11265.3.6 Nachweis von Tatsachen mit Auslandsbezug
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.3.6 Nachweis von Tatsachen mit Auslandsbezug 5.3.6.1 Erhöhte Mitwirkungspflicht Rz 1119: Die amtswegige Ermittlungspflicht stößt dort an Grenzen, wo der Behörde weitere Nachforschungen nicht zugemutet werden können (VwGH 27.7.199415.12.2009, 922006/13/0136/13/0140). Rz 1120…

LStR 2002 Rz 21.2 Unbeschränkte Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien27.11.2006

1.2 Unbeschränkte Steuerpflicht 1.2.1 Umfang Rz 2: Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf das Welteinkommen. Einkünfte, die im Ausland vor der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich bezogen worden sind, scheiden für die Bemessung der unbeschränkten Einkommensteuer in Österreich aus (VwGH 10…

GebR 2025 Rz 480–49510.6. Protokolle (Niederschriften; § 14 TP 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.6. Protokolle (Niederschriften; § 14 TP 7 GebG) 10.6.1. Gegenstand und Höhe der Gebühr Rz 480: Als Protokoll bezeichnet man das schriftliche Festhalten eines Parteivorbringens, wenn es in einer Form erfolgt, in der ihm auch gegen die Partei Beweiskraft zukommt. Gegenstand der Gebühr…

EStR 2000 Rz 32–351.1.4 Besondere Fälle
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

1.1.4 Besondere Fälle 1.1.4.1 Doppelbesteuerung Rz 32: Ertragsteuerliche Vorschriften ausländischer Staaten knüpfen die Besteuerungsansprüche teilweise an idente Kriterien wie das EStG 1988 an. Der Vermeidung einer mehrfachen Besteuerung ein und derselben Einkünfte dienen einerseits zahlreiche zwischenstaatliche Abkommen zur Vermeidung der…

EStR 2000 Rz 1–41 Persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

1 Persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG 1988) 1.1 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht Rz 1: Unbeschränkt steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit ihrem Welteinkommen. Dieser uneingeschränkte Besteuerungsanspruch kann zB durch zwischenstaatliche Vereinbarungen (Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung…

LStR 2002 Rz 91113.1.2 Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

13.1.2 Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften Rz 911: Eine Pflichtveranlagung ist durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind (§ 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988). Bei einer…

EStR 2000 Rz 1228–12305.4.11 Rechtsfolgen eines unangemessenen Leistungsentgeltes
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

5.4.11 Rechtsfolgen eines unangemessenen Leistungsentgeltes 5.4.11.1 Mangelnde Leistungserbringung trotz Zahlung eines Leistungsentgeltes Rz 1228: In einem derartigen Fall werden keine oder keine nennenswerten - allenfalls auf familienhafter Mitarbeit beruhende - Leistungen erbracht. Das dennoch bezahlte Leistungsentgelt ist zur Gänze nicht abzugsfähig. Anwendungsfälle…

GebR 2025 Rz 496–49810.6.2. Mehrere Protokolle in einer Schrift
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.6.2. Mehrere Protokolle in einer Schrift Rz 496: Enthält ein Bogen mehrere in sich abgeschlossene Protokolle, zu denen auch die jeweils maßgeblichen Unterschriften gehören, so ist die Gebühr für jedes Protokoll für sich zu entrichten. Für eingabeersetzende Protokolle, die mehrere Anträge enthalten, gelten…

EStR 2000 Rz 1024–10295.1.3 Betriebseinnahmen und Gewinnermittlung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

5.1.3 Betriebseinnahmen und Gewinnermittlung Rz 1024: Der Betriebseinnahmenbegriff hat grundsätzlich bei allen Gewinnermittlungsarten denselben Inhalt und umfasst sämtliche Einnahmen, die der betrieblichen Sphäre zuzurechnen sind (VwGH 27.5.1987, 84/13/0265). Es ergeben sich aber unterschiedliche Auswirkungen in zeitlicher Hinsicht. 5.1…

EStR 20005.6 entfällt
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

5.6 entfällt Randzahlen 14401444 bis 1456: derzeit frei