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EStR 2000 Rz 1–41 Persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

1 Persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG 1988) 1.1 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht Rz 1: Unbeschränkt steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit ihrem Welteinkommen. Dieser uneingeschränkte Besteuerungsanspruch kann zB durch zwischenstaatliche Vereinbarungen (Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung…

LStR 2002 Rz 915–91714 STEUERERKLÄRUNGSPFLICHT (§ 42 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

14 STEUERERKLÄRUNGSPFLICHT (§ 42 EStG 1988) Rz 915: Unbeschränkt Steuerpflichtige mit nichtselbständigen Einkünften haben in den folgenden Fällen eine Steuererklärung abzugeben: Wenn sie vom FA dazu aufgefordert werden. Wenn das zu veranlagende Jahreseinkommen den Betrag laut Tabelle in Rz 788 übersteigt und andere Einkünfte von mehr…

LStR 2002 Rz 21.2 Unbeschränkte Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien27.11.2006

1.2 Unbeschränkte Steuerpflicht 1.2.1 Umfang Rz 2: Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf das Welteinkommen. Einkünfte, die im Ausland vor der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich bezogen worden sind, scheiden für die Bemessung der unbeschränkten Einkommensteuer in Österreich aus (VwGH 10…

EStR 2000 Rz 5–141.1.1 Steuerpflicht der natürlichen Person (§ 1 Abs. 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…nicht rechtsfähiges Zweckvermögen gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 KStG 1988 zu behandeln; ebenso das Massevermögen im Verlassenschaftskonkurs. 1.1.1.2 Beginn und Ende der Einkommensteuerpflicht Rz 8: Die Steuerpflicht beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Staatsbürgerschaft, Geschäftsfähigkeit, Minder- oder Volljährigkeit…

KStR 2013 Rz 348–3523. Einkommen (§ 7 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

3. Einkommen (§ 7 KStG 1988) 3.1 Einkommensbegriff (§ 7 Abs. 1 und 2 KStG 1988) Rz 348: § 7 Abs. 1 KStG 1988 regelt die sachliche Steuerpflicht (Besteuerungsgegenstand) Zurechnung des Einkommens und den Besteuerungszeitraum. Wie das Einkommen ermittelt wird, ergibt sich grundsätzlich aus den Vorschriften des…

LStR 2002 Rz 11 PERSÖNLICHE STEUERPFLICHT (§ 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

… 1 Abs. 1 EStG 1988 sind nur natürliche Personen einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuerpflicht beginnt mit Geburt der natürlichen Person und endet mit dem Tod (Todeserklärung). Die Besteuerung von Bezügen nach einem verstorbenen Arbeitnehmer beim Rechtsnachfolger hat - wenn an den Rechtsnachfolger kein laufender Bezug bezahlt wird - auf…

EStR 2000 Rz 27–311.1.3 Beschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

1.1.3 Beschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG 1988) 1.1.3.1 Voraussetzungen, Beginn, Ende Rz 27: Steuerpflichtige, die im Inland weder über einen Wohnsitz noch über einen gewöhnlichen Aufenthalt verfügen, sind beschränkt steuerpflichtig, wenn sie Inlandseinkünfte iSd § 98 EStG 1988 erzielen. Die…

LStR 2002 Rz 91113.1.2 Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

13.1.2 Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften Rz 911: Eine Pflichtveranlagung ist durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind (§ 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988). Bei einer…

EStR 2000 Rz 7543–755128.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

28.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988) 28.4.3.1 Allgemeines Rz 7543: Der Steuererklärungspflicht ist dann entsprochen, wenn die Erklärung grundsätzlich die für die Veranlagung maßgebenden Angaben enthält. Daher ist etwa die Einreichung eines unterschriebenen Einkommensteuererklärungsformulars ohne Angaben über Art bzw. Höhe der…

LStR 2002 Rz 1090942.5.11a § 41 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

42.5.11a § 41 EStG 1988 Rz 10909: § 41 EStG 1988 - Pflichtveranlagung bei überschneidenden Bezügen, wenn das steuerpflichtige Einkommen unter Euro 10.900 liegt (Rz 909) (2008) Der Steuerpflichtige erzielte im Kalenderjahr 2007 folgende Einkünfte: 01.01. bis 31.10.2007: Arbeitslosengeld in Höhe von…

EStR 2000 Rz 7994–800530.2 Erhebung der Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht (§§ 70, 93, 99 bis 102 EStG1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

30.2 Erhebung der Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht (§§ 70, 93, 99 bis 102 EStG1988) 30.2.1 Erhebungsformen Rz 7994: Die Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht wird entweder durch Steuerabzug (§§ 70, 93 und 99 EStG 1988) oder durch Veranlagung (§ 102 EStG 1988) erhoben. Ist ein Steuerabzug…

LStR 2002 Rz 908–90913 VERANLAGUNG VON LOHNSTEUERPFLICHTIGEN EINKÜNFTEN (§ 41 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

13 VERANLAGUNG VON LOHNSTEUERPFLICHTIGEN EINKÜNFTEN (§ 41 EStG 1988) Rz 908d: Jede Veranlagung gemäß § 41 EStG 1988 setzt voraus, dass im Einkommen Einkünfte enthalten sind, von denen ein Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen ist. Die Veranlagung zur Einkommensteuer bei Bestehen der Lohnsteuerpflicht erfolgt gemäß § 41 Abs. 1…

KStR 2013 Rz 1495–149827.2 Beschränkte Steuerpflicht inländischer Körperschaften
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

25.227.2 Beschränkte Steuerpflicht inländischer Körperschaften 25.2.127.2.1 Allgemeines Rz 1495: Die beschränkte Steuerpflicht inländischer Körperschaften erstreckt sich auf die Körperschaften öffentlichen Rechts als solche, dh. außerhalb von Betrieben gewerblicher Art (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988) und auf Körperschaften…

EStR 2000 Rz 361.2 Beantragte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien01.02.2007

1.2 Beantragte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG 1988) 1.2.1 Allgemeines Rz 36: Siehe dazuLStR 2002 Rz 7 LStR 2002bis Rz 12 Rz 7 ff. Randzahlen 37 und 38: entfallen Randzahlen 3937 bis 100: derzeit frei

EStR 2000 Rz 8032–803930.2.3. Veranlagung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

30.2.3. Veranlagung Rz 8032: § 102 Abs. 1 EStG 1988 unterscheidet zwischen Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung. Die Veranlagung zur Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht bezweckt eine Zusammenrechnung von Einkünften iSd § 98 EStG 1988. Ist bereits ein Steuerabzug erfolgt, sind die einbehaltenen Beträge anzurechnen (§ 102 Abs. 1…

LStR 2002 Rz 91013.1.1 "Andere Einkünfte"
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

13.1.1 "Andere Einkünfte" Rz 910: Ein Steuerpflichtiger ist zu veranlagen, wenn er andere Einkünfte (siehe Rz 910b) bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt (§ 41 Abs. 1 Z 1 EStG 1988). Bei Überschreiten der Veranlagungsgrenze von 730 Euro sind die gesamten anderen Einkünfte…

EStR 2000 Rz 32–351.1.4 Besondere Fälle
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

1.1.4 Besondere Fälle 1.1.4.1 Doppelbesteuerung Rz 32: Ertragsteuerliche Vorschriften ausländischer Staaten knüpfen die Besteuerungsansprüche teilweise an idente Kriterien wie das EStG 1988 an. Der Vermeidung einer mehrfachen Besteuerung ein und derselben Einkünfte dienen einerseits zahlreiche zwischenstaatliche Abkommen zur Vermeidung der…

LStR 2002 Rz 912–91413.4 Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (§ 41 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

13.4 Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (§ 41 Abs. 4 EStG 1988) Rz 912o912l: Bei der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte besteht weder eine Bindung an den Steuerabzug durch den Arbeitgeber noch eine Bindung an einen Freibetragsbescheid. Dabei bleiben die vom Arbeitgeber begünstigt behandelten Bezugsteile grundsätzlich außer Ansatz…

EStR 2000 Rz 15–261.1.2 Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Vorschriften angepasst werden. Anpassungserfordernisse dieser Art ergeben sich beispielsweise bei im österreichischen Recht nicht vorgesehenen Steuerbefreiungen, Abschreibungsmöglichkeiten, Rückstellungsbildungen, fiktiven Betriebsausgaben und anderen Steuerbegünstigungen oder bei Anwendungsfällen der Liebhabereiverordnung und "Wartetastenverlusten". Rz 18: Die Einkommensteuerpflicht besteht abstrakt. Steuererstattungen für Bausparen (§ 108 EStG 1988), für Pensionsvorsorgesparen (§ 108a…

LStR 2002 Rz 1193.5 Progressionsvorbehalt (§ 3 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

3.5 Progressionsvorbehalt (§ 3 Abs. 3 EStG 1988) Rz 119: Auslandseinkünfte gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 idF vor AbgÄG 2011, Einkünfte von Entwicklungshelfern gemäßim Sinne des § 3 Abs. 1 Z 11 lit. b EStG 1988 und Einkünfte(Einkünfte, die Fachkräfte der Entwicklungshilfe…