…Z 8 EStG 1988) Rz 7988: Beschränkt steuerpflichtig sind Einkünfte ausRandzahlen 7988 und 7989: derzeit frei der Veräußerung von Beteiligungen (§ 31 EStG 1988), wenn die Kapitalgesellschaft, an der die Beteiligung besteht, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat. Einkünfte aus der Veräußerung von Beteiligungen an Körperschaften…
…unterbleibt ein Steuerabzug. Einkünfte aus der Veräußerung von Standardsoftware unterliegen daher nicht dem Steuerabzug (EAS 3408). Beim einmaligen Download einer Software gegen Einmalzahlung sowie bei Software-Abodiensten und der Nutzung von Online-Datenbanken gegen eine regelmäßige, zB monatliche, Zahlung werden weder Rechte iSd § 28 Abs…
…3 EStG 1988 konnte die bisher nur für einzelne Bereiche bestehende Spezialvorschrift des Abs. 1 Z 5 lit. c entfallen. Einerseits betroffen sind nachträgliche Einkünfte iSd § 32 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 wie zB der nach Betriebsbeendigung unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes erfolgende Eingang…
…Einkünfte aus Veräußerung von BeteiligungenSpekulationsgeschäften iSd § 31 EStG 1988, Einkünfte aus Leistungen, Funktionsgebühren der Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Die in § 29 EStG 1988 aufgezählten Arten der Einkunftserzielung sind voneinander grundverschieden und haben als gemeinsames Merkmal lediglich den Umstand, dass sie die Einkommensteuerpflicht für Einkünfte…
…wenn sie Inlandseinkünfte iSd § 98 EStG 1988 erzielen. Die beschränkte Steuerpflicht beginnt mit dem Erzielen inländischer Einkünfte iSd § 98 EStG 1988 oder der Aufgabe des inländischen Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthaltes bei weiterem Erzielen von Inlandseinkünften. Die (beschränkte) Steuerpflicht endet mit dem Wegfall der inländischen Einkünfte…
2 Einkommen (§ 2 EStG 1988) 2.1 Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG 1988) Rz 101: Die Aufzählung der Einkunftsarten in § 2 Abs. 3 EStG 1988 ist erschöpfend. Vermögenszugänge, die von dieser Bestimmung nicht umfasst sind oder die ausdrücklich als nicht steuerbar bezeichnet werden (zB die…
23 Gemeinsame Vorschriften bezüglich der Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG 1988 (§ 32 EStG 1988) 23.1 Allgemeines Rz 6801: § 32 EStG 1988 begründet keine eigene (zusätzliche) Einkunftsart; vielmehr stellt diese Norm eine Ergänzung und Klarstellung zu den Bestimmungen der §§ 21 bis 31…
…wovon 7.500 Euro KESt einbehalten wurden. Im Wege einer Veranlagung können die Zinserträge (Einkünfte aus Kapitalvermögen) mit dem gewerblichen Verlust ausgeglichen werden. Auf die auf eine Bemessungsgrundlage von 10.000 Euro entfallende Körperschaftsteuer von 2.500 Euro wird die KESt von 7.500 Euro…
Dienstleistung Rz 6832: Wird das Entgelt für bereits erbrachte Dienstleistungen erst bei Ende des Dienstvertrages eingefordert, liegt keine Entschädigung iSd §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 32 Z 1 lit. b EStG1988 vor. Dienstleistungsvertrag Rz 6833: Werden wegen der Nichterfüllung von Dienstleistungs…
…0072). Auch Unterlassungen, Duldungen und Verzichte können Leistungen darstellen. 22.2.2 Preise Rz 6608: Preise können sonstige Einkünfte darstellen, wenn sie nicht im Rahmen der betrieblichen Einkunftsarten anfallen (siehe dazu Rz 101 und Rz 101a). 22.2.3 Entschädigungen Rz 6609: Entschädigungen, die zum…
…ff). Betriebssteuern Rz 1034: Rückzahlungen von als Betriebsausgaben abgesetzten Betriebssteuern sind im Gutschriftszeitraum Betriebseinnahmen (VwGH 20.4.1993, 93/14/0001; nach Beendigung des Betriebes liegen nachträgliche Einkünfte vor - siehe dazu Rz 6895 ff), ebenso Gutschriften nach einer Rechtsmittelentscheidung (VwGH 11.5.1976, 0851/76)…
…Bezüge, Einkünfte aus Leistungen, Funktionsgebühren Rz 7990: Soweit nicht das Subsidiaritätsprinzip eine Erfassung zur beschränkten Steuerpflicht in anderen Einkunftsarten erfordert, unterliegen wiederkehrende Bezüge (zB Renten), Einkünfte aus Leistungen (zB Einkünfte aus gelegentlicher Vermittlung, Einkünfte aus Vermietung beweglicher Gegenstände) sowie Funktionsgebühren nicht der beschränkten Steuerpflicht nach …
…der Körperschaftsteuer dort nicht anwendbar, wo ein bestimmter Tatbestand begrifflich und inhaltlich nur auf natürliche Personen zutreffen kann. So sind insb. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 22 Z 1 EStG 1988) einer Körperschaft wesensfremd, sie kann ferner nicht Aufsichtsrat im Sinne des § 22 Z 2 EStG…
…Betriebliche Wertzugänge müssen nicht Entgelt iSd Umsatzsteuergesetzes sein. Rz 1003: Betrieblich veranlasst sind auch Einnahmen aus Hilfsgeschäften (sie kommen im Gefolge von Grundgeschäften vor und ermöglichen diese) sowie Nebengeschäften (sie kommen im Randbereich von Grundgeschäften vor und gehören eigentlich zu einem anderen Tätigkeitsbereich). Beispiele für…
… 44 Abs. 4 EStG 1988). 28.4.5.3 Steuerpflichtige mit Überschusseinkünften Rz 7555: Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind die Einnahmen und Werbungskosten nach der in der Steuererklärung vorgesehenen gruppenweisen Gliederung auszuweisen. Bei sonstigen Einkünften (§ 29 EStG 1988) besteht die Verpflichtung zur Vorlage…
…sind (vgl. VwGH 19.9.1995, 91/14/0240, betr. Abgabe von vergünstigten Treibstoffen). Rz 4004: Bei der Einräumung von Anwartschafts(Options)rechten ist der Vorteil iSd § 15 Abs. 2 EStG 1988 mit der Optionseinräumung zugeflossen, wenn der Option der Charakter eines Wirtschaftgutes zukommt, dh…
…Vertragsstaaten gelöst werden. Bei dem OECD-Musterabkommen idF nach dem Update 2000 nachgebildeten DBA fallen die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit unter Art. 7. Dieser Artikel setzt für die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Tätigkeitsstaat voraus, dass die selbständige Arbeit durch eine feste Geschäftseinrichtung iSd Art…
…Einkünfte aus der Überlassung von Rechten auf bestimmte oder unbestimmte Zeit oder aus der Gestattung der Verwertung von Rechten, insbesondere aus der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) iSd Urheberrechtsgesetzes sowie der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten (Patente iSd Patentgesetzes, Marken iSd Markenschutzgesetzes, Muster und Modelle iSd…
Konventionalstrafen Rz 1049: sind in der betrieblichen Sphäre Betriebseinnahmen. Randzahl 1050: entfällt Nachsicht, Nachlass Rz 1051: betrieblicher Schulden ist Einnahme, soweit hierfür nicht private Gründe vorliegen. Nebengeschäfte Rz 1052: Siehe Rz 1003. Personensteuern Rz 1053: Gutschriften, Erstattungen und Nachsichten sind keine Einnahmen (Einkommensteuer, Vermögensteuer, Erbschafts…
Fremdgelder Rz 1041: sind grundsätzlich Durchlaufposten. Dies gilt nicht, wenn die Berechtigung besteht, über die Gelder zu verfügen (VwGH 7.7.1971, 0140/69) oder wenn tatsächlich wie über eigenes Geld verfügt wird (zB Veruntreuung und Verwendung für Schuldenrückzahlung). Vorschüsse für künftige Leistungen sind - auch…