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RAE Rz 400–4074. Aussetzung der Einhebung (einschließlich Aussetzungszinsen, § 212a BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

4. Aussetzung der Einhebung (einschließlich Aussetzungszinsen, § 212a BAO) 4.1. Allgemeines Rz 400: Dem Erkenntnis des VfGH 11.12.1986, G 119/86, zufolge soll der Berufungswerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet…

RAE Rz 1830–184521. Einhebungsverjährung (§ 238 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…gegen den Hauptschuldner. Rz 1837: In Fällen, in denen eine Abgabe auf verschiedene einzelne Abgabenschuldigkeiten aufgeteilt ist, können sich bezüglich dieser Abgabe verschiedene Fälligkeiten ergeben, wodurch die Einhebungsverjährung zu unterschiedlichen Zeitpunkten endet. Dies trifft zB bei Einkommensteuer-(Mehrfach-)Änderungen gemäß § 295 Abs. 1 BAO zu…

RAE Rz 1451–147016.9. Antrag auf Aussetzung der Einhebung (§ 230 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

16.9. Antrag auf Aussetzung der Einhebung (§ 230 Abs. 6 BAO) Rz 1451: Während ein Zahlungserleichterungsansuchen eine Hemmung der Einbringung bis zu seiner Erledigung nur dann zwingend auslöst, wenn es - von den Fällen des § 212 Abs. 3 BAO abgesehen - spätestens vor dem Ablauf der für…

RAE Rz 519–5364.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

4.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO) Rz 519: Aus dem Wesen eines Zahlungsaufschubes ergibt sich, dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht kommen kann. Rz 520: Ausnahmen von diesem Grundsatz sieht insbesondere § 212a…

RAE Rz 1927–193722.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

22.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO) Rz 1927: Durch § 239 Abs. 2 BAO soll vermieden werden, dass sich Zahlungen des Abgabepflichtigen mit Rückzahlungen kreuzen bzw. dass Rückzahlungen beim Abgabepflichtigen knapp vor neuen Fälligkeitsterminen einlangen. Rz 1928: Die Frist des § 239 Abs. 2…

RAE Rz 800–8297. Verwendung von Guthaben (§ 215 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…1 und 2 BAO ordnet einen Kontenausgleich an, der insbesondere verhindern soll, dass infolge eines auf einem Abgabenkonto bestehenden Rückstandes Einhebungs- oder Einbringungsmaßnahmen durchgeführt werden, während auf einem anderen Konto desselben Abgabepflichtigen ein Guthaben besteht. Eine amtswegige Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben darf nur zu…

RAE Rz 24–501.2. Keine Änderung der Fälligkeit
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…auf Grund anderer abgabenrechtlicher Vorschriften hinausgeschoben wird (zB nach § 217 Abs. 4 BAO). Der Beginn des Laufes der Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) ist vom Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgabe abhängig. Dem Zeitpunkt der Fälligkeit kommt für den Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) Bedeutung zu. Dem Fälligkeitstag…

RAE Rz 1636–168219.7. Unbilligkeit
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

… 236 BAO ist es, in jenen Fällen, in denen die Einhebung einer Abgabe nach der Lage des Einzelfalles unbillig ist, die Strenge des Gesetzes nach Ermessen der Behörde durch Billigkeitsmaßnahmen zu mildern (VwGH 25.1.2001, 98/15/0176). Rz 1638: Der Begriff der Unbilligkeit…

VereinsR 2001 Rz 833–8658.5 Geltendmachung der Haftungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

8.5 Geltendmachung der Haftungen 8.5.1 Ermessen Rz 833: Die Geltendmachung persönlicher Haftungen hat mit Haftungsbescheid (§ 224 BAO) zu erfolgen. Sie liegt im Ermessen der für die Einhebung der betreffenden Abgabe zuständigen Abgabenbehörde (vgl. zB VwGH 28.10.2009, 2007/15/0100; VwGH…

RAE Rz 1360–138914. Mahnung (§§ 227 und 228 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Rz 1362: Zu beachten ist § 103 Abs. 1 zweiter Satz BAO, wonach im Einhebungsverfahren ergehende Erledigungen aus Gründen der Zweckmäßigkeit, insbesondere zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens, trotz Vorliegens einer Zustellungsbevollmächtigung wirksam dem Vollmachtgeber unmittelbar zugestellt werden können. Mahnungen sind trotz aufrechter Zustellungsbevollmächtigung dem Abgabepflichtigen…

RAE Rz 130–1582.5. Aufrechnung (Kompensation)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…eine Aufrechnung nicht in Betracht. Dieser Grundsatz ist aus § 212a Abs. 8 BAO ableitbar, dessen erster Satz vorsieht, dass zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, Zahlungen, sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1 BAO) sowie Guthaben (§ 215 Abs. 4 BAO) nur auf Verlangen…

RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 212 Abs. 2 letzter Satz BAO von Amts wegen die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Rz 308: Unter nachträglicher Herabsetzung einer Abgabenschuld ist jede nach Einreichen des Ansuchens um Zahlungserleichterung durch Bescheid (ausgenommen Bescheide im Einhebungsverfahren, die Abschreibungen von Abgaben…

RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…besteht keine Abhängigkeit im Sinne des § 212a Abs. 1 BAO von der für das letztveranlagte Kalenderjahr festgesetzten Abgabenschuld (siehe Rz 490 bis Rz 492). Randzahl 412: entfällt Rz 413: Eine Aussetzung der Einhebung setzt voraus, dass eine Bescheidbeschwerde, von deren Ausgang die Höhe einer Abgabe…

RAE Rz 700–7116. Verrechnung von Gutschriften (§ 214 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…auf Grund von Umsatzsteuervoranmeldungen wirken in der Regel gemäß § 21 Abs. 1 erster Unterabsatz UStG 1994 auf einen vor dem Buchungstag liegenden Zeitpunkt zurück. Wurde eine entrichtete Abgabenschuldigkeit in eine Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) einbezogen, so führt dies insoweit zur Tilgung anderer Abgabenschuldigkeiten oder…

RAE Rz 739–7636.6. Zahlungen und sonstige Gutschriften unter Bezugnahme auf eine Mahnung (§ 214 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…743: § 214 Abs. 6 BAO ist außerhalb der Verrechnung der Verwertungserlöse von Pfandobjekten auf jene Fälle sinngemäß anzuwenden, in denen nach Eintritt der Einhebungsverjährung auf Grund des § 238 Abs. 4 BAO eine Entrichtung noch in Betracht kommt. Rz 744: In analoger Anwendung des § 214 Abs…

RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Folge von gesetzlich zustehenden oder durch Bescheid zuerkannten Zahlungsfristen auch wiederholt hinausschiebbar ist. Als Abgabe in diesem Sinn ist jede durch Abgabenart, Erhebungszeitraum sowie gesetzliche oder bescheidabhängige Fälligkeit bestimmte Abgabenschuldigkeit zu verstehen; werden für eine Abgabe mehrere Personen herangezogen, so ist die erste Fälligkeit maßgebend…

RAE Rz 930–9729.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…2 BAO (in Verbindung mit § 217 Abs. 4 lit. b BAO), wie beispielsweise die Bewilligung einer Zahlungserleichterung oder einer Aussetzung der Einhebung oder die Verfügung der Aussetzung der Einbringung. 9.6.1. Zahlungserleichterung 9.6.1.1. Zeitgerechtes Ansuchen um Zahlungserleichterung (§ 217 Abs. 4 lit…

RAE Rz 1214–124711.4. Rechtsschutz des Haftungspflichtigen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…eine solche Abgabe mit Haftungsbescheid geltend gemacht, so bedarf es keines gesonderten Bescheides über den Abgabenanspruch, weil in diesen Fällen dem Haftungsbescheid sowohl einhebungsrechtliche wie abgabenfestsetzende Wirkungen zukommen (siehe auch Rz 40). Rz 1219: Da dem § 97 Abs. 1 BAO zufolge das Wirksamwerden einer Erledigung…

RAE Rz 1600–161919. Abschreibung von Abgaben (Löschung, Nachsicht §§ 235 und 236 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Ein Widerruf kommt insbesondere in Betracht, wenn auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben zu Unrecht die Uneinbringlichkeit (im Fall der Löschung) oder Unbilligkeit der Einhebung (im Fall der Nachsicht) angenommen wurde oder später Vermögen neu entsteht. Dadurch lebt der Abgabenanspruch mit der ursprünglichen Fälligkeit wieder…

RAE Rz 1800–181520. Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…wäre. In einem solchen Fall kann ein Nachsichtsantrag in einen Antrag auf Entlassung aus der Gesamtschuld umgedeutet werden. Rz 1807: Da § 237 BAO ausdrücklich verlangt, die Unbilligkeit müsse in der Einhebung, also im Inkasso oder in der Vollstreckung der Abgabenforderung liegen, reicht eine Unbilligkeit, die…