…Einleitung Die Anspruchsvoraussetzungen, unter denen nach dem UZK und den Durchführungsbestimmungen eine Erstattung oder ein Erlass zulässig ist, sind in entsprechenden Tatbeständen geregelt (siehe Abschnitt 6.7. ff), die gemäß § 2 Abs. 1 ZollR-DG auch für die sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben gelten. Abweichend davon…
…buchmäßige Erfassung der Abgabenbeträge § 213 Abs. 2 und 4 BAO sowie § 214 Abs. 1 letzter Satz BAO maßgebend. 5.1.4.2. Zuständigkeit für die Erhebung von Abgaben (1) Für die Erhebung von Eingangs- und Ausgangsabgaben ist nach § 2b ZollR-DG, sofern keine anderen diesbezüglichen…
…Rückstands-Saldoanerkenntnis). 5.3. Sonstige Eingangs- und Ausgangsabgaben, andere Geldleistungen Gemäß § 2 Abs. 1 ZollR-DG gelten die Vorschriften über die Erhebung (Nacherhebung) der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben auch für die Erhebung der sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben und der anderen Geldleistungen (Nebenansprüche, für diese siehe auch …
…freien Verkehr und Unionsversand: Die Überwachung des Teils des Referenzbetrags, der die Eingangs- und Ausgangsabgabenschulden absichert, die im Zusammenhang mit anderen zu besichernden Zollverfahren als der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und dem Unionsversand entstehen oder möglicherweise entstehen können, ist durch eine reguläre und angemessene…
…dies erscheint im Hinblick auf die Höhe des Betrages wirtschaftlich nicht gerechtfertigt. 4.8. Sonstige Eingangs- und Ausgangsabgaben (1)Gemäß § 2 Abs. 1 ZollR-DG gelten die Vorschriften über die Sicherheitsleistung grundsätzlich auch für die sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben. Abweichend davon bestimmt § 56 ZollR-DG…
…Eingangs- und Ausgangsabgaben. Inhaltlich umfassen die Erlöschenstatbestände nun auch die bisherigen "Heilungstatbestände" des Art. 204 Abs. 1 zweiter Unterabsatz ZK iVm Art. 859 ff ZK-DVO sowie die Fälle des Nichtentstehens einer Zollschuld nach Art. 206 ZK (Art. 124 Abs. 1 Buchstaben g, h und…
…Einfuhr- und Ausfuhrabgaben. Die Zuständigkeit der österreichischen Entscheidungszollbehörden besteht jedoch gemäß § 2 Abs. 1 ZollR-DG und § 73 ZollR-DG weiterhin hinsichtlich der sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben. In diesem Rahmen hat die Entscheidungszollbehörde gemäß Art. 120 UZK in Verbindung mit § 73 ZollR-DG selbständig und…
…enthält - als Spezialbestimmungen vorgehenden Regelungen der §§ 42 bis 47 ZollR-DG sind dabei nicht nur im Rahmen des Geltungsbereiches des § 2 Abs. 1 ZollR-DG (sonstige Eingangs- und Ausgangsabgaben bzw. Nebenansprüche) anzuwenden, sondern gemäß § 47 ZollR-DG auch dann, wenn das Zollamt Österreich im Rahmen…
…Privilegien und Immunitäten an die Liga der Arabischen Staaten und deren Büro in Österreich, BGBl. Nr. 514/1982. (2) Nach § 5 wird der Liga für die Durchführung der Aufgaben ihres Büros in Österreich (amtliche Tätigkeit) die Befreiung von Zöllen und sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben sowie…
…und Ausgangsabgaben), soweit die Vollziehung dieser Angelegenheiten der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Für den Eingang von vstW sind also, soweit im jeweiligen VSt-Ges nicht anderes bestimmt ist, die Vorschriften über die Erhebung der Zölle sinngemäß anzuwenden. Erst nach einem Eingang…
…ZollR-DG des Anmelders; ernsthafte Existenzgefährdung des Abgabenschuldners ("persönliche Unbilligkeit) Abgesehen von einer etwaigen Unbilligkeit nach Lage der Sache liegt gemäß § 73 ZollR-DG bei sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben ein besonderer Fall im Sinn des Art. 120 UZK auch dann vor, wenn durch die Abgabenbelastung…
…Auskünfte, ausgenommen die verbindlichen Zolltarif- und Ursprungsauskünfte nach Art. 33 UZK. Gemäß § 2 Abs. 1 ZollR-DG gelten die unionsrechtlichen Bestimmungen betreffend Entscheidungen auch für die Erhebung sonstiger Eingangs- oder Ausgangsabgaben und anderer Geldleistungen (Nebenansprüche). Die mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften verbundenen Entscheidungen gelten…
…die entsprechend dem Vorrang des Unionsrechts die jeweils entsprechenden Bestimmungen der BAO überlagern und diese insofern unanwendbar machen. Die Unanwendbarkeit erstreckt sich gemäß § 2 Abs. 1 ZollR-DG auch auf Bescheide, die sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben oder andere Geldleistungen (Nebenansprüche) betreffen. Dieser Anwendungsvorrang gilt sowohl…
…ff ZollR-DG) und auf einen Antrag auf Erstattung oder Erlass nach Art. 116 UZK verzichtet. Dies gilt nicht, wenn die Überlassung der Waren wegen Fehlens der gesetzlichen Voraussetzungen nicht zulässig ist. Die Regelung ist auch anwendbar, wenn keine Eingangs- oder Ausgangsabgaben zu entrichten sind…
…Eingaben an das Zollamt Österreich und das Bundesfinanzgericht in Angelegenheiten des Zollrechts oder der sonstigen Eingangs- oder Ausgangsabgaben. | Z 5 | Eingaben in Konsularangelegenheiten an österreichische Vertretungsbehörden im Ausland | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. Die Fälligkeit und Höhe von Konsulargebühren richtet…
…3.2. Antrag Für die Feststellung der Eingangs- oder Ausgangsabgabenfreiheit bedarf es eines Antrags der Parteien. Eine Gewährung hat jedoch auch von Amts wegen zu erfolgen, wenn der Sachverhalt offenkundig ist, von dem festgestellt wird, dass er einem Zollbefreiungstatbestand entspricht und kein Fall des § 25…
… 59 ZollR-DG als Abgabenbescheid. Die Abfertigung wird durch die Überlassung der Ware beendet, sofern die auf die Waren entfallenden Eingangs-(Ausgangs-)abgaben vom Anmelder entrichtet bzw. mit einem entsprechenden Sicherheitsbetrag besichert wurden. Ist eine Überlassung der Waren wegen der Möglichkeit einer Beschränkung oder eines…
…zu kombinieren. Dabei ist vom Steuerlager bis zur Ausfuhrzollstelle eine Beförderung unter Steueraussetzung (Abschnitt 3.3.7.) durchzuführen und von der Ausfuhrzollstelle über die Ausgangszollstelle bis zum Verlassen des Zollgebietes der Union das zweistufige zollrechtliche Ausfuhrverfahren. Entsprechende Regelungen gelten auch für Ausfuhren in Drittgebiete, die…
…Zollamtliche Überwachung und Formalitäten beim Ausgang (1) Waren, die aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, unterliegen der zollamtlichen Überwachung und können Zollkontrollen unterzogen werden. Die Zollbehörden können gegebenenfalls den Weg, über den die Waren aus dem Zollgebiet der Union zu verbringen sind, und die…
… 35 Abs. 4 BierStG 2022). Im Ermittlungsverfahren können alternative Nachweise des Eingangs oder des Ausgangs (Art. 28 SystemRL) innerhalb bestimmter Fristen durch den Versender beigebracht werden. Nach Durchführung des Verfahrens erfolgt je nach Ergebnis eine manuelle Schließung des e-VD oder ein Beförderungsabbruch in EMCS…