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NeuFöR Rz 29–331.1.4. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Grundbuch (§ 1 Z 4 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…von Grundstücken im Rahmen der Übertragung eines Betriebes (vgl. Rz 141 ff), fallen jedenfalls Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Grundbuch an. Rz 30: Nach § 1 Z 4 NeuFöG ist Voraussetzung für die Nichterhebung der Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Grundbuch die Einbringung von…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

10.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei…

NeuFöR Rz 1–41. Förderung der Neugründung (§ 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…| Grunderwerbsteuer für die Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft, soweit Gesellschaftsrechte oder Anteile am Vermögen der Gesellschaft als Gegenleistung gewährt werden (siehe Rz 21 ff) | § 1 Z 3 NeuFöG | Gerichtsgebühren für die Eintragung in…

GebR 2025 Rz 439–44510.5.10. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…GebG sehen in taxativ aufgezählten Fällen erhöhte Eingabegebühren vor. Die Eingabengebühr ist von der Anzahl der verwendeten Bogen unabhängig. Zur Gebührenermäßigung bei Anträgen auf elektronischem Weg unter Verwendung der Funktion E-ID siehe Rz 143. 10.5.10.1. Einfache Eingabengebühr Rz 440: Die einfache…

GebR 2025 Rz 1072–107412.2.3. Verbringung der Urkunde in das Inland
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Gebührenschuld entsteht mit Einbringung der Urkunde in das Inland. Fehlt die inhaltliche Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäftes, so tritt die Gebührenpflicht dann ein, wenn auf Grund des Rechtsgeschäftes im Inland eine rechtserhebliche Handlung (Erfüllung von Pflichten, Ausübung von Rechten, zB Gestaltungsrechten) vorgenommen oder von der Urkunde ein…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…

UStR 2000 Rz 9–211.1.1.7. Schadenersatz
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Erbringung mehrwertsteuerpflichtiger Leistungen - deren Ausführung der Leistungserbringer begonnen hatte und zu deren Fertigstellung er bereit war - beendigt hat, ist umsatzsteuerbar (vgl. EuGH 28.11.2024, Rs C-622/23, rhtb: projekt gmbh). Beispiel: Ein Unternehmer vereinbart mit seinem Kunden einen Vertrag über die Verrichtung von…

GebR 2025 Rz 400–40710.5. Eingaben (§ 14 TP 6 GebG und § 12 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 TP 6 GebG und § 12 GebG) 10.5.1. Gegenstand der Gebühr Rz 400: Eingaben von Privatpersonen an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen des Einschreiters betreffen, unterliegen einer Eingabengebühr. Rz 401: Die Eingabe hat folgende Merkmale: ein…

NeuFöR Rz 152–1536.1.2. Gerichtsgebühr für die Eintragung ins Firmenbuch (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

6.1.2. Gerichtsgebühr für die Eintragung ins Firmenbuch (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG) Rz 152: Die Ausführungen unter Rz 27 f gelten sinngemäß. Rz 153: Die Gerichtgebühren für die Eintragungen in das Firmenbuch (TP 10 Z 1 des GGG), die unmittelbar im Zusammenhang…

GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 12 Abs. 1 AußStrG anhängig, sobald ein Antrag auf seine Einleitung bei Gericht gestellt wird oder das Gericht in einem von Amts wegen einzuleitenden Verfahren eine Verfahrenshandlung vorgenommen hat. 27.9.4. Gebührenbefreiungen 27.9.4.1. Vergleiche über Unterhaltsansprüche Minderjähriger Rz 1556: Damit wird…

GebR 2025 Rz 55–593. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld aufzufordern, die im jeweiligen Verfahren anfallenden Gebühren binnen angemessener Frist zu entrichten. In der Regel wird eine Frist von maximal vier Wochen als angemessen anzusehen sein. Wird die Gebühr innerhalb dieser Frist nicht entrichtet, so haben die Organe der Behörde…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder der Hinausgabe (siehe Rz…

GebR 2025 Rz 1215–121425.1.3. Form der Gebührenanzeige
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ordnungsgemäße Gebührenanzeige liegt insbesondere dann vor, wenn sie zeit- und formgerecht sowie bei der richtigen Behörde vorgenommen wird. Rz 1209: Erfolgt die Gebührenanzeige mit einer beglaubigten Abschrift, ist diese von der Gebühr für Abschriften (§ 14 TP 1 GebG) in Hinblick auf § 2 Z 1 GebG…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren, die Aufnahme eines Wechsel(Scheck-)protestes, wenn sie vom Notar aufgenommen werden…

GebR 2025 Rz 157–1688.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Vernehmungen (siehe Rz 484 ff) anlässlich der Erteilung eines amtlichen Zeugnisses (siehe Rz 630 ff) oder einer amtlichen Bewilligung auf Einschreiten von Privatpersonen entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Zustellung der das Verfahren in einer Instanz abschließenden schriftlichen Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen…

GebR 2025 Rz 177–1788.3. Entstehung der Gebührenschuld bei den nicht ausdrücklich in § 11 GebG angeführten Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Schriften eine Bestimmung über das Entstehen der Gebührenschuld. Für mehrere der in § 14 GebG genannten Schriften ist das Entstehen der Gebührenschuld in der jeweiligen Tarifpost selbst geregelt. Einige der in § 14 GebG genannten Schriften stellen Sondertatbestände von in § 11 Abs. 1 GebG angeführten Haupttatbeständen dar…

GebR 2025 Rz 1850–185732. Exkurs: Gebühren im Meldewesen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…gilt: | Eingabengebühr | € 14,30 | Eingabengebühr bei Verwendung der Funktion E-ID | € 8,60 | Beilagengebühr | von jedem Bogen € 3,90 jedoch nicht mehr als € 21,80 je Beilage | Beilagengebühr für elektronische Beilagen | € 3…

NeuFöR Rz 27–281.1.3. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Firmenbuch (§ 1 Z 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

1.1.3. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Firmenbuch (§ 1 Z 3 NeuFöG) Rz 27: Für die Befreiung von den Gerichtsgebühren bezüglich Eingaben und Eintragungen ins Firmenbuch gelten die Ausführungen zu den Stempelgebühren nach dem Gebührengesetz bzw. zur Grunderwerbsteuer sinngemäß (vgl. Rz 5 ff und…

GebR 2025 Rz 1–61. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…dem Gebührengesetz 1957 handelt es sich um Steuern und nicht um Gebühren iSd Finanzwissenschaft. Sie sind Abgaben iSd BAO, dh., es gelten - abgesehen von den im Gebührengesetz 1957 bestehenden Sonderregelungen (vgl. zB Rz 198, Rz 1088, Rz 1707) - die materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen der BAO.…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…kann die Einbringung auch durch die Vollstreckungsbehörde selbst vorgenommen werden. Gemäß § 3 Abs. 3 VVG können Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) die Eintreibung von Geldleistungen auch selbst - ohne Inanspruchnahme der Bezirksverwaltungsbehörde als Vollstreckungsbehörde - beim zuständigen Bezirksgericht beantragen. Beispiel: Für die Ausstellung von zehn Strafregisterbescheinigungen durch einen…