…das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist (siehe Rz 458 bis Rz 464). 4.3. Ausscheiden aus der laufenden Verbuchung der Gebarung (§ 213 BAO) Rz 402: Die von der Aussetzung betroffenen Abgabenschuldigkeiten scheiden aus der laufenden Verbuchung der Gebarung …
…11. Besonderheiten im Zusammenhang mit der Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) Rz 1462: Ist ein gemäß § 212a BAO gestellter Aussetzungsantrag noch unerledigt, so kommt die Erlassung eines Vollstreckungsbescheides nur in Betracht, wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist…
…Aussetzung der Einbringung Rz 1499: Zu den einzelnen Voraussetzungen für eine Aussetzung der Einbringung ist Folgendes zu bemerken: Rz 1500: Es muss zunächst eine Uneinbringlichkeit gegeben sein, aber Aussicht auf spätere Einbringlichkeit bestehen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Wort "zunächst", dh., dass der Abgabepflichtige im…
…1996, 96/14/0037). Rz 235: Bietet der Abgabepflichtige im Zusammenhang mit einem Ansuchen um Zahlungserleichterung eine Bankgarantie an, so kann damit gegebenenfalls die einer Zahlungserleichterungsbewilligung ansonsten entgegenstehende Gefährdung der Einbringlichkeit beseitigt werden. Rz 236: Die Bankgarantie ist im Gegensatz zur Bürgschaft nicht akzessorisch, dh…
…Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 16.10.2002, 99/13/0060). Rz 1238: Im Rahmen von Zweckmäßigkeitsüberlegungen wird jeweils die Einbringlichkeit der in Frage stehenden Abgaben beim Erstschuldner zu prüfen sein (VwGH 23.1.1989, 87/15/0136). Rz 1239: Der Behörde unterläuft…
…bis Rz 231) und die Einbringlichkeit der Abgabe nicht gefährdet ist (Rz 232 bis Rz 239). Rz 202: Fehlt auch nur eine der im § 212 Abs. 1 BAO genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum; die Abgabenbehörde hat diesfalls das Ansuchen aus Rechtsgründen…
…Revision über den Zeitpunkt der Erlassung der jeweiligen, das Beschwerdeverfahren abschließenden Erledigungen hinaus auszudehnen (VwGH 25.11.2002, 2002/14/0126; VwGH 3.8.2004, 99/13/0207). 4.7.7. Das Verhalten des Abgabepflichtigen darf nicht auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtet sein Rz…
…Nachteil des Abgabepflichtigen vorgenommen werden. 4.12.2. Widerruf Rz 514: Die Aussetzung kann auch durch einen Widerruf (§ 294 BAO) enden (§ 212a Abs. 5 zweiter Satz BAO). Ein Widerruf ist zB zulässig, wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet…
…abzuwägen. Aus der zwingenden Tatbestandsvoraussetzung der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgaben ergibt sich, dass nur durch die Sofortmaßnahme dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben Rechnung getragen werden kann. Die berechtigten Interessen des Abgabepflichtigen werden daher grundsätzlich in den Hintergrund treten…
…das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist. Der Antrag auf Aussetzung der Einhebung ist nach § 212a Abs. 2b BAO insbesondere zurückzuweisen, wenn er nach Ergehen einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Beschwerdeverfahren eingebracht wird sowie zum Zeitpunkt der Antragstellung ein…
…die Einbringlichkeit der Abgaben gewährleistet und in den Fällen eines zulässigen Verzichts auf die Sicherheitsleistung ein Verzicht des Gesetzgebers auf die Absicherung der Einbringlichkeit gegeben ist. Der Verzicht auf die Sicherheitsleistung ist eine Ermessensentscheidung, die zunächst aber vom Tatbestand her voraussetzt, dass die Leistung der…
…17.1.2024, Ro 2021/13/0019). Rz 809: Eine Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten liegt weiters etwa vor, wenn der Vertreter Zahlungserleichterungen (§ 212 BAO) mit der wahrheitswidrigen Behauptung erwirkt, die Einbringlichkeit der Abgabe werde durch den Zahlungsaufschub nicht gefährdet (VwGH 24.10.1990, 90/13/0087…
…Die abgabenrechtliche Haftung setzt zwar den Bestand einer Schuld voraus, es ist jedoch nicht erforderlich, dass diese Schuld dem Schuldner (Erstschuldner) gegenüber bereits geltend gemacht worden ist. Die Haftung ist auch nicht davon abhängig, ob beim Erstschuldner die Möglichkeit der Geltendmachung oder der Einbringlichkeit der…
…der Abgabenbehörde angenommen wurde. Rz 1102: Sicherheitsleistungen können zB zur Erwirkung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 160 Abs. 4 erster Satz BAO, bei Übernahmsanträgen (§ 40 Abs. 1 AbgEO) sowie zur Vermeidung zwangsweiser Pfandrechtsbegründungen in Betracht kommen. Rz 1103: Zur Beseitigung einer Gefährdung der Einbringlichkeit können vom Abgabepflichtigen…
…oder der Höhe nach) geprüft werden, oder bei Kenntnis des Finanzamtes von Umständen, die auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit schließen lassen. Rz 1933: Die Anwendung des § 239 Abs. 2 BAO setzt nicht voraus, dass die Verbuchung der Gebarung der vom Abgabepflichtigen zu entrichtenden festgesetzten Abgabenschuldigkeiten…
…Keine Bedachtnahme auf Gefährdung der Einbringlichkeit, wohl aber auf ein auf eine solche Gefährdung gerichtetes Verhalten. | Bedachtnahme auf Gefährdung der Einbringlichkeit. | Keine Minderung ausgesetzter Beträge durch sonstige Gutschriften, die nicht den Gegenstand der Aussetzung bildende Abgaben betreffen, ohne Verlangen des Abgabepflichtigen. | Minderung…
…der Vertreter des Anmelders, da dieser nicht Verfahrensinhaber ist) ist ein im Anwendungsgebiet zur Umsatzsteuer veranlagter Unternehmer im Sinn des Umsatzsteuergesetzes 1994, der seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und bei dem auch sonst keine Umstände bekannt sind, die auf Zahlungsschwierigkeiten oder sonstige Gefährdungen der Einbringlichkeit…
…der Vertreter des Anmelders, da dieser nicht Verfahrensinhaber ist) ist ein im Anwendungsgebiet zur Umsatzsteuer veranlagter Unternehmer im Sinn des Umsatzsteuergesetzes 1994, der seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und bei dem auch sonst keine Umstände bekannt sind, die auf Zahlungsschwierigkeiten oder sonstige Gefährdungen der Einbringlichkeit…
…Abgabenbehörde das Leistungsgebot richtet. Die Behörde wird sich dabei im Rahmen der Ermessensübung (§ 20 BAO) an jene Partei halten, die nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerlast tragen soll. Liegen jedoch sachgerechte Gründe vor, die der Behörde keinen Ermessenspielraum belassen, wie zB die Gefährdung der Einbringlichkeit…
…werden). In begründeten Fällen, insbesondere bei Verdacht auf ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Rückwarenbegünstigung, kann die Wiedereinfuhrzollstelle jedoch auch in den vorstehend genannten Fällen Beweisunterlagen insbesondere hinsichtlich der Nämlichkeit der Waren verlangen. (2) Im Reiseverkehr kann, sofern die spätere Einbringlichkeit nicht gefährdet scheint, die Rückwarenbegünstigung zunächst auch…