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12 Treffer1545 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 888–9236.1.16. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

6.1.16. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken 6.1.16.1. Allgemeines Rz 888: Zum Grundstücksbegriff siehe Rz 639v. Vor 1.1.2017 richtete sich der Grundstücksbegriff des § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (siehe Rz 775…

EStR 2000 Rz 435–4364.1.8 Entnahmen
geltende FassungRichtlinien21.12.2010

…Höhe des Entgeltes anzunehmen (entspricht der Differenz zwischen Teilwert und Entgelt unter Berücksichtigung des Buchwertes). Ein Forderungsverzicht aus persönlichen (nichtbetrieblichen) Gründen ist eine Entnahme. Eine unentgeltliche Vergabe von Wildabschüssen bei einer Eigenjagd aus außerbetrieblichen Gründen ist eine Entnahme. Eine betrieblich veranlasste Werbeeinnahme (zB Incentive Reise)…

EStR 2000 Rz 5124–513315.1.14 Jagd
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…nicht aus der Verwertung oder Verwendung der Tiere im landwirtschaftlichen Betrieb oder zum Verkauf, sondern aus Eintrittsgeldern erzielt wird. 15.1.14.4 Bewertung von Wild und Wildabschüssen Rz 5130: Das vom Eigenjagdberechtigten oder von seinen Angehörigen erlegte Wild, das dem eigenen Verzehr zugeführt wird…

EStR 2000 Rz 5657–566818.2 Ermittlung des Veräußerungsgewinnes (§ 24 Abs. 2 und 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…87/13/0033), Erlöse aus der Aufgabe eines Mietrechtes (VwGH 23.5.1990, 89/13/0193), Erlöse für die Übertragung des stehenden Holzes und des Eigenjagdrechtes (VwGH 16.11.1993, 90/13/0077), das Entgelt für ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot, das Entgelt für die Überlassung…

EStR 2000 Rz 510–519Geringwertige Wirtschaftsgüter
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… 30 Abs. 1 EStG 1988 dar (zu grundstücksgleichen Rechten siehe Rz 6622). Vom Jagdrecht zu unterscheiden ist das dem Grundeigentümer nach den Regeln der Jagdrechte der Länder zukommende Jagdausübungsrecht (Recht zur Eigenjagd). Dieses Recht kann entweder selbst tatsächlich ausgeübt oder auch einem fremden Dritten eingeräumt…

EStR 2000 Rz 449–4544.1.10 Betriebsvermögen
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…63). Es kommt nicht darauf an, ob auch nach Zivilrecht ein selbständiges Gut vorliegt. Rz 453: Beispiele für steuerrechtlich selbständige Wirtschaftsgüter: der stehende Wald, ein Holzbezugsrecht oder ein Eigenjagdrecht (zivilrechtlich Zubehör zum Grundstück) (VwGH 21.10.1960, 0113/60; VwGH 16.11.1993, 90/14…

EStR 2000 Rz 5038–504415.1.5 Grundstücke
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…1 EStG 1988. Insbesondere folgende bewertungsfähige Wirtschaftsgüter stellen ein von Grundstücken verschiedenes Wirtschaftsgut dar: Rebstöcke, Auspflanzungsrechte (zB Wein), Baumschulquartiere- und Forstgärten, Blumen, Pflanzen, Sträucher und Bäume in Gärtnereien, Bodenschatz, Eigenjagdrecht (VwGH 16.11.1993, 90/14/0077), Feldinventar und stehende Ernte, Sonderkulturen (Beeren-, Hopfen-, Obst-…

EStR 2000 Rz 5075–509515.1.8 Forstwirtschaft
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Es entspricht nicht einer objektiven Wertermittlung, den Jahresertragswert einer Eigenjagd ausschließlich auf Basis des Ertrages aus dem Wildbretverkauf zu ermitteln. Eine geeignete Wertermittlung stellt die Kapitalisierung eines objektiv erzielbaren Pachtzinses dar. Rz 5088: Der Gebäudewert wird nach den Grundsätzen für die Ermittlung des gemeinen Wertes…

EStR 2000 Rz 5151–516915.5 Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und Betriebsteilen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Schicksal haben kann. Dieser Umstand spricht aber nicht gegen die selbständige Bewertbarkeit des Jagdrechtes (VwGH 16.11.1993, 90/14/0077). Rz 5169: Ist das Jagdgebiet (keine Eigenjagd) nicht unerheblich, kann der Jagdwert vom Jagdpachterlös aus dem Gemeindejagdrevier hergeleitet werden (Abzinsung und Gewinnabschlag). Stellt der…

EStR 2000 Rz 6620–662222.4 Private Grundstückveräußerungen (§ 30 EStG 1988 idF 1. StabG 2012, §§ 30a, 30b und 30c EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Bemessungsgrundlage auszuscheiden, sondern teilt das Schicksal des auf den Grund und Boden entfallenden Kaufpreises. Im Unterschied dazu steht das nur bestimmten Grundeigentümern zukommende Recht zur Eigenjagd. Dieses beinhaltet im Unterschied zu Gemeinschaftsjagdgebieten das Recht zur Ausübung der Jagd auf eigenem Grund und Boden. Dieses Recht…

UStR 2000 Rz 2876–290222.3. Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Jagd, die nicht im Zusammenhang mit dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb des Jagdpächters stehen, unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 22 UStG 1994. Die Verpachtung einer Eigenjagd ist kein Umsatz im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes im Sinne des § 22 Abs. 1 UStG 1994. Die…

EStR 2000 Rz 4790–479114.3.5.4 Jagd
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

14.3.5.4 Jagd 14.3.5.4.1 Angemessenheit dem Grunde nach Rz 4790: Die Aufwendungen für eine Jagd sind nur dann dem Grunde nach angemessen, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit vorliegt. Dies wird etwa beim Betrieb eines Jagdhotels oder…