…1 Z 1 bis 4 KStG 1988) sowie "EU-Körperschaften" (§ 10 Abs. 1 Z 5 KStG 1988) und ausländischen Körperschaften, mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe besteht (§ 10 Abs. 1 Z 6 KStG 1988), soweit nicht die Befreiung für internationale Schachtelbeteiligungen anzuwenden ist. inländischen Körperschaften (…
…Art. 4 der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, dass bei Ausschüttungen von internationalen Schachtelbeteiligungen beim Methodenwechsel, anders als bei der Hinzurechnungsbesteuerung (siehe Rz 1248fi), unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Körperschaftsteuer von Enkelkörperschaften (bzw. Urenkelkörperschaften) zu berücksichtigen ist. Für die Anrechnung kommt nur jene Körperschaftsteuer in Frage…
…2.1.1.2. Ausländische Dividenden Rz 337: Bei ausländischen Dividenden ist zu unterscheiden: Dividenden aus internationalen Schachtelbeteiligungen, Beteiligungen an "EU-Körperschaften" sowie aus bestimmten Beteiligungen, deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe mit Österreich vereinbart hat sind grundsätzlich steuerfrei. Liegt ein Fall des Missbrauchsverdachts (§ 10 Abs…
…eines Investmentfonds siehe Rz 1178. Im Ergebnis führt die Neufassung des § 10 Abs. 1 Z 5 und 6 KStG 1988 führt zu einer Gleichstellung von Beteiligungserträgen aus Portfoliobeteiligungen an ausländischen Körperschaften (EU bzw. Staaten mit umfassender Amtshilfe) mit inländischen Beteiligungserträgen; bei ausländischen Portfoliobeteiligungen ist jedoch …
…Ro 2023/13/0018). Daher ist auch einer beschränkt steuerpflichtigen EU/EWR-Körperschaft ohne Zweigniederlassung die Funktion der Gruppenträgerin zuzuerkennen, wobei diesfalls die unmittelbaren inländischen Tochtergesellschaften der Gruppenträgerin für Zwecke der Zusammenrechnung der Ergebnisse der Gruppenmitglieder im Rahmen der Gruppenbesteuerung unter Einhaltung der Vorgaben des…
…ist. Grenzüberschreitende Handelsspaltungen sind analog zum SpaltG in Art. VI UmgrStG nicht geregelt. Steuerspaltungen sind auch für spaltende und übernehmende EU-Körperschaften laut Anlage zum UmgrStG nach Art. VI UmgrStG möglich. Grundsatz des ertragsteuerlichen Formwechsels Nahezu alle Umgründungen sind begrifflich mit einem Tauschgedanken dahingehend verbunden…
…aus Aktien, GmbH-Anteilen, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. Es fallen dementsprechend neben den offenen Ausschüttungen auch verdeckte Ausschüttungen an inländische Körperschaften und inländische Betriebsstätten von EU/EWR-Körperschaften (zu den Voraussetzungen siehe Rz 7755c), sofern die übrigen Voraussetzungen gegeben sind, unter die KESt-Befreiungsbestimmung des § 94…
…in § 9 Abs. 3 KStG 1988 genannten Körperschaften sein, das heißt, auch beschränkt steuerpflichtige EU/EWR-Körperschaften, wenn sie die genannten Voraussetzungen (eingetragene Zweigniederlassung und Zurechnung der Beteiligung zum Betriebsvermögen) erfüllen (siehe Rz 1025). Die Beteiligungsgemeinschaft als solche wird durch den Hauptbeteiligten charakterisiert. Daher ist…
…kann es nur noch in Randbereichen kommen. Eine Ratenzahlung ist insbesondere in folgenden Fällen - auch nach dem 31.12.2019 - möglich: Einbringung von "Anrechnungsbetriebsstätten" in eine EU/EWR-Körperschaft Beispiel 2: Die österreichische A-GmbH unterhält eine italienische Betriebsstätte. Aufgrund der im DBA-Italien vorgesehenen…
…wie vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften und unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallende Genossenschaften, sowie Beteiligungsgemeinschaften ("Mehrmüttergruppen") sowie beschränkt steuerpflichtige EU- und EWR-Körperschaften sein, die mit einer Zweigniederlassung protokolliert sind und die Beteiligungen an Gruppenmitgliedern in der Zweigniederlassung halten. Zu Konstellationen, in denen aus unionsrechtlichen Gründen…
…dieser Forschungseinrichtung erfolgt: Universitäten nach § 4 UG Donau Universität Krems Fachhochschulen nach § 8 FHG Wissenschaftliche Einrichtungen iSd FOG (zB Österreichische Akademie der Wissenschaften) EU- und EWR-Körperschaften, deren überwiegender (mindestens 75%) Forschungsauftrag gesetzlich verankert ist (zB Landesforschungsgesellschaften mit entsprechendem Auftrag) Forschungseinrichtungen nach § 71 NAG (https:/…
2325. Sonderfragen bei bestimmten Körperschaften (§§ 7 und 13 bis 17 KStG 1988) 23.125.1 Privatstiftungen Rz 1330: Auf eigen- und gemischtnützige Stiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG), BGBl. Nr. 694/1993, die nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen, sind die Sondernormen des § 13…
6.16 Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Gewährung von Subventionen 6.16.1 Subvention aus öffentlichen Mitteln und EU-Förderungen Rz 2539: Subventionen sind Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln in Form von Geld- oder Sachzuwendungen, die von öffentlich-rechtlichen Institutionen an Unternehmen gewährt werden, ohne…
…die zu mindestens 90% am Nennkapital beteiligt ist. Nachfolgerechtsträger kann sein eine natürliche Person eine Personengesellschaft eine Körperschaft, ausgenommen österreichische Kapitalgesellschaften (AG, GmbH und FlexKapG) und EU-Kapitalgesellschaften (Rz 425) ein eigentümerloser Rechtsträger. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§ 1175 ABGB) kann nicht Nachfolgerechtsträger sein. 2.1…
…vergleichbar ist, oder um Gesellschaftsanteile an einer "EU-Körperschaft" (siehe Rz 1159). § 10 Abs. 2 Z 2 KStG 1988 schränkt aber den Kreis der in der Anlage 2 zum EStG 1988 genannten Gesellschaftsformen auf solche ein, die nach österreichischem Recht als Körperschaften anzusehen sind. Ausländische…
…Mitgliedstaaten geordnet - in Z 3 der Anlage 2 angeführt wird (Voraussetzung der Steuerpflicht im anderen EU-Staat, die dann nicht gegeben ist, wenn die Einkünfte der Gesellschaft aufgrund einer subjektiven Steuerbefreiung von der Körperschaftsteuer befreit sind). Die Beteiligung der ausländischen Muttergesellschaft muss an einer Aktiengesellschaft…
…die Ergebnisse von Prüfungen auf Grund des FM-GwG sind daher stets auch für Zwecke des KESt-Abzuges zu verwenden. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass nicht die Körperschaft, sondern eine dahinter stehende dritte Person Zurechnungsempfänger der Kapitalerträge ist (insbesondere bei einer als transparent anzusehenden ausländischen Stiftung)…
1.2.1.1 Körperschaften des privaten Rechts (§ 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988) Rz 7: Üblicherweise werden die juristischen Personen des privaten Rechts in Personenverbände (Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit usw.) und in Sachgesamtheiten (Stiftungen, Anstalten, Fonds) gegliedert. Von den juristischen…
…beschränkten Steuerpflicht. Die Steuer auf diese Dividenden wird im Inland durch den Abzugsverpflichteten mittels KESt-Abfuhr eingehoben. Eine Steuerfreiheit ergibt sich lediglich dann, wenn die Gewinnausschüttung an eine im Inland unterhaltene Betriebsstätte einer EU- bzw. EWR-Körperschaft fließt (§ 21 Abs. 1 Z 2 lit. a…
… bei einer Gesellschaft muss außerdem das Geschäftskapital mindestens zur Hälfte dem begünstigten Land oder Gebiet oder den Mitgliedstaaten oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Staatsangehörigen des begünstigten Landes oder Gebiets oder der Mitgliedstaaten gehören. d)Die Schiffsführung dieser Schiffe und Fabrikschiffe besteht aus Staatsangehörigen des begünstigten…