…gemeinsame Prüfung etc.). Die dafür notwendigen Rechtsgrundlagen sind in der Regel das jeweilige DBA, das Amtshilfeübereinkommen oder das EU-Amtshilfegesetz. Insbesondere gemeinsame Prüfungen stellen im Bereich der Verrechnungspreise ein Instrument dar, bereits auf Prüfungsebene endgültige Klarheit über die Anerkennung der Fremdüblichkeit von Verrechnungspreisen zu erhalten…
…Der Umfang der zu übermittelnden Informationen entspricht vollinhaltlich den Bestimmungen des in Art. 8 der Richtlinie 2011/16/EU neu eingefügten Abs. 3a. Die technische Umsetzung des Informationsaustauschs richtet sich im Wesentlichen nach § 17 Abs. 4 EU-AHG bzw. den Rz 7 ff zu Sec…
Die Arbeitsrichtlinie AH-2072, Ukraine Embargo (AH-2072) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternDienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
Die Arbeitsrichtlinie Türkei Embargo (AH-2062) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen…
Die Arbeitsrichtlinie »AH-1130 (»Arbeitsrichtlinie Strafbestimmungen im AHR) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…
Die Arbeitsrichtlinie »AH-1110 (»Arbeitsrichtlinie Außenhandelsrecht / Zoll) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…
Die Arbeitsrichtlinie Zentralafrikanische Republik Embargo (AH-2306) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternDienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser…