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StiftR 2009 Rz 39–473.2.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Rz 46: Hält die Privatstiftung eine Beteiligung an einer EU- oder EWR-Gesellschaft (siehe Rz 43), die geringer ist als 10 Prozent (Portfoliobeteiligung), geht die Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 Abs. 5 KStG 1988 verloren, wenn die ausländische Gesellschaft tatsächlich direkt oder indirekt keiner der österreichischen Körperschaftsteuer…

UmgrStR 2002 Rz 7603.1.10. Ausgliederungen im Sinne des EU-UmgrG
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…der Ausgliederung ausschließlich die Übernahme von begünstigtem Vermögen durch EU/EWR-Gesellschaften in Frage kommt (§ 2 Z 2 EU-UmgrG). Diese müssen mit inländischen Kapitalgesellschaften vergleichbar sein oder in der Anlage des UmgrStG genannt werden (zu übernehmenden EU-Gesellschaften siehe Rz 756). Auch in formaler…

UmgrStR 2002 Rz 1644–16576. Spaltungen (Art. VI UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Anwendung, als das Besteuerungsrecht der Republik Österreich hinsichtlich der stillen Reserven einschließlich eines allfälligen Firmenwertes im übertragenen Vermögen beim Rechtsnachfolger durch die Spaltung nicht eingeschränkt wird. Entsteht aufgrund einer spaltungsbedingten Einschränkung des Besteuerungsrechtes hinsichtlich des übertragenen Vermögens auf eine EU/EWR-Gesellschaft eine Steuerpflicht nach …

UmgrStR 2002 Rz 860–8613.4.2.1b. Ratenzahlung (ab 1.1.2016), Anteilstausch mit Nichtfestsetzung (ab 1.1.2020), und Nichtfestsetzung "alt" (bis 31.12.2015)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…einer allfälligen Festsetzung der Steuerschuld mit den Anschaffungskosten in Höhe von 100.000 anzusetzen. Wird einbringungsbedingt auf die Gewährung einer Gegenleistung verzichtet, weil die einbringende natürliche Person bereits vor der Einbringung 100% an der übernehmenden EU/EWR-Gesellschaft hielt, ist als Gegenleistung im Sinne von …

UmgrStR 2002 Rz 1767–17766.5.8. Internationale Schachtelbeteiligung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…inländischen Gesellschafterkapitalgesellschaft, entsteht eine internationale Schachtelbeteiligung. Im Zuge von grenzüberschreitenden Spaltungen nach dem EU-UmgrG (zulässig nur zur Neugründung) kann eine internationale Schachtelbeteiligung bei der inländischen Anteilsinhaberin der spaltenden Körperschaft entstehen. Dies ist der Fall, wenn begünstigtes Vermögen grenzüberschreitend auf eine EU/EWR-Gesellschaft übertragen…

UmgrStR 2002 Rz 848–8553.4. Steuerliche Bewertung des einzubringenden Vermögens (§§ 16 und 17 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…Abweichend vom Ratenzahlungskonzept des § 16 Abs. 1 zweiter Satz UmgrStG iVm § 6 Z 6 EStG 1988 kommt bei grenzüberschreitenden Einbringungen von Kapitalanteilen in eine EU/EWR-Gesellschaft auf Grund der Fusionsrichtlinie ein Sonderregime zur Anwendung, wenn dem Einbringenden eine Gegenleistung gewährt wird ("Anteilstausch", § 16 Abs…

KStR 2013 Rz 1486–149127.1.3 Beteiligungsertragsbefreiung und KESt-Rückerstattung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…wird von einer Gesellschaft der Anlage 2 zum EStG 1988 gehalten, beträgt mindestens 10% und besteht während eines ununterbrochenen Zeitraumes von mindestens einem Jahr (§ 94 Z 2 EStG 1988, siehe Rz 1488). Eine in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR ansässige Gesellschaft beantragt die…

UmgrStR 2002 Rz 28–531.1.2. Inländische Verschmelzungen (§ 1 Abs. 1 Z 1 bis Z 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…nach dem UmgrStG steuerneutral erfolgen, gehen noch offene Ratenzahlungen auf den Rechtsnachfolger dieser Folgeumgründung über, sofern es sich bei diesem um eine in der Anlage zum UmgrStG genannte EU-Gesellschaft oder eine vergleichbare Gesellschaft eines EWR-Staates (Norwegen, Liechtenstein und Island) handelt. Für die Beurteilung…

UmgrStR 2002 Rz 440–4642.1.4. Grenzüberschreitende Umwandlung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…weshalb im Falle einer Einschränkung des Besteuerungsrechtes gegenüber EU/EWR Staaten ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt werden kann (bis 31.12.2015: Antrag auf Nichtfestsetzung). Rz 459: Die Problematik der Steuerentstrickung ist vor allem in folgenden Fallkonstellationen zu überprüfen: Eine inländische unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft wird…

EStR 2000 Rz 775529.6.2.2 Beteiligungserträge ausländischer Körperschaften
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…der Befreiung sind in sachlicher Hinsicht Dividenden und sonstige Bezüge aus Aktiengesellschaften, GesmbHs und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften umfasst. Rz 7755c: Bei Körperschaften, die in einem EU-/EWR-Staat ansässig sind, steht die Befreiung des § 94 Z 2 erster und zweiter Teilstrich EStG 1988 dann zu…

UmgrStR 2002 Rz 494–5282.3.5. Nachfolgeunternehmen
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Staat der EU oder des EWR ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt werden kann (bis zum 31.12.2015 kann aufgrund der sinngemäßen Anwendung von § 1 Abs. 2 UmgrStG idF vor AbgÄG 2015 ein Antrag auf Nichtfestsetzung gestellt werden). Anders als bei der Steuerentstrickung des Gesellschaftsvermögens …

EStR 2000 Rz 7753–775429.6 Befreiungen vom Kapitalertragsteuerabzug
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Betriebsstätten von EU/EWR-Körperschaften (zu den Voraussetzungen siehe Rz 7755c), sofern die übrigen Voraussetzungen gegeben sind, unter die KESt-Befreiungsbestimmung des § 94 Z 2 EStG 1988. Erfolgt eine als verdeckte Ausschüttung qualifizierte Vorteilsgewährung an einen mittelbaren Gesellschafter oder an eine dem unmittelbaren Gesellschafter nahestehende…

UmgrStR 2002 Rz 1080–10903.6.4.9. Identität der Beteiligungen an der einbringenden und der übernehmenden Körperschaft
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Die Bewertung für den Einbringenden richtet sich für betriebsvermögenszugehörige Anteile nach § 16 UmgrStG (Rz 848 ff) und im Übrigen nach § 17 UmgrStG (Rz 929 ff); im Falle der Einbringung in eine EU/EWR-Körperschaft gegen Gewährung einer Gegenleistung ist § 16 Abs. 1a iVm § 17 Abs…

EStR 2000 Rz 2505–25196.13 Entstrickungs- und Verstrickungsbesteuerung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…EStG 1988 idF AbgÄG 2015; siehe dazu Rz 2518). Das bisher in § 6 Z 6 EStG 1988 im Verhältnis zu EU/EWR-Staaten mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe vorgesehene Nichtfestsetzungskonzept wurde durch ein Ratenzahlungskonzept für die in § 6 Z 6 lit. c EStG 1988 abschließend…

UmgrStR 2002 Rz 54–881.1.6. Besteuerungsrecht der Republik Österreich
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…I UmgrStG auf die inländische Vermögensübertragung nicht anwendbar. Erfolgt die Verschmelzung auf eine übernehmende in der Anlage zum UmgrStG genannte EU-Gesellschaft oder eine den Kapitalgesellschaften vergleichbare Gesellschaft eines EU/EWR-Staates, kann die übertragende Körperschaft die Entrichtung der verschmelzungsbedingt entstandenen Steuerschuld in Raten beantragen…

UmgrStR 2002 Rz 1687–17016.3. Neue oder übernehmende Körperschaft (§ 34 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Weist die übernehmende Körperschaft nach, dass Wertsteigerungen im übrigen EU/EWR-Raum eingetreten sind, sind diese vom Veräußerungserlös oder vom gemeinen Wert im Zeitpunkt des Ausscheidens abzuziehen. Randzahl 1690:Zu den entfälltverschiedenen Fallkonstellationen der Entstehung des Besteuerungsrechts samt Beispielen siehe sinngemäß bereits näher Rz 160a…

UmgrStR 2002 Rz 866–8723.4.2.4. Bewertungsübersicht
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…unter § 16 Abs. 2 Z 2 UmgrStG (Besteuerungsrecht ist im Verhältnis zu Nicht-EU/EWR-Staaten eingeschränkt), machen alle Mitunternehmer vom Aufwertungswahlrecht nach § 16 Abs. 3 Z 2 UmgrStG Gebrauch (Aufwertungsoption für das ausländische Vermögen) oder liegt für alle Gesellschafter ein Anwendungsfall des § 16 Abs…

KStR 2013 Rz 1124–112915.7.2.4.3 Fremdbezogene Beteiligungsanschaffung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…zu. Wäre der Gruppenträger an der GmbH zusätzlich zu 10% unmittelbar beteiligt, hätte der Gruppenträger eine Firmenwertabschreibung in Höhe der unmittelbaren Beteiligung von 10%. 15.7.2.4.5 Vorliegen einer inländischen oder im EU-/EWR-Ausland ansässigen gruppenfähigen Körperschaft Rz 1129: Nach § 9 Abs…

UmgrStR 2002 Rz 1728–17386.5. Behandlung der Anteilsinhaber (§§ 36 und 37 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…gegenüber einem EU/EWR-Staat erfolgt (sinngemäße Anwendung von § 6 Z 6 lit. c bis e EStG 1988); dafür ist die Ansässigkeit der Anteilsinhaber der übernehmenden Körperschaft maßgeblich. § 36 Abs. 3 Z 2 UmgrStG kommt daher dann zur Anwendung, wenn von der übernehmenden Gesellschaft eigene…

KStR 2013 Rz 1110–111615.7.2 Firmenwertabschreibung oder -zuschreibung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…49 iVm Art. 54 AEUV) steht die Firmenwertabschreibung iSd § 9 Abs. 7 KStG 1988 bei Erfüllen der übrigen Voraussetzungen auch für Beteiligungen an im EU-/EWR-Ausland ansässigen Gruppenmitgliedern zu (siehe Rz 1129), die vor dem 1. März 2014 angeschafft wurden. Eine Firmenwertzuschreibung aufgrund eines…