…Gründe der erschwerten Durchsetzbarkeit sind vom Finanzamt im Bescheid anzuführen. Eine nicht durchsetzbare Haftung ist beispielsweise bei Vollbeendigung einer Gesellschaft oder der Löschung einer Gesellschaft nach den §§ 39 und 40 FBG sowie einer fehlenden und nicht feststellbaren (Zustell-)Adresse gegeben. Eine erschwerte Durchsetzbarkeit der Haftung…
13. Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) 13.1. Voraussetzungen der Vollstreckbarkeit Rz 1330: Vollstreckbarkeit setzt voraus: Die Nichtentrichtung der Abgabe bis zum Fälligkeitstag und grundsätzlich die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe. Solange jedoch bei Selbstbemessungsabgaben die Voraussetzungen für eine Bescheiderteilung gemäß § 201 BAO, § 202 BAO oder vergleichbaren Bestimmungen…