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LStR 2002 Rz 81311.13 Durchschnittssteuersatz (§ 33 Abs. 10 und 11 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…sind nach Anwendung des Durchschnittssteuersatzes nicht nochmals abzuziehen (§ 33 Abs. 10 EStG 1988). Das Erfordernis der Ermittlung der Durchschnittssteuerbelastung besteht vor allem in folgenden Fällen: Progressionsvorbehalt bei Einkünften nach § 3 Abs. 1 Z 11 und 32 EStG 1988, Berechnung des besonderen Progressionsvorbehaltes gemäß § 3 Abs…

KStR 2013 Rz 1235–123916.2.3.1.2 Passiveinkünfte
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…Steuertypus), liegt ein Missbrauchsverdachtsgrund vor. Die Einkommensermittlung der ausländischen Gesellschaft hat nach den maßgeblichen Vorschriften des EStG 1988 und des KStG 1988 für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften zu erfolgen. Aus diesem Einkommen und der darauf entfallenden - nachgewiesenen - ausländischen Steuer ist die Durchschnittssteuerbelastung zu errechnen. Mittelbare Steuern…

KStR 2013 Rz 124817.3 Niedrigbesteuerung gemäß § 10a Abs. 3 KStG 1988
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…10a KStG 1988 liegt vor, wenn deren tatsächliche Steuerbelastung des (gesamten) Einkommens im Ausland nicht mehr als 12,5% beträgt. Für die Beurteilung der Niedrigbesteuerung ist die effektive Steuerbelastung (Durchschnittssteuerbelastung) maßgeblich. Diese wird durch Division der tatsächlich entrichteten ausländischen Steuern bzw. der voraussichtlichen Steuerbelastung (siehe…

KStR 2013 Rz 124817.3.3 Ermittlung der Steuerbelastung
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Kann der Steuerpflichtige die tatsächliche Entrichtung der Steuer bzw. die voraussichtliche Steuerbelastung nicht glaubhaftmachen, ist diese bei der Ermittlung der Durchschnittssteuerbelastung nicht zu berücksichtigen. Dem im geprüften Jahresabschluss ausgewiesenen Steueraufwand kann Indizwirkung für die voraussichtliche Steuerbelastung zukommen, wenn gegen die inhaltliche Richtigkeit dieses Jahresabschlusses keine…

KStR 2013 Rz 124817.3.3.5 Rückerstattung und nachträgliche Rückerstattung von ausländischen Steuern
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Steuerbelastung der B L.C.C. für das Wirtschaftsjahr 2019 ist die künftig mögliche Steuerrückerstattung iHv 6/7 bereits als nicht tatsächlich entrichtete Steuer zu berücksichtigen. Die Durchschnittssteuerbelastung beträgt 5% (35.000/7 = 5.000; 5.000*6=30.000; 35.000-30.000= 5…

LStR 2002 Rz 113–1183.4 Hochrechnung steuerfreier Bezugsteile bei der Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 3 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…erst beim Gesamtbetrag der sich nach Umrechnung ergebenden Einkünfte zu berücksichtigen. Aus dieser Grundlage sind die Jahressteuer sowie die prozentuelle Durchschnittssteuerbelastung zu errechnen. Der Prozentsatz der Durchschnittssteuerbelastung wird auf das im Kalenderjahr tatsächlich erzielte zu versteuernde Einkommen angewendet. Die sich ergebende Steuer ist jener gegenüberzustellen…

LStR 2002 Rz 76711 STEUERSÄTZE UND STEUERABSETZBETRÄGE (§ 33 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

11 STEUERSÄTZE UND STEUERABSETZBETRÄGE (§ 33 EStG 1988) 11.1 Steuersätze (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) Rz 767: Die Einkommensteuer beträgt im Jahr 2022 | für die ersten 11.000 Euro | 0% | für Einkommensteile über 11.000 Euro bis 18.000 Euro | 20…

LStR 2002 Rz 396–3976 Durchschnittssätze (§ 17 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

6 Durchschnittssätze (§ 17 EStG 1988) 6.1 Berufsgruppen Rz 396: Auf Grund der VerordnungVerordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl. II Nr. 382/2001, können ohne Nachweis der…

KStR 2013 Rz 1514–151828. Tarif (§§ 22 und 23 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2628. Tarif (§§ 22 und 23 KStG 1988) 26.128.1 Allgemeiner Steuersatz (§ 22 Abs. 1 KStG 1988) Rz 1514: Der allgemeine Einheitssteuersatz des KStG 1988 ist in Verbindung mit den einkommensteuerlichen Bestimmungen des § 27a Abs. 1 (besonderer Steuersatz) bzw. § 97 Abs. 1 EStG 1988 zu…

EStR 2000 Rz 725026 Tarif, außergewöhnliche Belastung (§§ 33 bis 35 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

26 Tarif, außergewöhnliche Belastung (§§ 33 bis 35 EStG 1988) 26.1 Allgemeines Siehe LStR 2002 Rz 767. 26.2 Steuerabsetzbeträge Siehe LStR 2002 Rz 768 bis 810. 26.3 Negativsteuer Siehe LStR 2002 Rz 811 bis 812. 26.4 Durchschnittssteuersatz Siehe LStR 2002 Rz 813…

KStR 2013 Rz 48510. Gewinn und Überschussermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 17 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

10. Gewinn und Überschussermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 17 EStG 1988) Rz 485: Körperschaften, die nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen, können ihren Gewinn im Wege der Gewinnpauschalierung ermitteln, wenn die Basispauschalierung in Anspruch genommen wird oder…

KStR 2013 Rz 4284.1.2.4 Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 17 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

4.1.2.4 Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 17 EStG 1988 Rz 428: Zu den allgemeinen Grundsätzen der Gewinnermittlung nach § 17 EStG 1988 siehe EStR 2000 Rz 4100 ff.

LStR 2002 Rz 81311.14 Berechnung der Lohnsteuer
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

11.14 Berechnung der Lohnsteuer 11.14.1 Schrittweise Berechnung nach § 33 EStG 1988 Rz 813a: Der zum laufenden Tarif zu versteuernde Arbeitslohn vor Abzug des Werbungskostenpauschbetrages (der Sonderausgabenpauschbetrag entfällt ab 1.1.2021) ist auf ganze Cent kaufmännisch auf- oder abzurunden und bei einem…

LStR 2002 Rz 6307.14.4 Nachversteuerungssatz
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

7.14.4 Nachversteuerungssatz Rz 630: Die Nachversteuerung hat einheitlich mit einem Steuersatz von 30% zu erfolgen. Dies gilt auch für die Nachversteuerung von Sonderausgaben, die vor dem 1. Jänner 1989 abgesetzt worden sind und bei denen früher unterschiedliche Nachversteuerungssätze bestanden haben (§ 117 Abs. 5…

LStR 2002 Rz 140642.3 Effektiv-Tarif
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

42.3 Effektiv-Tarif Rz 1406: LSt-Tabellen 2024 LSt-Tabelle 2024 für unselbständig Beschäftigte | Monatslohn bis | Grenzsteuersatz | Abzug | Absetzbeträge | Familienbonus Plus <18 Jahre | Familienbonus Plus ≥18 Jahre | Verkehrsabsetzbetrag | Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag | | | | ganz |…

LStR 2002 Rz 81311.14.2 Berechnung mittels Effektiv-Tarif
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

11.14.2 Berechnung mittels Effektiv-Tarif Rz 813b: Die Lohnsteuer kann auch direkt unter Anwendung des so genannten Effektiv-Tarifs (siehe Rz 1406) berechnet werden. Der anteilige Werbungskostenpauschbetrag (monatlich 11 Euro, täglich 0,376 Euro) ist in der Effektiv-Tabelle bereits berücksichtigt. Der Monatslohn…

LStR 2002 Rz 106919.2.5 Sonstige Bezüge nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

19.2.5 Sonstige Bezüge nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 (Solidarabgabe) - Rechtslage ab 1.1.2013 Rz 1069a: Für Lohnzahlungszeiträume ab Jänner 2013 gilt beiBei sonstigen Bezügen nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 gilt abweichend von den in Rz 1055…

KStR 2013 Rz 420–4234.1.2 Arten der Gewinnermittlung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

4.1.2 Arten der Gewinnermittlung Rz 420: Folgende Gewinnermittlungsarten sind nach dem KStG 1988 möglich (siehe EStR 2000 Rz 414): Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG 1988 Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen…

EStR 2000 Rz 6154–615520.2.2.4.7 Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

20.2.2.4.7 Verlustausgleich Rz 6154: Die Bestimmungen über den Verlustausgleich bei Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 27 Abs. 8 EStG 1988) kommen grundsätzlich auch im Rahmen der Entstrickungsbesteuerung zur Anwendung. Wird anlässlich einer Entstrickung die Besteuerung sofort vorgenommen oder in Raten entrichtet (es findet…

LStR 2002 Rz 814–81612 Außergewöhnliche Belastungen (§§ 34 und 35 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12 Außergewöhnliche Belastungen (§§ 34 und 35 EStG 1988) 12.1 Allgemeines Rz 814: Außergewöhnliche Belastungen sind bei Ermittlung des Einkommens unter bestimmten Voraussetzungen abzuziehen. Der Abzug erfolgt nach Berücksichtigung des bereits um die Sonderausgaben geminderten Gesamtbetrags der Einkünfte. Rz 815: Der Abzug außergewöhnlicher Belastungen setzt…