…satzungsmäßigen Kultur- und Brauchtumspflege dienen. Zur Abgrenzung gegenüber Auftritten, die nicht diesen Zwecken dienen, siehe Rz 303. 2.3.3.1.3 Herausgabe von Zeitschriften und Druckwerken Rz 370: Die Herausgabe von entgeltlich (zum Selbstkostenpreis) abgegebenen Druck- und Zeitschriften (einschließlich entgeltlich abgegebener Vereinszeitungen), Broschüren, Büchern…
…Euro - Grenze pro Jahr übersteigen (wobei bei der Ermittlung der 2.900 Euro - Grenze die als nicht umsatzsteuerbare Zuschüsse geltenden Zahlungen aus der Aufenthaltsabgabe an die Tourismusverbände bzw. Fremdenverkehrsvereine außer Ansatz bleiben). Zum unternehmerischen Bereich zählen bzw. zum Vorsteuerabzug berechtigen demnach: Druckwerke, wie Prospekte, Plakate…
10.4. Beilagen (§ 14 TP 5 GebG) 10.4.1. Gegenstand der Gebühr Rz 360: Beilagen sind Schriften und Druckwerke aller Art, die einer gebührenpflichtigen Eingabe gemäß § 14 TP 6 GebG bzw. einem eine Eingabe ersetzenden Protokoll gemäß § 14 TP 7 Abs. 1 Z 1…
…literarisch interessierter Bevölkerungskreise zu befriedigen (VwGH 22.3.1991, 87/13/0074). Es ist Sache des Steuerpflichtigen, die Berufsbezogenheit aller Druckwerke im Einzelnen darzutun. Mangelt es an der Offenlegung, ist den Aufwendungen zur Gänze die Abzugsfähigkeit zu versagen (VwGH 27.5.1999, 97/15/0142)…
…erhältlich ist. 10.2.9.2. Voraussetzungen und Abgrenzung Rz 1340: Maßgebend für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ist, dass die elektronische Publikation im Wesentlichen die gleiche Funktion wie das physische Druckwerk im Sinne der Anlage 1 Z 33 UStG 1994 erfüllt. Elektronische Bücher, Broschüren…
…Inland ein amtlicher Gebrauch gemacht wird, sind unabhängig von einer etwaigen Vergebührung nach ausländischem Recht gebührenpflichtig. Rz 378: Auch eine gebührenfreie amtliche Mitteilung (siehe Rz 635 ff) unterliegt bei ihrer Verwendung als Beilage der Beilagengebühr. Rz 379: Schriften und Druckwerke, die einem Ansuchen um Verleihung…
…dem Titel von Druckwerken allein kann nicht geschlossen werden, ob Fachliteratur gegeben ist (VwGH 15.6.1988, 87/13/0052). Im Zweifel sind daher solche Feststellungen nach Verschaffung eines inhaltlichen Überblicks zu treffen. Es ist Sache des Steuerpflichtigen, die Berufsbezogenheit aller Druckwerke im Einzelnen darzutun…
…BGBl. II Nr. 382/2001, ist aber andererseits auch für Arbeitnehmer anwendbar, die nicht bei Zeitungsunternehmen beschäftigt sind bzw. die nicht dem Journalistengesetz unterliegen. Regelmäßig erscheinende Publikationen und Druckwerke (Zeitungen, Zeitschriften) sind solche, die wenigstens viermal im Kalenderjahr wiederkehrend erscheinen (vgl. § 1 Abs. 1 Z…
…zu verstehen. Es fällt aber auch eine Schulung und Beratung auf dem Gebiet des Arbeits- oder Standesrechtes, die Herausgabe von dem Zweck der Berufsvereinigung entsprechenden Zeitschriften und anderen Druckwerken oder die Erarbeitung, Sammlung und Weitergabe von Wirtschaftsdaten und vergleichbaren Informationen an die Mitglieder darunter. Die…
…Umsätze aus Werbesendungen, der Tausch von Programmen mit anderen Rundfunkunternehmen, die Vergabe von Aufführungsrechten, die Veranstaltung von Konzerten, der Verkauf von Tonträgern, Videokassetten, Druckwerken. 10.2.9.210.2.5.2. Leistungen von Kabelfernsehunternehmen Rz 1281: Damit sonstige Leistungen unter die Begünstigung des § 10 Abs…
…Besteuerung. Keine Werbeleister sind Unternehmer, die bloß die Besorgung einer Werbeleistung bei einem Werbeleister übernehmen, zB Werbeagenturen. 6.3.1.3 Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken im Sinne des Mediengesetzes (§ 1 Abs. 2 Z 1 WerbeAbgG 2000) Rz 732: Neben den herkömmlichen Werbeeinschaltungen in Zeitungen…
…sie auf Grund ihres spekulativen Charakters in die Nähe von Spiel und Wette zu rücken sind. Verbindlichkeiten Rz 546: Siehe Rz 2418 ff Verlagsrechte, Bücher und Druckwerke Rz 547: Bei einem Verlag sind Druckwerke, Bücher und Verlagsrechte als notwendiges Betriebsvermögen anzusehen (VwGH 16.12.1966…
…bei denen Mitglieder der Körperschaft auch üblicherweise herangezogen werden (zB bei geselligen und gesellschaftlichen Veranstaltungen der Körperschaft, bei der Herstellung vereinseigener Druckwerke usw.). Auf den sich danach ergebenden Betrag sind belegmäßig nachgewiesene Aufwendungen für Arbeitsleistungen von Vereinsmitgliedern im Rahmen der jeweiligen Betätigung anzurechnen. Dies gilt…
Abschnitt X Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus Kapitel 49 Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes; hand- oder maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland…