25. Besondere Besteuerungsformen (§ 25 UStG 1994) Randzahlen 3421 bis 3430: derzeit frei. 25a. Sonderregelung für Drittlandsunternehmer, die sonstige Leistungen (bis 31.12.202030.6.2021 nur anwendbar auf sonstige Leistungen gemäß § 3a Abs. 13 UStG 1994) an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbringen (§ 25a UStG 1994) 25a…
…ein ausländischer Unternehmer im Inland nicht zur Umsatzsteuer zu erfassen, ist bei einem Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet die ausländische UID anzugeben, bei einem Drittlandsunternehmer entfällt die Anführung einer UID. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10.000 Euro übersteigt (maßgebend ist der in der Rechnung angeführte Gesamtbetrag, dh…
3a.6. Generalklausel für unternehmerische Leistungsempfänger Rz 639b: § 3a Abs. 6 UStG 1994 normiert als Generalklausel für sonstige Leistungen im zwischenunternehmerischen Bereich das Empfängerortprinzip. Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 1 und 2 UStG 1994 erbracht wird, wird an…
…unabhängig von den Lieferkonditionen, wer nach den zollrechtlichen Vorschriften Schuldner der EUSt ist. Beispiel: Der Drittlandsunternehmer D verkauft Gewürze an den österreichischen Unternehmer Ö. D befördert die Gewürze vom Drittland ins Inland. Ö nimmt die Anmeldung zur Überführung in den freien Verkehr vor (Lieferung "unverzollt…
…eine Person, die eine ihr zu Unrecht erteilte UID-Nummer verwendet. Hat ein Unternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 1 UStG 1994 keine UID (zB ein Drittlandsunternehmer), kann der Nachweis der Unternehmereigenschaft auch auf andere Weise erfolgen, zB durch eine Unternehmerbestätigung des Staates, in dem…
… 3a Abs. 15 Z 1Zur Rechtslage vor dem 1.1.2016: § 3a Abs. 15 Z 1 UStG 1994 UStG 1994 erfasst Umsätze aus der Vermietung von Beförderungsmitteln durch Drittlandsunternehmer, wenn die Leistung im Inland genutzt oder ausgewertet wird. Dabei ist es gleichgültig, ob die Leistung…
…nicht übersteigt. Die Sonderregelung für den IOSS gilt nicht für verbrauchsteuerpflichtige Waren. Für einen Überblick über die verschiedenen One-Stop-Shop-Sonderregelungen ab 1.7.2021 nach Leistungserbringer (EU-Unternehmer und Drittlandsunternehmer) und Umsatz siehe Rz 4300d. Die Inanspruchnahme des IOSS ist optional. Entscheidet sich…
…Ware bereits umsatzsteuerrechtlich über die Ware verfügungsberechtigt. Jede weitere Lieferung - zB auch eine innergemeinschaftliche Lieferung oder Warenverbringung - ist daher diesem Unternehmer zuzurechnen. Beispiel (siehe UStR 2000 Rz 466): Der Drittlandsunternehmer D verkauft Gewürze an den österreichischen Unternehmer Ö. D befördert die Gewürze vom Drittland ins…
…außerhalb des Gemeinschaftsgebietes keiner der inländischen Umsatzsteuerbelastung vergleichbaren Steuerbelastung unterlag. Die österreichischen Netzanbieter haben die MöglichkeitRoamingleistungen, sich hinsichtlich derdie von ihnen erbrachten Telekommunikationsdienstleistungeneinem in einem Drittland ansässigen Mobilfunkbetreiber an Drittlandsunternehmer auf das für sie günstigere EU-Recht zu berufen. Eine Berufung ist jedoch nurseine Kunden…
…Ist der Unternehmer nicht im IOSS registriert, ist die Rechnung nach dem Recht des BestimmungslandesMitgliedstaates auszustellen, in dem die Lieferung ausgeführt wird. Für nicht zum IOSS registrierte Drittlandsunternehmer, die innerhalb der EU weder einen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, einen Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit noch eine feste…
…ein (zusammengefasster) Antrag für ein und denselben Zeitraum gestellt werden. Nur in Nordirland ansässige Unternehmer können neben einem Antrag für Lieferungen zusätzlich für denselben Zeitraum einen Vorsteuererstattungsantrag für sonstige Leistungen nach den Vorgaben für Drittlandsunternehmer stellen (vgl. Rz 148). In einem Antrag können jedoch auch…
…wurde, ermöglichen. Sie sind ab dem Zeitpunkt der Erklärung sieben Jahre lang aufzubewahren und bei Aufforderung der Behörden diesen elektronisch zu übermitteln. Beispiel 1: Eine Privatperson in Österreich kauft Bücher mit einem Wert von 100 Euro von einem Drittlandsunternehmer, der nicht im IOSS ist. Die…
…sind bei Inanspruchnahme des EU-OSS über diesen zu erklären. Beispiel 35: Eine Plattform ist nur in Österreich niedergelassen. Die Plattform vermittelt Waren des Drittlandsunternehmers CH. Die Waren werden zum Teil von Österreich und zum Teil von einem Fremdlager aus Frankreich an österreichische Privatpersonen geliefert…
3a.8. Vermittlungsleistung an Nichtunternehmer Rz 639s: Zur Vermittlungsleistung an einen Unternehmer siehe Rz 639f. Eine Vermittlungsleistung im Sinne des Umsatzsteuerrechtes liegt vor, wenn ein Unternehmer durch Herstellung unmittelbarer Rechtsbeziehungen zwischen einem Leistenden und einem Leistungsempfänger einen Leistungsaustausch zwischen diesen Personen herbeiführt; der Vermittler wird…
…versteuern sind, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 7 UStG 1994), gilt für Drittlandsunternehmer, die elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbringen, Folgendes: Ist der Empfänger der Leistung kein Unternehmer und hat er Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet, wird die…
…die ihr Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat betreiben, die Kleinunternehmerbefreiung in Anspruch nehmen (im Folgenden: EU-Unternehmer). Für Drittlandsunternehmer ist dies nicht möglich. Ein Unternehmer betreibt sein Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat, wenn der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in diesem Mitgliedstaat liegt. Beispiel 1: Der…
…Ein Unternehmer kann den IOSS auch über einen Vertreter in Anspruch nehmen, sofern der Unternehmer keine aktive IOSS-Identifikationsnummer in einem anderen Mitgliedstaat hat. Für Drittlandsunternehmer, die in keinem Mitgliedstaat niedergelassen sind und ihr Unternehmen auch nicht in einem Staat iSd Norwegen betreiben (§ 25b Abs…
…4 UStG 1994 nicht zur Anwendung kommt. 27.7.3. Besonderheiten bei Nutzung des EU-OSS Rz 3529: Nimmt ein Drittlandsunternehmer die Sonderregelung für den EU-OSS in Anspruch, richten sich die Anforderungen an einen Fiskalvertreter nach den Regelungen des Mitgliedstaates der Identifizierung und nur…
103a.2. Leistungsempfänger im Falle der unfreien Versendung Rz 3915a: Aus Vereinfachungsgründen sieht Art. 3a Abs. 2 UStG 1994 für innergemeinschaftliche Beförderungen vor, dass im Falle einer unfreien Versendung (§ 12 Abs. 2 Z 3 UStG 1994) die Beförderung als für das Unternehmen des Empfängers der…
…Person (z.B. Spediteur oder Frächter [SP/FR]), die mit einem Drittlandunternehmen den Vertrag für den Transport der Waren ins Drittland abgeschlossen hat und wurde hierzu eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Drittlandsunternehmen und SP/FR geschlossen, dass SP/FR die Rolle des Ausführers übernimmt? a…