1.1.4 Besondere Fälle 1.1.4.1 Doppelbesteuerung Rz 32: Ertragsteuerliche Vorschriften ausländischer Staaten knüpfen die Besteuerungsansprüche teilweise an idente Kriterien wie das EStG 1988 an. Der Vermeidung einer mehrfachen Besteuerung ein und derselben Einkünfte dienen einerseits zahlreiche zwischenstaatliche Abkommen zur Vermeidung der…
30.1.2 Einfluss des zwischenstaatlichen Rechtes (DBA) auf § 98 EStG 1988 Rz 7909: Besteht nach § 98 EStG 1988 ein Besteuerungsrecht an Einkünften, kann deren Besteuerung dennoch ausgeschlossen sein, wenn das anzuwendende DBA das Besteuerungsrecht an diesen Einkünften dem anderen Staat zuweist. Ob dies der…
…deren Ausschüttung an den Immobilienfonds durch die ausschüttende Kapitalgesellschaft als Schuldnerin. Bei der späteren (fiktiven) Ausschüttung fällt keine KESt mehr an. Rz 448: Soweit ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Ansässigkeitsstaat des beschränkt steuerpflichtigen Anteilinhabers besteht, kann auf dessen Antrag eine DBA-konforme Entlastung von der österreichischen…
…Welteinkommen". Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich daher zB auch auf ausländische Betriebsstätten/Betriebe österreichischer Unternehmer. Ausländische Betriebsstätten/Betriebe unterliegen aber auch im Ausland der Besteuerung. Rz 188: Zur Vermeidung von Mehrfachbesteuerungen in mehreren Staaten dienen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA); DBA teilen die Besteuerungsrechte zwischen den Staaten auf…
3.1.1.2 Ausländische Einkünfte Rz 353: Auf Grund des in § 7 Abs. 2 KStG 1988 verankerten Welteinkommensprinzips sind ausländische Einkünfte einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft grundsätzlich in die Einkommensermittlung miteinzubeziehen. Der Vermeidung von Mehrfachbesteuerungen solcher Einkünfte dienen einerseits Maßnahmen gemäß § 48 BAO, § 48 BAOdie…
…2 Z 1 lit. d EStG 1988. Rz 262: Bei nach den völkerrechtlichen Normen der Doppelbesteuerungsabkommen im Ausland ansässigen (beschränkt oder unbeschränkt) Steuerpflichtigen kommt es zu einer vollständigen Entlastung (Befreiung) von der in Österreich einbehaltenen Kapitalertragsteuer, wenn die Zuwendungen im anzuwendenden DBA unter eine Art…
…Ausländische Grenzgänger bzw. Tagespendler Rz 6: Verrichten ausländische Ausländische Arbeitnehmer, für die ohne inländischen Wohnsitz, die Grenzgängerregelung gemäß Doppelbesteuerungsabkommen nicht anzuwenden ist, Arbeitsleistungen im Inland, ohne einen verrichten und täglich zu ihrem ausländischen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zu haben zurückkehren, unterliegen sie…
…Z 11 lit. b EStG 1988 ausnahmslos unter der Lohnzettelart 2 (siehe Rz 1408) zu übermitteln, weil bei diesen Bezügen ein Doppelbesteuerungsabkommen niemals zur Anwendung kommen kann. Auf dem für die begünstigte Auslandstätigkeit auszustellenden Lohnzettel haben die steuerpflichtigen Bezüge unter der Kennzahl 245, Null zu…
…bei Auslandsentsendung (Rz 1194 und Rz 1201) (2007) Ein Dienstnehmer wird ins Ausland entsendet. Es ist anzunehmen, dass aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Einkommensteuer entlastet werden kann. Der Arbeitgeber behält die Steuer sicherheitshalber vorläufig ein. Er führt sie jedoch nicht ans Finanzamt ab…
1.2 Beantragte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG 1988) 1.2.1 Allgemeines Rz 36: Siehe dazuLStR 2002 Rz 7 LStR 2002bis Rz 12 Rz 7 ff. Randzahlen 37 und 38: entfallen Randzahlen 3937 bis 100: derzeit frei
…des Dienstantrittes bzw. der Funktionsübernahme maßgebend (VwGH 20.2.1996, 92/13/0153). 3.4.2.5 Doppelbesteuerungsabkommen Rz 325: Ergibt sich unter Bedachtnahme auf die Rz 314 ff, dass für bestimmte Einkünfte oder für das Gesamteinkommen in Österreich Einkommensteuerpflicht gegeben ist, so ist in…
…bei Überführung von Wirtschaftsgütern oder Verlegung von Betrieben (Betriebsstätten) in einen Staat zur Anwendung, mit dem Österreich kein Doppelbesteuerungsabkommen oder abkommensrechtlich die Anrechnungsmethode für spätere Gewinne aus der Veräußerung der überführten Wirtschaftsgüter vereinbart hat (zB Italien). Grenzüberschreitende Überführungen von Wirtschaftsgütern zwischen ausländischen Betriebsstätten sind von …
…steht die Steuerbefreiung in der Veranlagung nicht zu. Bei Berücksichtigung eines Freibetragsbescheides siehe Rz 909. Soweit Aufwendungen oder Ausgaben mit nicht steuerpflichtigen (nicht steuerbaren, steuerfreien oder auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens der inländischen Besteuerung entzogenen) Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, können diese nach § 20 Abs…
25.1.427.1.4 Nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Rz 1492: Von der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 ausgenommen sind nach § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 generell sämtliche Arten von Zinsen (inklusive Stückzinsen) gemäß § 27 Abs. 2 Z 2…
2.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses 2.2.3.1. Allgemeine Grundsätze Rz 310: Aufbauend auf die Funktionsanalyse ist im zweiten Schritt auf Basis des Fremdvergleichsgrundsatzes das Betriebsstättenergebnis zu ermitteln. Dafür sind der Betriebsstätte Außentransaktionen (Erträge und Aufwendungen) dem Kausalitätsprinzip entsprechend zuzuordnen. Fiktive Liefer- und…
2.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen Rz 339: Aufwendungen für Werbemaßnahmen sind von dem Betriebsteil (Stammhaus oder Betriebsstätte) zu tragen, für dessen Aufgabenbereich durch diese Maßnahme geworben wird. Soweit Betriebsteile mit Herstellungs- und Vertriebsfunktionen auch Werbemaßnahmen für andere Betriebsteile durchführen, ist der Werbeaufwand zwischen…
2.2.3.10. Indirekte Gewinnaufteilungsmethode Rz 348: Das Wesen der indirekten Gewinnaufteilungsmethode besteht darin, dass der Gesamtgewinn des Unternehmens nach einem bestimmten Aufteilungsschlüssel auf das Stammhaus und seine ausländischen Betriebsstätten aufgeteilt wird (UFS 10.1.2012, RV/1638-W/08). Diese Gewinnaufteilung beruht auf…
7.1.2. Private Equity Personengesellschaften 7.1.2.1. Österreichische Private Equity Personengesellschaften Rz 518: Ob die Umqualifikation einer österreichischen Personengesellschaft in einen AIF unmittelbare ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich zieht, kann nicht allgemein gesagt werden; dies hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab…
…place Personal inländischer Botschaften In Österreich ansässige Arbeitnehmer von in Österreich bestehenden ausländischen diplomatischen Vertretungsbehörden unterliegen mit ihren Bezügen der österreichischen Besteuerung, sofern nicht ein Doppelbesteuerungsabkommen etwas Anderes anordnet. Die Steuer kann im Hinblick auf den diplomatischen Status des Arbeitgebers nicht im Lohnsteuerabzugsweg erhoben werden…
3.3.10a.6 Inkrafttreten Rz 70v: Die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der Fassung AbgÄG 2011 tritt mit 01.01.2012 in Kraft. Die Übergangsregelung für die Jahre 2011 - 2012 (§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 idF BBG…