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LStR 2002 Rz 1373.8 Anhang
geltende FassungRichtlinien01.01.2006

…BGBl. Nr. 677/1977 idgF), wie zB: ICMPD (Internationales Zentrum für Migrationspolitik), BGBl. III Nr. 145/2000, Wassenaar Arrangement, BGBl. Nr. 661/1996, Vorläufiges Sekretariat des Donauschutzübereinkommens, BGBl. Nr. 501/1995, Dienststelle Wien des Europäischen Patentamtes, BGBl. Nr. 672/1990, OSZE, BGBl. Nr. 511/1993…

EStR 2000 Rz 335Anhang (zu Abschnitt 3.4.1)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Internationales Zentrum für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD), BGBl. III Nr. 127/1997 (Art. 2); Sekretariat des Wassenaar Arrangements, BGBl. Nr. 661/1996 (§ 2); Vorläufiges Sekretariat des Donauschutzübereinkommens, BGBl. Nr. 501/1995 (§ 3); Dienststelle Wien des Europäischen Patentamts, BGBl. Nr. 672/1990 (Art. 16); Einrichtungen der OSZE in…

VB-05002.4. Einfuhrbeschränkungen für Kulturgut nach dem Kulturgüterrückgabegesetz
geltende FassungRichtlinien30.06.2025

2.4. Einfuhrbeschränkungen für Kulturgut nach dem Kulturgüterrückgabegesetz (1) Die Einfuhr eines Kulturgutes nach Österreich ist unrechtmäßig und verboten, wenn das Kulturgut aus einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat unrechtmäßig verbracht wurde und diese Verbringung auch im Zeitpunkt der Einfuhr nach Österreich unrechtmäßig wäre. (2) "Vertragsstaat" ist…

AH-11202. Befreiungen durch Einräumung von Privilegien
geltende FassungRichtlinien12.05.2014

2. Befreiungsbestimmungen nach AbkommenBefreiungen durch Einräumung von Privilegien 2.02.1. Anwendung der Befreiungsbestimmungen im Abschnitt 2. (1) Die Befreiungsbestimmungen sind ohne zusätzliche Dokumente oder Anträge anzuwenden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Hinweis: Befreiungen, die für Einzelpersonen der Organisationen gelten, sind hier nicht berücksichtigt…

VB-03306.2.1. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien20.05.2023

6.2.1. Einfuhr (1) Die Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Haushaltsgegenständen, einschließlich Jagdtrophäen (Abschnitt 1 Z 23), ausgenommen von lebenden Exemplaren, durch Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Union haben, sind von den Beschränkungen ohne weitere Bedingungen ausgenommen. Diese Waren müssen allerdings…

AH-11203. Befreiungen durch Abkommen zur Hilfeleistung
geltende FassungRichtlinien12.05.2014

3. Befreiungen durch Privilegien und ImmunitätenAbkommen zur Hilfeleistung 3.03.1. Anwendungsvorschriften und RechtsgrundlagenAnwendung 3.0.1. Rechtsgrundlage Allgemeine Rechtsgrundlage ist(1) Im Katastrophenhilfefall werden außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen bei der Verbringung von Waren aus dem Gemeinschaftsgebiet bzw. in das Bundesgesetz überGemeinschaftsgebiet (auch die EinräumungRückbringung von Privilegien…

VB-0330Anlage 10
geltende FassungRichtlinien20.05.2023

Anlage 10 Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Haushaltsgegenständen | Anhang VO 338/97 | Person mit normalem Aufenthalt in der EU (> 185 Tage/Jahr) | Person mit normalem Aufenthalt außerhalb der EU | | erstmalige Einfuhr in die EU | Wiedereinfuhr in die EU…

ZK-203011.5. Waren für Angestellte Internationaler Organisationen in Österreich (361, 362, 363, 364, 370)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

11.5. Waren für Angestellte Internationaler Organisationen in Österreich (361, 362, 363, 364, 370) 11.5.1. Warenkreis Die Abgabenbefreiungen unterscheiden sich nach der Kategorie der Organisation und nach der Kategorie des Angestellten. 11.5.1.1. Kleine (= regionale) Internationale Organisationen (362, 364) Für…

ZK-203011.2. Waren für ausländische Diplomaten oder Berufskonsuln in Österreich (321)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

11.2. Waren für ausländische Diplomaten oder Berufskonsuln in Österreich (321) 11.2.1. Warenkreis Abgabenfrei sind alle Waren, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch der dem Personal der unter Abschnitt 11.1. genannten Vertretungen angehörenden ausländischen Diplomaten und Berufskonsuln sowie der in ihrem Haushalt…

VB-08003.3. Einfuhrbeschränkungen
geltende FassungRichtlinien31.07.2023

3.3. Einfuhrbeschränkungen (1) Für die Einfuhr von Abfällen (Abschnitt 1.1.) sind erforderlich: a)eine Bewilligung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7620") gemäß § 69 AWG 2002, ausgestellt vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (siehe Abschnitt 3…

ZK-203011.4. Waren für Internationale Organisationen in Österreich (360)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

11.4. Waren für Internationale Organisationen in Österreich (360) 11.4.1. Warenkreis Abgabenfrei sind alle Waren, die ausschließlich zum dienstlichen Ge- oder Verbrauch Internationaler Organisationen mit Amtssitz im Anwendungsgebiet eingeführt werden, wie beispielsweise Dienstbedarf (Amtserfordernisse, Büromaterialien und Einrichtungsgegenstände für Amtsräume, Kurznummer 9930 1600), Dienstfahrzeuge…

VB-08005.2. Durchfuhrbeschränkungen
geltende FassungRichtlinien31.07.2023

5.2. Durchfuhrbeschränkungen (1) Für die Durchfuhr von Abfällen (Abschnitt 1.1.) sind erforderlich: a)eine Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002, ausgestellt vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (siehe Abschnitt 5.2.1.) und b)ein Notifizierungs- und Begleitformular (siehe Abschnitt…

GK-0900Anlage 1
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

Anlage 1 Ausländische Kraftfahrzeuge, die von der Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind Ausländischen Kraftfahrzeugen ist gemäß § 2 Abs. 1 Z. 11 KfzStG 1992 die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen einzuräumen (siehe auch Abschnitt 2.2.): Kraftfahrzeugsteuerbefreiungen - in alphabetischer Reihenfolge nach den…

ZK-20307.2. Waren zugunsten Behinderter (C21, C22, C23, C24, C25) (s. auch DVO 2011/1224)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

7.2. Waren zugunsten Behinderter (C21, C22, C23, C24, C25) (s. auch DVO 2011/1224) 7.2.1. Waren- und Personenkreis 7.2.1.1. Anhang-3-Waren für Blinde (C21) Abgabenfrei sind die in Anhang 3 angeführten Waren für die Förderung blinder Personen (Art…

VB-03300. Einführung
geltende FassungRichtlinien04.01.2024

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anlässlich der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von gefährdeten Arten wild lebender Tiere und Pflanzen anzuwendenden Beschränkungen sind: 1.die Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz…

VB-08004.2. Ausfuhrbeschränkungen
geltende FassungRichtlinien31.07.2023

4.2. Ausfuhrbeschränkungen (1) Für die Ausfuhr von Abfällen (Abschnitt 1.1.) sind erforderlich: a)eine Bewilligung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7620") gemäß § 69 AWG 2002, ausgestellt vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (siehe Abschnitt 4…

ZK-25008. Unregelmäßigkeiten
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

8. Unregelmäßigkeiten 8.1. Allgemeines 8.1.1. Entstehung der Zollschuld Art. 79, 85 UZK Entstehung Wird das Verfahren der vorübergehenden Verwendung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, entsteht entsprechend der begangenen Verfehlung die Zollschuld. Bemessungsgrundlagen Für Waren unter teilweiser Befreiung wird gemäß Art. 77 Abs. 1 UZK…

ZK-203010.7. Andere völkerrechtliche Befreiungen (399)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

10.7. Andere völkerrechtliche Befreiungen (399) 10.7.1. Waren- und Personenkreis Abgabenbefreiungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr sind in zahlreichen völkerrechtlichen Vereinbarungen im Sinne von Art. 128 Abs. 1 Buchstabe e und f ZBefrVO und gegebenenfalls auch Art. 128 Abs. 2 ZBefrVO enthalten. Diese Befreiungen erstrecken…

ZK-20305.2. Bild- und Tonmaterial, Sammlungsstücke und Kunstgegenstände (C12) (s auch DVO 2011/125 u. 2013/504)
geltende FassungRichtlinien10.08.2026

5.2. Bild- und Tonmaterial, Sammlungsstücke und Kunstgegenstände (C12) (s auch DVO 2011/125 u. 2013/504) 5.2.1. Warenkreis 5.2.1.1. Bild- und Tonmaterial (Anhang-2-Waren) Abgabenfrei ist das in Anhang 2 angeführte Bild- und Tonmaterial (Art. 44 ZBefrVO). Die…

ZK-25004. Überführung mit Formeller Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

4. Überführung mit Formeller Bewilligung Hinweis: a) Gemäß Artikel 173 UZK-DA gilt: (1) Wird eine Bewilligung gemäß Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex erteilt, beträgt die Geltungsdauer nicht mehr als fünf Jahre ab dem Datum, an dem die Bewilligung wirksam wird. (2…