15.4.3.8 Dauer Rz 946: Gegenstand eines Dienstverhältnisses können sowohl auf längere Dauer angelegte Beschäftigungen als auch kurzfristige oder vorübergehende Tätigkeiten sein. 15.4.3.9 Disziplinarmaßnahmen Rz 947: Die Möglichkeit des Auftraggebers, bei Nichterreichen der vereinbarten Leistung dienstrechtliche Zwangsmaßnahmen zu setzen (zB…
0.2. Fachliche Weisungen Die Zollorgane unterstehen gemäß § 4 Abs. 3 TTG 2007 in fachlicher Hinsicht der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Fachliche Weisungen dieser Behörde zum Tiertransportgesetz 2007 sind daher entgegenzunehmen und zu beachten.
Die Arbeitsrichtlinie Beschussvorschriften (VB-0403) enthält nähere Vorschriften über die anlässlich der Einfuhr von Handfeuerwaffen und deren Teilen sowie Munition hiefür von den Zollämtern und Zollorganen zu setzenden Überwachungsmaßnahmen in Bezug auf das Beschussgesetzes, die im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt werden. Über die gesetzlichen…
0. Einführung 0.1. Allgemeines und Kontakt In der vorliegenden Arbeitsrichtlinie werden die außertariflichen Einfuhrabgabenbefreiungen behandelt. Das sind alle jene Vorzugsbehandlungen für eine Ware, die sich unabhängig von der tarifmäßigen Beschaffenheit aus besonderen Umständen ergeben. Die Gewährung dieser Abgabenbefreiungen ist stets an bestimmte Voraussetzungen gebunden…
Die Arbeitsrichtlinie UP-3000 (Arbeitsrichtlinie Allgemeine Bestimmungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…
Die Arbeitsrichtlinie UP-5500 stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…
Artikel 220b Verfahrensvorschriften für die Verwendung des EU-Vordrucks 302 für andere Zollverfahren als den Versand (Artikel 6 Absatz 3undArtikel 158 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Die von dem Mitgliedstaat, in dem die militärische Operation auf dem Zollgebiet der Union beginnt, bezeichnete Zollstelle stellt den…
3.3.24 Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz (§ 3 Abs. 1 Z 22 EStG 1988) Rz 105: Nach dieser Bestimmung werden steuerbefreit: Die Bezüge der Soldaten nach dem 2. (Bezüge), 3. (Sachleistungen und Aufwandsersatz), 5. (Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe) und 7. (Sonderbestimmungen) Hauptstück des Heeresgebührengesetzes (HGG) 2001…
Die Arbeitsrichtlinie AH-3210 (Arbeitsrichtlinie Verteidigungsgüter und Feuerwaffen (AH-3210) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternDienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten…
Die Arbeitsrichtlinie ZK-2500 (Vorübergehende Verwendung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
Die Arbeitsrichtlinie Pyrotechnische Gegenstände (VB-0404) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…
Die Arbeitsrichtlinie Schieß- und Sprengmittel (VB-0402) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Schieß- und Sprengmittelgesetzes 2010 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten…
Artikel 286a Versorgung der Streitkräfte des Mitgliedstaats mit den EU-Vordrucken 302 (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) Die benannte Zollstelle des Abgangsmitgliedstaats stellt den in ihrem Gebiet stationierten Streitkräfte des Mitgliedstaats die EU-Vordrucke 302…
Die Arbeitsrichtlinie Waffen (VB-0400) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Waffengesetzes 1996 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
Die Arbeitsrichtlinie UP-5300 (Arbeitsrichtlinie MAR) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
Die Arbeitsrichtlinie UP-4402 (Arbeitsrichtlinie Moldau) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
21.4 Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz (§ 69 Abs. 3 EStG 1988) Rz 1173: Bezüge gemäß dem 6. Hauptstück des Heeresgebührengesetzes 2001, BGBl. I Nr. 31/2001, sind als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zur Gänze steuerpflichtig, unabhängig davon, ob eine Pauschalentschädigung oder ob eine Entschädigung in…
Die Arbeitsrichtlinie UP-5200 (Arbeitsrichtlinie PAZIFIK) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
Die Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial (VB-0401) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Kriegsmaterialgesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
5.4.6.2 Dienstvertrag 5.4.6.2.1 Allgemeines Rz 1148: Ein Dienstvertrag, der gemäß § 47 EStG 1988 das Schulden der Arbeitskraft zum Inhalt hat, setzt das Vorliegen einer besonderen Vereinbarung voraus, die über die im Familienrecht begründete Mitwirkungspflicht hinausgeht (VwGH 5.12…