RIS AI
7 Treffer1530 msnur geltende Fassungen
ZK-203011. Privilegien
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…festzuhalten. Bei nachträglicher Änderung der Frist ist sinngemäß vorzugehen. 11.1.3.3. Erforderliche Unterlagen Dem Antrag ist eine vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten vidierte Erklärung der betreffenden Vertretungsbehörde beizulegen. Eine Vidierung der Erklärung ist nicht erforderlich für Dienstpostsendungen (tituliert als "Dienstpost", "Diplomatenpost", "Kurierpost", oder…

ZK-203011.4. Waren für Internationale Organisationen in Österreich (360)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…Unterlagen Dem Antrag ist eine vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten vidierte Erklärung der betreffenden Organisation beizulegen. Eine Vidierung der Erklärung ist nicht erforderlich für Dienstpostsendungen. Aus der vidierten Erklärung muss hervorgehen, dass es sich um eine Ware zum dienstlichen Ge- oder Verbrauch einer Internationalen Organisation…

ZK-20300. Einführung
geltende FassungRichtlinien07.12.2022

0. Einführung 0.1. Allgemeines und Kontakt In der vorliegenden Arbeitsrichtlinie werden die außertariflichen Einfuhrabgabenbefreiungen behandelt. Das sind alle jene Vorzugsbehandlungen für eine Ware, die sich unabhängig von der tarifmäßigen Beschaffenheit aus besonderen Umständen ergeben. Die Gewährung dieser Abgabenbefreiungen ist stets an bestimmte Voraussetzungen gebunden…

UStR 2000 Rz 871–8736.1.10. Umsätze von Blinden und dem Postwesen dienende Umsätze
geltende FassungRichtlinien23.11.2011

6.1.10. Umsätze von Blinden und dem Postwesen dienende Umsätze 6.1.10.1. Blinde 6.1.10.1.1. Allgemeines Rz 871: Befreit sind ausschließlich als Einzelunternehmer tätige natürliche Personen. Das Tatbestandsmerkmal "drei sehende Arbeitnehmer" ist dahingehend auszulegen, dass es nicht auf die…

ZK-22604. NATO - Vordruck 302
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

4. NATO - Vordruck 302 Allgemeines Rechtsgrundlage für die Beförderung von NATO-Waren ist der Art. 226 Abs. 3 Buchstabe e) UZK - Vordruck 302 - nach dem am 19. Juni 1951 in London unterzeichneten Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Streitkräfte. Unionsversandpapiere sind…

LStR 2002 Rz 2845.6.4 Mittelpunkt der Tätigkeit bei "Innendienst"
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

5.6.4 Mittelpunkt der Tätigkeit bei "Innendienst" Rz 284: Als Mittelpunkt der Tätigkeit gilt jedenfalls jene Betriebsstätte des Arbeitgebers, in welcher der Arbeitnehmer "Innendienst" verrichtet. Als "Innendienst" gilt jedes Tätigwerden im Rahmen der unmittelbaren beruflichen Obliegenheiten (zB Vorbereitungs- oder Abschlussarbeiten eines Vertreters oder eines…

ZK-2260Anhang 10AG "Anschriften der im Abschnitt 3.3.2. Z 26 genannten für die Abgabenerhebung zuständigen Behörden der Länder (TC24)"
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

Anhang 10AG "Anschriften der im Abschnitt 3.3.2. Z 26 genannten für die Abgabenerhebung zuständigen Behörden der Länder (TC24)" Belgien FOD Financiën Administratie der douane en accijnzen Dienst Invordering en Geschillen North Galaxy - Toren A Koning Albert II-Laan 33 - bus 37 B - 1030…