…seines Unternehmens für betriebliche Zwecke einsetzt. Rz 196: Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Dienstgeberbeiträgen, Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag und Pensionskassenbeiträgen liegen keine Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 zu Grunde und können daher auch nicht als Vorleistungen abgezogen werden (siehe auch VwGH 27…
…2000, 95/14/0015), für Dienstgeberbeiträge (VwGH 25.1.2000, 96/14/0080) und für veranlagte Körperschaftsteuer. Rz 816: Eine Verletzung der Gleichbehandlung von Gläubigern kann sich nicht nur bei Abzahlung bereits bestehender Verbindlichkeiten ergeben, sondern auch bei Barzahlung neuer Materialien (VwGH 7.9.1990…
…eine Aufteilung dieser Beiträge auf laufende und sonstige Bezüge vorzunehmen (siehe Rz 1125). Diese Bestimmung ist auch im Fall der Veranlagung von Arbeitnehmern (zB von Grenzgängern) anzuwenden (VwGH 7.10.2003, 2000/15/0014). Rz 247a: Die vom Arbeitgeber übernommenen Sozialversicherungsbeiträge (zB Altersteilzeit bis 2023…
…Krankenanstalt abgezogen, dann handelt es sich dabei nicht um "Fremdlöhne". Der Haftrücklass ist durch das Betriebsausgabenpauschale gedeckt und darf nicht neben diesem Pauschale abgesetzt werden. 11.1.3.5 Sozialversicherungsbeiträge Rz 4126: Zusätzlich zum Betriebsausgabenpauschale kann auch die gesetzliche Sozialversicherung iSd § 4 Abs. 4 Z…
…0201). Zur Steuerfreiheit dieser Vorteile aus dem Dienstverhältnis siehe Rz 75 ff. 9.1.3.27 Sozialversicherungsbeiträge Rz 668: Vom Arbeitgeber übernommene Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung sind Arbeitslohn, beim Arbeitnehmer allerdings Werbungskosten. Arbeitgeberbeiträge stellen für den Arbeitnehmer ebenso wie andere den Arbeitgeber treffende Lohnnebenkosten (zB Dienstgeberbeitrag…
…vor Anwendung der Steuersätze gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 bei den jeweiligen sonstigen Bezügen abzuziehen. Die auf sonstige Bezüge entfallenden Sozialversicherungsbeiträge sind diesen auch dann zuzuordnen, wenn die sonstigen Bezüge die Freigrenze von 2.100(siehe Rz 1055a Euro) gemäß § 67 Abs…
5.5 Einzelne Betriebsausgaben 5.5.1 Beiträge zu betrieblichen Versicherungen 5.5.1.1 Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungen; Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung 5.5.1.1.1 Pflichtversicherungsbeiträge iSd § 4 Abs. 4 Z 1 lit. a EStG 1988 im engeren Sinn…
…Unterstützungskassen, betriebliche Kollektivversicherungen oder Arbeitsstiftungen (§ 26 Z 7 und 8 EStG 1988) 10.8.1 Allgemeines Rz 756: Folgende Beiträge des Arbeitgebers im Sinne des § 26 Z 7 EStG 1988 gelten als nicht steuerbarer Arbeitslohn: Beiträge, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer an Pensionskassen im…
…102015). Sozialversicherungsbeiträge, die auf den gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 steuerfreien Betrag entfallen, sind als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 abzuziehen. Siehe auch Beispiele Rz 10243. Rz 243a: Der Zusatzbeitrag für Angehörige gemäß § 51d ASVG und…
…sind die übernommenen Sozialversicherungsbeiträge als Pflichtbeiträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 von den laufenden Bezügen bzw. nach § 67 Abs. 12 EStG 1988 von den sonstigen Bezügen abzuziehen. Rz 1033: Die Verpflichtung zur Entrichtung von Wohnbauförderungsbeiträgen trifft aktive Arbeitnehmer und ergibt sich aus…
…von privatrechtlichen Dienstverhältnissen, bei denen zu Beginn des Dienstverhältnisses die vertraglichen Rahmenbedingungen des Dienstverhältnisses hinsichtlich der Entlohnung erstmalig festgelegt werden und es dabei grundsätzlich der Vertragsgestaltung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber obliegt, in welcher Form und in welchem Ausmaß die Entlohnung zu erfolgen hat. Wird hingegen…
…ASVG oder GSVG besteht. Auch Pflichtversicherungsbeiträge eines unentgeltlich tätigen GmbH-Geschäftsführers können gemäß § 18 Abs. 1 Z 1a und 2 EStG 1988 als Sonderausgaben berücksichtigt werden (kein Betriebsausgabenabzug mangels Einkunftsquelle), soweit diese zu pensionsartigen Bezügen führen werden (vgl. BFG 24.3.2025, RV/7103398/2017…
…werden. Rz 760: Als bisher gezahlter Arbeitslohn oder Lohnerhöhungen, auf die jeweils ein Anspruch besteht (Erfassung der Bezugsumwandlung als Arbeitnehmerbeitrag), sind folgende Bezüge anzusehen: Bisher gezahlte laufende und sonstige Bezüge, auf die ein arbeitsrechtlicher Anspruch besteht. Lohnerhöhungen, die arbeitsrechtlich zustehen (zB Soll- oder Ist-Lohnerhöhung…
…insoweit als Betriebsausgaben anzuerkennen, als das Eintrittsalter des Steuerpflichtigen über 50 liegt, und der übersteigende Beitragsteil nicht mehr als 20% des Höchstbetrages gemäß RzRz 1257 f 1257 f (1999 20% von 4.523 S/328,70 Euro, also 905 S/65,77 Euro, 2000 20%…
…ausländischer Pensionskassen an Hinterbliebene, Abfindungen an Grenzgänger von ausländischen Pensionskassen - vgl. Rz 682) sind nach Abzug der darauf entfallenden Pflichtbeiträge ab dem Jahr 2001 und in den folgenden Jahren zu einem Drittel steuerfrei zu belassen (§ 124b Z 53 EStG 1988). Abfindungen, die auf Beträge entfallen…
…Künstler/Schriftsteller-Pauschalierungsverordnung, BGBl. II Nr. 417/2000, angeführten betrieblichen Aufwendungen für "Kleidung, Kosmetika und sonstige Aufwendungen für das äußere Erscheinungsbild" handelt es sich nur um solche, die betrieblich veranlasst sind, also im Zusammenhang mit Bühnenauftritten verwendet werden, zB Schminke). § 16 Abs. 1 EStG 1988…
5.2.3 Art der Berücksichtigung Rz 241: Werden Berufsförderungsbeiträge vom Arbeitgeber (von der pensionsauszahlenden Stelle) einbehalten und an die Interessensvertretung weitergeleitet, so hat eine Berücksichtigung bereits beim laufenden Lohnsteuerabzug unmittelbar durch den Arbeitgeber zu erfolgen. Werden derartige Beträge von einem aktiven Arbeitnehmer selbst bezahlt…
…hat ein Kind und hat alle Anspruchsvoraussetzungen für die Ausgleichszulage erfüllt. Person A gebührt eine Ausgleichszulage von 277,03 Euro (Berechnung mit Werten 2019: Ausgleichszulagen-Richtsatz 933,06 Euro plus Erhöhung für 1 Kind 143,97 Euro = 1.077,03 abzüglich 800 Euro Eigenpension…
…Es ist daher ohne weiteres möglich, dass für einen Teil der in Betracht kommenden Arbeitnehmer eine Lebensversicherung und für einen anderen Teil eine Unfall- oder Krankenversicherung gewählt wird, oder - sofern dies sachlich gerechtfertigt ist - betragsmäßig unterschiedliche Versicherungsleistungen für den einzelnen Arbeitnehmer erbracht werden. Auch für…
…für die tatsächlich gezahlten Beiträge in Anspruch genommen werden. Die Einschränkung, Einstellung (und auch die Wiederaufnahme) der Beitragsleistungen ist jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zulässig. Es kommt daher in diesen Fällen zu keiner Prämienrückzahlung, sondern es verringert sich lediglich die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen…