…Ständig ansässig Rz 324: Für die Beurteilung der Frage, ob eine der in den vorstehenden Absätzen bezeichneten Personen in Österreich "ständig ansässig" ist, sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Dienstantrittes bzw. der Funktionsübernahme maßgebend (VwGH 20.2.1996, 92/13/0153). 3.4.2.5…
…1. Warenkreis Abgabenfrei sind alle Waren, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch der Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals der unter Abschnitt 11.1. genannten Vertretungen sowie der in ihrem Haushalt lebenden Familienmitglieder im Zeitpunkt des ersten Dienstantritts eingeführt werden (§ 89 Abs. 1 lit. c…
…1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar (vgl. VwGH 15.1.1986, 85/13/0109). Wird für die einvernehmliche Auflösung eines Dienstvertrages noch vor Dienstantritt eine Entschädigung geleistet, ist diese unter §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit…
…im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr oder eine Bestätigung darüber mitführt, dass ein Schaublatt nicht erforderlich ist (Urlaub, Krankenstand, Dienstantritt, Verlust, Diebstahl, etc.). (7) Die Fahrerbescheinigungen müssen dem Muster in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 entsprechen…
…ein Wohnsitz in Österreich vorliegt, sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Funktionsübernahme bzw. des Dienstantrittes maßgebend. Der Begriff "Angestellte der Organisation" umfasst nicht die von der Organisation an Ort und Stelle aufgenommenen und nach Stundenlohn bezahlten Arbeitnehmer ("sur-place-Personal"). Solche Arbeitnehmer sind mit den…
… 26 Abs. 4 ZollR-DV 2004): Hausrat (Kurznummer 9930 0500), der innerhalb von 12 Monaten seit dem ersten Dienstantritt zur Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr angemeldet wird, und notwendige Ergänzungen des Hausrates (das sind Waren gemäß Anhang 7), die nach Ablauf dieser Frist angemeldet…
…wurden daher Anträge auf das (große) Pendlerpauschale nicht berücksichtigt. Im Zuge der (Antrags)Veranlagungen wird das große Pendlerpauschale mit der Begründung begehrt, dass für Fahrten zum Dienstantritt (erste Fahrt) oder nach Dienstende (letzte Fahrt), somit hinsichtlich des halben Arbeitswegs, keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen…
…ist nicht dem Betriebsgeschehen, sondern der privaten Lebensführung zuzurechnen (VwGH 24.10.2002, 2002/15/0123; VwGH 29.6.1995, 93/15/0113), Bewirtung durch den Arbeitnehmer anlässlich seines Dienstantritts oder seiner persönlichen Anlässe (Geburtstag, Beförderung, Pensionierung usw.), und zwar egal, ob Vorgesetzte oder Arbeitnehmer…
…und Berufskonsuln sowie durch haushaltsangehörige Familienmitglieder (§ 89 Abs. 1 Buchstabe b ZollR-DG) | 322 | Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch von Mitgliedern des Verwaltungs- und technischen Personals sowie durch haushaltsangehörige Familienmitglieder im Rahmen des ersten Dienstantritts (§ 89 Abs. 1 Buchstabe c ZollR-DG) …