…deren Erträge nicht der Endbesteuerung unterliegen (siehe Rz 4853 ff). Diäten (als Verpflegungsmehraufwendungen) Rz 1516: Siehe Rz 1378 ff sowie LStR 2002 Rz 297 ff. Diebstahl Rz 1517: Siehe "Veruntreuung" (Rz 1689) Diversion (Rücktritt von der Verfolgung) Rz 1517a: Diversionszahlungen sind nicht abzugsfähig (siehe auch…
…den Finanzausgleich ermittelte Bevölkerungszahl (Volkszahl) zum Stichtag 31. Oktober des vorangegangenen Kalenderjahrs abzustellen. Das Mobilitätspauschale umfasst: Sämtliche betriebliche Kfz-Kosten und Kosten für Nutzung anderer Verkehrsmittel. Reisekosten des Unternehmers selbst (nicht für Dienstnehmer), zB Diäten, Kfz-Kosten, Kosten des öffentlichen Verkehrs. Bei Mitunternehmerschaften ist hinsichtlich…
…so genannten "duty hours", branchenüblich. Die Berechnung dieser Diäten erfolgt dermaßen, dass pro im Flugzeug verbrachter Stunde plus 1,5 Stunden pro Dienst multipliziert mit dem jeweils gültigen Tagessatz für Inlandsdienstreisen (= 2,05 Euro pro Stunde) als Tagesdiät ausbezahlt werden. Die Tagesdiäten dienen dazu…