42.5.11a § 41 EStG 1988 Rz 10909: § 41 EStG 1988 - Pflichtveranlagung bei überschneidenden Bezügen, wenn das steuerpflichtige Einkommen unter Euro 10.900 liegt (Rz 909) (2008) Der Steuerpflichtige erzielte im Kalenderjahr 2007 folgende Einkünfte: 01.01. bis 31.10.2007: Arbeitslosengeld in Höhe von…
Artikel 23 Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (1) Der Inhaber der Entscheidung kommt den Verpflichtungen nach, die sich aus dieser Entscheidung ergeben. (2) Der Inhaber der Entscheidung unterrichtet die Zollbehörden unverzüglich über alle nach dem Erlass der Entscheidung eintretenden Ereignisse, die Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung…
4.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG) Rz 110: Am amtlichen Vordruck hat die für den Betriebsinhaber zuständige gesetzliche Berufsvertretung zu bestätigen, dass die Erklärung unter Inanspruchnahme der Beratung erstellt worden ist bzw. es sich um ein freies Gewerbe handelt und der Betriebsinhaber…
4. Überwachung 4.1. Nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen (1) Anträge auf nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen sind bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle einzubringen. (2) Bei Dreieckverkehren (siehe Abschnitt 1.4.) mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist die Ausstellung eines INF 3 bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle sowie die Vermerke der…
…VwGH 22.5.1996, 96/14/0058). 4.6. Entscheidungspflicht Rz 406: Ein Aussetzungsantrag ist ein Anbringen iSd § 85 BAO und unterliegt somit der Entscheidungspflicht des § 85a BAO. Rz 407: Bezieht sich ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung auf mehrere Abgabenbeträge, so kann es sein…
30.1.2.3.3 Zuständigkeit und Antragsfrist Rz 1588: Der Gruppenantrag ist vom Gruppenträger oder, wenn der Gruppenträger eine Beteiligungsgemeinschaft ist, vom Hauptbeteiligten (bei zwei im selben Ausmaß Hauptbeteiligten von dem von der Beteiligungsgemeinschaft bestimmten Hauptbeteiligten) bei dem für den Antragsteller zum Zeitpunkt der…
1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe befasst sich mit den diesbezüglichen Bereichen auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der…
4.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005) Rz 127: Ist zwischen der gesetzlichen Berufsvertretung, der der Betriebsinhaber zuzurechnen ist, und den in Betracht kommenden Behörden ein ständiger Datenverkehr eingerichtet, können die Erklärungen gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG von…
2.10.6 Feststellungsbescheid (§ 6a Abs. 3 KStG 1988) Rz 261: Die zuständige Abgabenbehörde ist nach § 6a Abs. 3 KStG 1988 nur im Zweifelsfall zum Erlassen eines Feststellungsbescheides verpflichtet. Ein solcher Feststellungsbescheid kann nur über Antrag einer gemeinnützigen Bauvereinigung ergehen und darf keinen über den…
Abschnitt 3 Zollrechtliche Entscheidungen Artikel 22 Entscheidungen auf Antrag (1) Beantragt eine Person eine Entscheidung im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften, so muss sie den zuständigen Zollbehörden alle verlangten Informationen übermitteln, die sie für diese Entscheidung benötigen. In Übereinstimmung mit den in den…
22.9. Ermessen bei amtswegiger Rückzahlung Rz 1919: Die amtswegige Rückzahlung liegt im Ermessen der Behörde. Sie wird vor allem im Interesse der anzustrebenden Saldenbereinigung auf auslaufenden Abgabenkonten, auf denen keine weiteren Buchungsvorgänge zu erwarten sind, vorgenommen, sofern der Verfügungsberechtigte eindeutig feststeht. Ein weiterer Fall…
7. Rechtsbehelf und Erlass/Erstattung von Abgaben Wird im Rahmen einer Berufung oder eines selbständigen Erlass-/Erstattungsantrages die Anwendung eines Zollkontingentes begehrt, dann ist die Anmeldung des Zollkontingentes oder Zollplafonds vom Zollamt, das die Entscheidung zu treffen hat, am Tag der Einbringung der Kontingentstelle zu…
28 Veranlagung (§§ 39 bis 46 EStG 1988) 28.1 Allgemeine Veranlagung und Veranlagungszeitraum (§ 39 EStG 1988) Rz 7501: Veranlagen heißt, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln und die Steuern festzusetzen. Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Es bleibt auch dann Veranlagungszeitraum, wenn der Gewinn nach einem vom Kalenderjahr…
…durch die Verjährung gemäß § 1478 ABGB mit 30 Jahren ab Guthabensentstehung begrenzt (VwGH 4.3.1999, 98/16/0253). 22.7. Entscheidungspflicht für Rückzahlungsanträge Rz 1913: Der Antrag auf Rückzahlung ist ein Anbringen iSd § 85 BAO; die Abgabenbehörde ist verpflichtet, über einen solchen Antrag ohne…
2. Zurücknahme, Widerruf, Änderung Für die Zurücknahme und den Widerruf bzw. die Änderung der Bewilligung für die Teilnahme am Informatikverfahren gelten die Bestimmungen der Art. 8 und 9 ZK. Dieentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) Bewilligung ist grundsätzlich zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen, die zur…
B.12.10. Anwendungsfälle B.12.10.1. Lieferung/Verbringung durch den Zulassungsbesitzer Rz 1271: Der Vergütungsanspruch nach § 12a Abs. 1 TS 1 NoVAG 1991 wird dann ausgelöst, wenn ein Kraftfahrzeug durch den Zulassungsbesitzer selbst nachweislich ins Ausland verbracht oder geliefert wird. Vergütungsberechtigt ist regelmäßig…
…1622: Erstattungen oder Vergütungen, die zu beantragen unterlassen wurde, dürfen nicht Gegenstand einer Nachsicht sein. 19.6.2. Antrag auf Nachsichten ist ein entscheidungspflichtiges Anbringen Rz 1623: Der Antrag auf Nachsicht ist ein entscheidungspflichtiges Anbringen (§ 85 BAO); die Abgabenbehörde ist somit verpflichtet, über einen solchen…
Die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 (Zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019 Rz 302: Voraussetzung für die Befreiung ist die Überreichung der vollständig ausgefüllten Abgabenerklärung Kr 21 im Original ("Papiererklärung") direkt an die Versicherung (nicht an das Finanzamt). Wird die Abgabenerklärung von einem Versicherungsmakler entgegengenommen, ist…
15. Rückstandsausweis (§ 229 BAO) Rz 1400: Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde und bildet die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel). Rz 1401: Der Rückstandsausweis ist - im Gegensatz zum Sicherstellungsauftrag - kein Bescheid und daher nicht rechtsmittelfähig (OGH 22.10.1992, 8 Ob 632…