…58/2017) entfallen. § 2 Abs. 17 Altlastensanierungsgesetz - Definition Bodenaushubmaterial 67) Inhaltlich entspricht diese Begriffsbestimmung der bisherigen Begriffsbestimmung, es erfolgte nur eine textliche Gleichstellung mit derDie Definition in der Deponieverordnung 2008, insbesondere eine Ergänzung von Beispielen, welche Abfälle als organische Abfälle anzusehen sind, und die Klarstellung…
Anhang IIIB - Abfälle der grünen Liste, die zusätzlich aufgeführt werden, bis gemäß Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b über ihre Aufnahme in die entsprechenden Anhänge des Basler Übereinkommens oder des OECD-Beschlusses entschieden ist 1.Unabhängig davon, ob Abfälle in dieser Liste aufgeführt sind oder…
…Bei der Erhebung des Altlastenbeitrages sind auch folgende Rechtsvorschriften maßgeblich: 1.die Verordnung über die Nachweispflicht über Abfälle (Abfallnachweisverordnung 2012), BGBl. II Nr. 341/2012; 2.die Verordnung über Deponien (Deponieverordnung 2008), BGBl. II Nr. 39/2008; 3.die Verordnung über ein Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung 2020)…
…der Baurestmassendeponie und nicht jene der Inertabfalldeponie heranzuziehen, weil die Grenzwerte der Baurestmassendeponie bei vielen Parametern gegenüber der Inertabfalldeponie höhere Werte aufweisen (vgl. verfüllt wurdeAnhang 1 der Deponieverordnung 2008). Mineralische AbfälleBeitragspflichtige Baurestmassen im Sinne dieser Bestimmungdes § 6 Abs. 1 ALSAG sind anorganische AbfällezB Recycling-Baustoffe…
…Vorgaben für die Herstellung einer Rekultivierungsschicht werden in der Deponieverordnung 2008 normiert. Sofern diese Vorgaben, zB auch bei Rekultivierungsschichten von Verfüllungen, eingehalten werden, ist diese Maßnahme beitragsfrei (vgl. Abs. 3a). Auch die Aufbringung einer temporären Oberflächenabdeckung ist beitragsfrei, wenn diese gemäß Deponieverordnung 2008 ausgestaltet wird…
2.3. Pflichten der Parteien (1) Gemäß § 75 Abs. 5 AWG 2002 haben die durch das AWG 2002 verpflichteten Personen oder die Beauftragen dieser Personen den Zollorganen und den von diesen herangezogenen Sachverständigen das Betreten der Liegenschaften und Gebäude, das Öffnen und Besichtigen der Behältnisse…
Anlage 2 Vordruckmuster Muster 1 - Notifizierungsformular [Grafik] [Grafik] [Grafik] .
8. Ausnahmen 8.1. Gefährliche Abfälle (1) Das Mitführen eines "Begleitscheines für gefährlichen Abfall und für POP-Abfall" (im innerösterreichischen Verkehr) ist nicht erforderlich, wenn für gefährliche Abfälle im Einzelfall der Nachweis erbracht werden kann, dass diese Abfälle nicht gefährlich sind (Ausstufung). Das Ausstufungsverfahren ist…
8.2.5. Nachweise für den Transport von Abfällen der Grünen Abfallliste zur Verwertung (1) Die Verbringung von Abfällen des Anhangs III, des Anhangs IIIA und des Anhangs IIIB der EG-VerbringungsV (siehe Anlage 1) von mehr als 20 kg zur Verwertung unterliegt gemäß Artikel…
Muster 4 - Anzeige der Ausstufung gemäß § 5 der Abfallverzeichnisverordnung 2020 [Grafik] [Grafik] [Grafik]
1. Begriffsbestimmungen 1.1. Abfälle (1) Als Abfälle gelten gemäß § 2 AWG 2002 bewegliche Sachen, a)deren sich der Besitzer entledigen will oder entledigt hat oder b)deren Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall erforderlich ist, um die öffentlichen Interessen (siehe Abschnitt 1.1…
6.1.1. Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 (1) Die Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 ist die Zustimmung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Durchführung einer notifizierungspflichtigen Verbringung von Abfällen. Ohne Vorliegen dieser Zustimmung in schriftlicher Form darf die Verbringung…
5.2.1. Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 (1) Die Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 ist die Zustimmung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Durchführung einer notifizierungspflichtigen Durchfuhr von Abfällen. Ohne Vorliegen dieser Zustimmung in schriftlicher Form darf die Durchfuhr…
11. Besondere Bestimmungen Die mit der Vollziehung des AWG 2002 betrauten Behörden sind im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sowiedie Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind im Rahmen ihrer Befugnisse gemäß § 82 AWG 2002 zur Kontrolle von Abfällen berechtigt. Zu diesen Befugnissen gehört gemäß § 75 Abs. 4 AWG…
9. Feststellungsverfahren 9.1. Feststellungsbescheid (1) Werden die für einen Abfalltransport erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt bzw. mitgeführt und bestehen im Zuge der Durchführung des Zollverfahrens Bedenken, dass eine bewegliche Sache bewilligungspflichtiger Abfall sein könnte, so hat die Zollstelle gemäß § 70 Abs. 3 AWG 2002 bei…
3.3. Einfuhrbeschränkungen (1) Für die Einfuhr von Abfällen (Abschnitt 1.1.) sind erforderlich: a)eine Bewilligung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7620") gemäß § 69 AWG 2002, ausgestellt vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (siehe Abschnitt 3…
4.2. Ausfuhrbeschränkungen (1) Für die Ausfuhr von Abfällen (Abschnitt 1.1.) sind erforderlich: a)eine Bewilligung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7620") gemäß § 69 AWG 2002, ausgestellt vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (siehe Abschnitt 4…
8.2. Grüne Abfallliste (1) Für die in Anhang III, Anhang IIIA und Anhang IIIB der EG-VerbringungsV (Grüne Abfallliste - siehe Anlage 1) angeführten Abfälle bestehen die in Abschnitt 8.2.1., Abschnitt 8.2.2., Abschnitt 8.2.3 und Abschnitt 8.2.4…
5.2. Durchfuhrbeschränkungen (1) Für die Durchfuhr von Abfällen (Abschnitt 1.1.) sind erforderlich: a)eine Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002, ausgestellt vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (siehe Abschnitt 5.2.1.) und b)ein Notifizierungs- und Begleitformular (siehe Abschnitt…
8.2.4. Verbringung von Grüne-Liste-Abfällen innerhalb der Union (1) Die Verbringung von Abfällen von mehr als 20 kg der Grünen Abfallliste (Anhang III, Anhang IIIA und Anhang IIIB der EG-VerbringungsV - siehe Anlage 1) innerhalb der Union ist von der Bewilligungspflicht gemäß…