…Tierärzte, Dentisten, Psychologen, Hebammen usw. Rz 5216: In § 22 Z 1 lit. b EStG 1988 sind als freiberufliche Tätigkeiten die Berufe der Ärzte, Tierärzte und Dentisten genannt. Rz 5217: Weiters sind in lit. c der genannten Gesetzesbestimmung noch folgende Tätigkeiten der Gesundheitsberufe unter den freiberuflichen…
…Ärzte 6.1.19.1. Allgemeines Rz 941: Befreit sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt (im Sinne des Ärztegesetzes 1998, BGBl. I Nr. 169/1998), Zahnarzt oder Dentist (im Sinne des Zahnärztegesetzes, BGBl. I Nr. 126/2005), Psychotherapeut (im Sinne des Psychotherapiegesetzes, BGBl…
…Kammer der Wirtschaftstreuhänder (§ 145 Abs. 1 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, BGBl. I Nr. 58/1999); Landwirtschaftskammern (landesgesetzliche Regelungen; die überregionale Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs ist ein Verein iSd Vereinsgesetz 1951); Österreichische Dentistenkammer (§ 18 Abs. 1 Dentistengesetz, BGBl. Nr. 90/1949); Österreichische Notariatskammern (§ 134 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871)…
…Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen, bestimmt sich nach den einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften. Die wesentlichen Bestimmungen sind in folgenden Vorschriften enthalten: Ärztegesetz: BGBl. Nr. 169/1998 in der geltenden Fassung. Dentistengesetz: BGBl. Nr. 90/1949 in der geltenden Fassung. Hebammengesetz: BGBl. Nr. 310/1994 in der…
…für Fahrtkosten, Heilbehandlungen, Heilmittel, Prothesen usw., Erstattungen von Kosten der Krankenbehandlung gemäß § 131 ASVG, Kostenerstattungen bei Fehlen vertraglicher Regelungen mit Ärzten (Dentisten) gemäß § 131a ASVG, bare Leistungen an Stelle von Sachleistungen gemäß § 132 ASVG, Maßnahmen der Krankenversicherungsträger zur Festigung der Gesundheit gemäß § 155 Abs. 4…
…Ankauf eines größeren Kundenstockes) idR eine Betriebseröffnung iSd § 18 Abs. 7 EStG 1988 vorliegen. Beispiel 2: Entgeltliche Übernahme einer Zahnarzt- bzw. Dentistenpraxis durch einen jungen Zahnarzt gilt dann als Betriebseröffnung iSd § 18 Abs. 7 EStG 1988, wenn nach dem Erwerb wesentliche Adaptierungen sowie Anschaffungen getätigt…
…Rz 1018: Depotgebühren: Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren durch Banken für die folgenden Institutionen und Einrichtungen ist befreit: Wohlfahrtsfonds der Ärztekammern, Wohlfahrtseinrichtungen der Österreichischen Dentistenkammer, Wohlfahrtseinrichtungen der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtungen von Orden und Kongregationen, Pensionsfonds von Kammern (zB Wirtschafts-…