…Grundlage des § 94 Z 2 EStG 1988 zuerkannt und die KESt bescheidmäßig rückerstattet, kann dies als "beachtliches Indiz" dafür gesehen werden, dass die Steuerentlastungsberechtigung auch bei folgenden Ausschüttungen gegeben sein wird. Es bestehen daher keine Bedenken, wenn analog zu § 3 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung, BGBl…
…Jahresfrist), kommt die Befreiung nicht zur Anwendung und unterliegt eine allfällige Ausschüttung der KESt. Eine (teilweise) KESt-Entlastung kann diesfalls auf DBA-rechtlicher Grundlage erfolgen. Erfolgt eine Ausschüttung vor Erreichen der einjährigen Mindestbehaltefrist, ist grundsätzlich KESt einzubehalten. Von einem KESt-Einbehalt kann jedoch abgesehen werden…
…und die KESt daher von der T-GmbH zu tragen ist, kommt nicht der Steuersatz von 25%, sondern jener von 33,33% zur Anwendung. Der T-GmbH wäre diesfalls Kapitalertragsteuer in Höhe von 100.000 (33,3333% von 300.000) vorzuschreiben. Das DBA-USA schützt…
…Die KESt-Pflicht für Zuwendungen an unbeschränkt sowie beschränkt Steuerpflichtige regelt § 93 Abs. 2 Z 1 lit. d EStG 1988. Rz 262: Bei nach den völkerrechtlichen Normen der Doppelbesteuerungsabkommen im Ausland ansässigen (beschränkt oder unbeschränkt) Steuerpflichtigen kommt es zu einer vollständigen Entlastung (Befreiung) von der…
…einer allfälligen Doppelbesteuerung richtet sich dabei nach den zwischen den Staaten geschlossenen DBA bzw. nach den entsprechenden innerstaatlichen Maßnahmen (§ 48 BAO, Auslands-KESt VO 2012, DBA-Entlastungsverordnung). Die Mehrheit der von Österreich abgeschlossenen DBA entspricht hinsichtlich Aufbau und Systematik dem Musterabkommen der OECD (OECD-MA…
…denen KESt einbehalten wird, kann in bestimmten Fällen eine Entlastung erforderlich sein. Entweder besteht gemäß § 98 EStG 1988 überhaupt keine Steuerpflicht oder aus dem zwischenstaatlichen Steuerrecht ergibt sich, dass der Steuerabzug zur Gänze oder zum Teil vom jeweiligen DBA nicht gedeckt ist. Zur Entlastung vom…
…wenn die Entlastung von der KESt bereits an der Quelle stattfindet (in Anwendung der DBA-Entlastungsverordnung) als auch wenn die Entlastung nach Einbehalt und Abfuhr der KESt im Wege der Rückerstattung erfolgt. Im letzteren Fall gilt die nachträgliche Entlastung als rückwirkendes Ereignis im Sinne des…
…auf Grund eines DBA zurückgefordert wird, mindert der Zuwendungsbetrag die Bemessungsgrundlage für die Zwischenbesteuerung. Beispiel: Die Privatstiftung erzielt in einem Jahr einen Zinsertrag aus einem Sparbuch in Höhe von 2.000. Im selben Jahr wendet sie 500 zu und führt davon 25 Prozent KESt ab…
…als diese Kleininvestoren in Staaten ansässig sind, denen gegenüber Österreich sich in DBA zur Steuerentlastung verpflichtet hat. Der Rückzahlungsantrag darf in diesen Fällen nur durch den Fonds gestellt werden. Eine Rückerstattung der KESt kann an einen ausländischen Investmentfonds, für den eine Ansässigkeitsbescheinigung erteilt worden ist…
…1.2.2.1. Inländische Einkünfte ausländischer Investmentfonds Rz 564: Fließen dem ausländischen Fonds österreichische Einkünfte zu, so steht eine etwaige abkommenskonforme Entlastung von der österreichischen Abzugsteuer nach der österreichischen Rechtslage grundsätzlich nicht dem ausländischen Investmentfonds, sondern nur dessen Anteilinhabern zu, weil die österreichischen Kapitalerträge…
…Bei der späteren (fiktiven) Ausschüttung fällt keine KESt mehr an. Rz 448: Soweit ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Ansässigkeitsstaat des beschränkt steuerpflichtigen Anteilinhabers besteht, kann auf dessen Antrag eine DBA-konforme Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer im Rückerstattungsweg erfolgen (näheres siehe dazu EStR 2000 Rz 8022…
…Erstattung der KESt. Beispiel: A verleiht zentralverwahrte Aktien an B, wobei B die Aktien am Record-Tag auf seinem Depot eingebucht hat. Nach dem DBA zwischen Österreich und dem Ansässigkeitsstaat von A steht Österreich ein Quellenbesteuerungsrecht in Höhe von 15% zu. Nach dem DBA zwischen…
…eine Entlastung dieser Einkünfte notwendig sein, weil keine Steuerpflicht nach § 98 EStG 1988 besteht oder weil die Einkünfte bei nachträglicher Veranlagung zu keiner Steuerbelastung führen (Rz 8031 bis 8032). Sind steuerabzugspflichtige Einkünfte ganz oder teilweise auf Grund von DBA von der inländischen Steuer zu entlasten…
…ausländische Einkünfteempfänger eine abkommenskonforme Steuerrückzahlung beantragen, sofern keine Entlastung im Wege eines Veranlagungsverfahrens erfolgt. Die Rückzahlung hat nach Maßgabe des § 240 BAO zu erfolgen (ab 1.1.2023 ist § 240 Abs. 4 BAO für die Rückzahlung aufgrund von DBA anzuwenden). Siehe dazu im Detail den…
…rechnet die österreichische KESt in Höhe von 100 aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens an. Da die österreichische KESt in Höhe von 100 in Mitgliedstaat B anrechenbar ist, ist eine Rückzahlung gemäß § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 nicht möglich, jedoch kann eine DBA-konforme Steuerrückerstattung in…
…dazu weiters EStR 2000 Rz 7972e und 7972f. 25.1.527.1.5 Auswirkungen von DBA Rz 1494: Die in DBA vorgesehenen Besteuerungsrechtezuteilungen können die inländische Steuerpflicht einschränken, eine Erweiterung des inländischen Besteuerungsanspruches erfolgt dadurch nicht. Zur Interpretation der DBA ist das innerstaatliche Recht heranzuziehen…
…Voraussetzungen für eine solche weg, ist bei Einlagen ein Kontoabschluss, bei Wertpapieren eine Veräußerung zu unterstellen. Fällt somit aufgrund einer beginnenden Befreiung die KESt-Abzugspflicht weg, gilt der zwischen dem letzten Zinsenzufluss (Kupon) und dem Tage der Wirkung einer Befreiungserklärung entstandene Zinsenertrag gemäß § 27 Abs…
…6.2 Beteiligungserträge von Körperschaften (§ 94 Z 2 EStG 1988) 29.6.2.1 Beteiligungserträge von Körperschaften iSd § 1 Abs. 2 KStG 1988 Rz 7754: Von der KESt befreit sind unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften iSd § 1 Abs. 2 KStG 1988, wobei die Rechtsform der beteiligten Körperschaft…
…der Inanspruchnahme der KESt-Haftung gemäß § 95 Abs. 1 EStG 1988 im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung zur Erlassung eines Haftungsbescheides (vgl. VwGH 9.7.2008, 2004/13/0175) absehen, wenn bereits vor dessen Erlassung zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass der Muttergesellschaft eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer…
…Verluste nachträglich zu berücksichtigen (siehe Beispiel 5). Ein Ausgleich mit späteren (zB im Jahr des Realisierungsvorganges eingetretenen) Verlusten ist dagegen nicht möglich. 20.2.2.4.8 KESt-Abzug oder Sondersteuersatz in der Veranlagung Rz 6155: Die Besteuerung anlässlich der Entstrickung findet - sofern § 27a Abs…