RIS AI
7 117 Treffer293 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 7–121.2.6 Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Kirgisistan, Korea, Kosovo (ab 2019), Kuba, Kuwait, Malaysia, Marokko, Mazedonien, Mexiko, Moldau, Mongolei, Montenegro (ab 2016), Nepal, Neuseeland, Pakistan, Philippinen, Russische Föderation (suspendiert ab 6. Dezember 2023 bis auf Weiteres, wirksam ab 7. Dezember 2023), San Marino, Schweiz, Serbien, Singapur, Südafrika, Tadschikistan, Taiwan (ab 2015…

LStR 2002 Rz 1407–140842.4 Volljährigkeitsalter nach ausländischem Recht (ausgenommen EWR-Staaten und Schweiz)
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…18 | Mosambik | 18 | Myanmar | 18 | Namibia | 21 | Nauru | 18 | Nepal | 16 | Neuseeland | 20 | Nicaragua | 21 | Niger | 21 | Nigeria | 18 | Oman | 18 | Pakistan | 18…

VB-0336Anlage 7
geltende FassungRichtlinien23.09.2020

Anlage 7 Fangbescheinigung aus Neuseeland [Grafik]   [Grafik]  

UP-52016. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wiedereingeführt werden, gelten grundsätzlich als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft, es…

UP-520112. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

…der Union - des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland (ABl. L 166 vom 30.6.2023, S. 48) Beschluss (EU) 2024/244 des Rates vom 27. November 2023 über den Abschluss - im Namen der Union - des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland (ABl…

UP-5201Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

Die Arbeitsrichtlinie Neuseeland (Pazifik), UP-5201 stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…

UP-5201Anhang 3
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

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UP-520111. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

11. Schlussbestimmungen 11.1. Ausschuss Der Gemischte Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollbereich (Artikel 3.30 des Ursprungsprotokolls) kann das Ursprungsprotokoll und seine Anhänge ändern. 11.2. Übergangsbestimmungen für Durchgangs- und Lagerwaren Dieses Abkommen darf auf Erzeugnisse angewendet werden, welche diesem Kapitel entsprechen und sich zum…

UP-5201Anhang 1
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

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UP-5201Anhang 8
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

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UP-5201Anhang 10
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

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UP-5201Anhang 5
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

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UP-52017. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Das Verbot der Zollrückvergütung bzw. Zollbefreiung ist im Abkommen nicht vorgesehen.

UP-52013. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom Abkommen erfasst sein (Abschnitt 4.), 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" einer Vertragspartei sein (Abschnitt…

UP-5201Anhang 6
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

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UP-5201Anhang 2
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

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UP-5201Anhang 4
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

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UP-5201Anhang 9
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

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UP-5201Anhang 7
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

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ZT-250520.3. Sonderbestimmung für Neuseeland
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

20.3. Sonderbestimmung für Neuseeland Schaf- und Ziegenfleisch mit Ursprung in Neuseeland darf nur dann zum Kontingentzollsatz abgefertigt werden, wenn ein Ursprungszeugnis laut nachstehendem Muster vorgelegt wird. Die Kontingentstelle hat zu prüfen, ob diese Ursprungszeugnisse und die darin enthaltenen Angaben mit den von der Europäischen…