31. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG 31.1. Allgemeines Rz 1781: Den Bundesverwaltungsabgaben nach §§ 78 ff AVG iVm BVwAbgV unterliegen Verleihungen von Berechtigungen oder sonstige wesentlich im Privatinteresse der Parteien liegende Amtshandlungen, die von Behörden in Angelegenheiten der Bundesverwaltung vorgenommen werden. Rz 1782: Angelegenheiten…
§ 18 Altlastensanierungsgesetz - Sanierungsmaßnahmen durch den Bund Der Bund als Träger von Privatrechten kann nur dann tätig werden, wenn niemandem nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften die Sicherung oder Sanierung aufgetragen werden kann. Die Regelung nach § 18 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz ist sowohl zu § 17 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz als auch…
30. Exkurs: Ausgewählte Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes Rz 1780: Nur in denjenigen Gesetzen, in denen eine Gebührenbefreiung ausdrücklich Verfahren vor den Verwaltungsgerichten sowie vor dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof umfasst, besteht eine Befreiung von der Gebühr nach der VwG-EGebV und nach § 24a VwGG oder…
1. Rechtsgrundlagen (1) Bundesgesetz, mit dem das Außenwirtschaftsgesetz 2011 - AußWG 2011 erlassen wird, BGBl. I Nr. 26/2011; In-Kraft-Treten am 1. Oktober 2011. (2) Bundesgesetz über die Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems, die Sicherung von Kernmaterial und Anlagen und über die Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung der…
2.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Kriegsmaterial sind Bewilligungen zum Anschreibeverfahren nur im Einvernehmen und mit Zustimmung des Bundesministeriums für Inneres zu erteilen. In diesen Fällen ist vor der Bewilligungserteilung im Wege des Bundesministeriums für Finanzen das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres herzustellen.
1. Rechtsgrundlagen -Bundesgesetz, mit dem das Außenwirtschaftsgesetz 2011 - AußWG 2011 - erlassen wird, BGBl. I Nr. 26/2011; In-Kraft-Treten am 1. Oktober 2011. -Erste Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes 2011 (Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011 - 1. AußWV 2011), BGBl…
27.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1551: Bemessungsgrundlage ist der Gesamtwert der im Vergleich ausbedungenen, positiv zu erbringenden Leistungen, zB auch Neben- oder Ersatzleistungen, Abfindungsbeträge, Unterhaltsverpflichtung für Kinder (VwGH 19.6.1989, 88/15/0167). Nicht dazu gehören Leistungen, worauf verzichtet wurde. Rz 1552…
31.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben Rz 1790: Ergeht im Zusammenhang mit einer Amtshandlung, für die eine Bundesverwaltungsabgabe zu entrichten ist, ein Bescheid, so ist die Vorschreibung der Verwaltungsabgabe in dessen Spruch aufzunehmen. Dies gilt auch für Bescheide der Berufungsbehörden, wenn der Anlass für die…