30. Exkurs: Ausgewählte Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes Rz 1780: Nur in denjenigen Gesetzen, in denen eine Gebührenbefreiung ausdrücklich Verfahren vor den Verwaltungsgerichten sowie vor dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof umfasst, besteht eine Befreiung von der Gebühr nach der VwG-EGebV und nach § 24a VwGG oder…
…115/2015; die Oesterreichische Entwicklungsbank AG; die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft; die "Österreichischer Exportfonds" GmbH; die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H.; die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur GmbH (OeBFA) im Sinne des Bundesfinanzierungsgesetzes, BGBl. Nr. 763/1992 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 46…
2.3. Die persönlichen Gebührenbefreiungen 2.3.1. Der Bund, vom Bund betriebene Unternehmungen und öffentlich-rechtliche Fonds, deren Abgänge der Bund zu tragen hat (§ 2 Z 1 GebG) 2.3.1.1. Allgemeines Rz 24: Die persönliche Befreiung des Bundes ist uneingeschränkt und umfasst…