…Kapitalgesellschaft X-AG zum 31.12.19 geht auch die Beteiligung an der T-GmbH über. Der Buchwert der Beteiligung an der T-GmbH zum 31.12.19 beträgt 4.000, der gemeine Wert 5.400. Verschmelzungsbedingt kommt es zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechtes Österreichs…
…laut Teilungsvertrag tatsächlich auf den oder die Rechtsnachfolger zu übertragende Vermögen in Bilanzform auszuweisen. Diese Sonderbilanz hat vier Funktionen: Darstellung der steuerlich maßgebenden Buchwerte der bilanzierungspflichtigen Aktiva und Passiva. Darstellung der steuerwirksamen Aufwertungen betreffend inländisches und/oder ausländisches Vermögen in den Fällen des § 29 Abs…
…Diese Quasigesamtrechtsnachfolge bezieht sich nur auf das Ertragsteuerrecht und gilt nur im Falle der Buchwertteilung. Für alle anderen Abgaben und das Abgabenverfahren bleibt es bei der Einzelrechtsnachfolge (siehe Rz 1621d). Randzahl 1620: derzeit frei Rz 1621: Die Fiktion der steuerrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge bewirkt den Eintritt des…
…der KESt-Abzug bei der Veräußerung keine Abgeltungswirkung entfaltet. Rz 317: Es ergeben sich folgende Unterschiede zum Privatvermögen: Anders als im Privatvermögen und beim § 4 Abs. 3-Ermittler kann sich der Buchwert im Rahmen des Betriebsvermögensvergleiches durch Teilwertabschreibungen bzw. Zuschreibungen verändern. Dabei ist zu beachten…
…unternehmensrechtlichen Bewertung. Auf Grund des in § 16 Abs. 1 UmgrStG normierten Buchwertansatzes, der sich ausschließlich an der Bewertung des eingebrachten Vermögens bei der steuerlichen Gewinnermittlung orientiert, hat eine abweichende Bewertung in der dem UGB entsprechenden Bilanz keinen Einfluss auf die Anwendung von Art. III UmgrStG…
…der Anteile betragen 250.000. A beschließt im September 2012 die Einbringung seines Betriebes mit oder ohne Kapitalerhöhung in die A-GmbH rückwirkend auf den 31.12.2011 mit einem Buchwert in Höhe von 1.000.000 (Verkehrswert 2.250.000). Die Anschaffungskosten der Beteiligung…
…Gewinne gemäß § 11a EStG 1988 in Anspruch genommen, ist im Falle des Zusammenschlusses mit Buchwertfortführung für Zwecke einer allfälligen Nachversteuerung auf die Gewinne, Entnahmen und Einlagen in der Folgeära der neuen oder veränderten Mitunternehmerstellung abzustellen. Rz 1502: Rückwirkende Entnahmen und Einlagen gemäß dem nach § 24…
…Vermögen mit den Verlusten objektiv verbunden ist (Rz 1173) am Einbringungsstichtag tatsächlich vorhanden ist (Rz 1186) am Einbringungsstichtag umfänglich mit jenem des Verlustentstehungszeitraums vergleichbar ist (Rz 1189 ff) zu Buchwerten übergeht (Rz 1176) auf die übernehmende Körperschaft tatsächlich übergeht (Rz 1188). 3.8.1.1…
…Rz 2576: Wird bei abnutzbarem Anlagevermögen zugeschrieben, ist der erhöhte Buchwert auf die Restnutzungsdauer zu verteilen. 6.18.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich Siehe Rz 2143 ff. 6.18.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich Rz 2577: Rechtslage für Wirtschaftsjahre vor 2016: § 6 Z 13 EStG 1988 idF…
…6 Z 4 EStG 1988 der Entnahmewert für die AfA-Bemessung an Stelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Als Entnahmewert kommen in Betracht: Entnahme vor dem 1.7.2023: Der Teilwert oder - bei Betriebsaufgabe - der gemeine Wert. Entnahme nach dem 30.6.2023: Der Buchwert oder…
…Wenn die Privatstiftung das ihr gestiftete Vermögen nach § 202 Abs. 1 UGB unternehmensrechtlich mit dem beizulegenden Wert oder einem anderen vom steuerlichen Buchwert bzw. den steuerlichen Anschaffungskosten abweichenden Wert ansetzt, hat eine Adaptierung um die steuerrechtlichen stillen Reserven im zugewendeten Sachvermögen und um die auf…
…ABGB. Rz 643: Steuerlich sieht § 18 Abs. 1 Z 4 UmgrStG vor, dass die übernehmende Körperschaft im Rahmen der Buchwerteinbringung für Zwecke der Gewinnermittlung so zu behandeln ist, als ob sie Gesamtrechtsnachfolger wäre (siehe Rz 951 ff). Sondertatbestände mit zivilrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge sind im § 92 BWG, …
…erstellen, wobei auch eine ordnungsgemäß erstellte UGB-Bilanz dann genügt, wenn allfällige Abweichungen zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerlichen Buchwerten aus einer dem Finanzamt vorgelegten Mehr-Weniger-Rechnung bzw. aus dem Zusammenschlussvertrag hervorgehen. Die Einkünfte des Übertragenden sind hinsichtlich des zu übertragenden Vermögens so zu ermitteln…
…5 Abs. 1 EStG 1988. Eine ordnungsgemäß erstellte UGB-Bilanz genügt dann, wenn allfällige Abweichungen zwischen den unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Buchwerten aus einer dem Finanzamt vorgelegten Mehr-Weniger-Rechnung bzw. aus dem Teilungsvertrag hervorgehen. Weiters ist idR der Verkehrswert der Personengesellschaft bzw. dessen Zurechnung…
…den Erben zuzurechnen; es bestehen aber keine Bedenken, die Einkünfte bei Fortsetzung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zeitanteilig zuzuordnen (siehe Rz 109). Rz 11: Der Übergang eines (Teil-)Betriebes oder Mitunternehmeranteiles verpflichtet den (die) Erben zur Fortführung der Buchwerte gemäß § 6 Z 9 lit. a EStG…
…mit anderen Einkünften zu verrechnen. Bei unentgeltlicher Übertragung einer Beteiligung sowie bei Umgründungen nach dem Umgründungssteuergesetz gehen diese Verrechnungsfolgen bei Buchwertfortführung auf den Rechtsnachfolger über. Rz 157a: Rechtslage bis zur Veranlagung 2013 Ab dem Veranlagungsjahr 2001 wird die Verlustverrechnung durch die Regelung des § 2 Abs…
…III UmgrStG) mit Buchwertfortführung sind die ZehntelbeträgeFünfzehntelbeträge von der Kapitalgesellschaft fortzuführen (UmgrStR 2002 Rz 952); bei Zusammenschlüssen (Art. IV UmgrStG) mit Buchwertfortführung sind die ZehntelbeträgeFünfzehntelbeträge vom bisherigen Gebäudeeigentümer weiterzuführen (UmgrStR 2002 Rz 1453); bei Realteilungen (Art. V UmgrStG) mit Buchwertfortführung sind die Zehntelbeträge von dem…
21.4.2 Bedeutung der Abgrenzung von Herstellungs-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwand 21.4.2.1 Herstellungsaufwand Rz 6455: Herstellungsaufwand ist grundsätzlich auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes im Wege der AfA abzusetzen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 EStG 1988 kommt eine beschleunigte Abschreibung…
21.4.6 Herstellungsaufwand Rz 6476: Herstellungsaufwand sind insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen: Aufstockung eines Gebäudes, Zusammenlegung von Wohnungen, erstmaligem Einbau von Zentralheizungen, Aufzugsanlagen usw., Umstellung der Wärmeversorgung von Öl, Gas oder einem festen Brennstoff auf Fernwärme (VwGH 2.10.2014, 2011/15…
21.4.7 Steuerliche Folgen für die Zehntel- bzw. Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzungen bei Übertragung des Gebäudes, Aufgabe der Vermietung und Einlage des Gebäudes in das Betriebsvermögen 21.4.7.1 Übertragung von Gebäuden Rz 6484: Wird ein Gebäude entgeltlich übertragen, gehen die verteilten Absetzungen für…