18. Aufzeichnungspflichten und buchmäßiger Nachweis 18.1. Allgemeines Rz 2521: Die umsatzsteuerrechtlichen Aufzeichnungspflichten sind eine lex specialis zu den Bestimmungen der BAO und es sind bei der Führung der Aufzeichnungen auch die Formvorschriften des § 131 BAO und die Aufbewahrungsvorschriften des § 132 BAO zu beachten. Rz…
…2 Auswirkungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 4.6.2.1 Allgemeines Rz 744: Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung stehen die Bruttoverrechnung und die Nettoverrechnung als Möglichkeiten der Umsatzsteuer-Verrechnung zur Verfügung. 4.6.2.2 Das Bruttosystem Rz 745: Nach den Grundsätzen des …
…Vorsteuern angesetzt worden sind, darf daher aus dem Betriebsausgabenpauschale keine Umsatzsteuer herausgerechnet werden. Rz 4131: Beim Bruttosystem sind sowohl die auf Grund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen geschuldete Umsatzsteuer als auch die an andere Unternehmer bezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) sowie die Umsatzsteuerzahllast anzusetzen. Da das Betriebsausgabenpauschale…
…sodass der spätere Eingang der Forderung den Gewinn nicht mehr berührt. Rz 696: Es ist daher dann, wenn die Umsatzsteuer bisher nach dem Bruttosystem behandelt wurde, der Wert der Warenbestände (ohne Umsatzsteuer) und der Warenforderungen (einschließlich Umsatzsteuer) abzüglich des Wertes der Warenschulden (einschließlich Umsatzsteuer) zum…
…1999, 97/15/0211). Entnahmen sind, wie beim Bruttosystem, netto anzusetzen. Eine Korrektur der Zahllast um die darin enthaltene Umsatzsteuer ist nicht erforderlich. 4.6.2.4 Wechsel der Verrechnungsmethode Rz 760: Der Steuerpflichtige ist bei der von ihm gewählten Verrechnungsmethode an keinen Mindestzeitraum gebunden…
… 4 Abs. 3 dritter Satz EStG 1988 nicht anzuwenden; es besteht daher kein Wahlrecht, die Umsatzsteuer im Rahmen der Gewinnermittlung als Betriebseinnahme und Betriebsausgabe zu behandeln (USt-Bruttosystem, vgl. Rz 745). Ist in Bezug auf eine zusätzlich abziehbare Betriebsausgabe die Vorsteuer nicht abzugsfähig (zB 50…
…zu erfolgen haben. Rz 4278: Die sich aus den Pauschalierungsverordnungen ergebenden Betriebsausgabenpauschalien sind umsatzsteuerlich jeweils als "Nettogröße" anzusehen. Die Pauschalierung ist unabhängig davon möglich, ob der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer ertragsteuerlich nach dem Bruttosystem oder nach dem Nettosystem (§ 4 Abs. 3 vorletzter Satz EStG 1988) ansetzt…
…4308a). Bei freiwilligem Wechsel von der Pauschalierung zur regulären Gewinnermittlung besteht eine dreijährige Sperrfrist. Rz 4289: Die Pauschalien erfassen die Betriebsausgaben mit den Nettowerten. Bei Anwendung des Umsatzsteuer-Bruttosystems sind die auf abpauschalierte Betriebsausgaben entfallenden Vorsteuern gesondert abzugsfähig. Die Umsatzsteuer-Zahllast stellt eine Betriebsausgabe dar.
…13.11.1985, 84/13/0123) oder als Einnahme und Ausgabe behandelt werden (Bruttosystem, VwGH 27.5.1987, 84/13/0265). In Fällen, in denen die Umsatzsteuer keinen Durchlaufcharakter hat (bei unecht befreiten Unternehmern), kommt nur die Behandlung nach dem Bruttosystem in Betracht. Werden durchlaufende…
…nicht als Bestandteil der Ausgaben für Löhne iSd § 4 Z 2 der Verordnung geltend gemacht werden. Rz 4344: Die Pauschalierung ist unabhängig davon möglich, ob der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer ertragsteuerlich nach dem Bruttosystem oder nach dem Nettosystem (§ 4 Abs. 3 vorletzter Satz EStG 1988) ansetzt…