14.3.6 Auswirkungen bei unangemessenen Aufwendungen Rz 4801: Die Aufwendungen bzw. Ausgaben in Zusammenhang mit den im § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 angeführten Wirtschaftsgütern umfassen die mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten verbundenen Aufwendungen (zB die Absetzung für Abnutzung, Teilwertabschreibung, Investitionsbegünstigungen…
2.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand Rz 343: Die Gründung einer ausländischen Betriebsstätte verursacht regelmäßig Aufwendungen, die zu einem Zeitpunkt anfallen, zu dem diese Betriebsstätte noch nicht besteht. Die Gründungsaktivitäten stellen Funktionen des Stammhauses dar, sodass es sachgerecht ist, die entsprechenden Aufwendungen im Jahr…
4.4.3.2 Einzelfälle Anschaffung oder Herstellung Rz 665: Aufwendungen zur Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren und nichtabnutzbaren Anlagegütern dürfen nicht im Zeitpunkt der Bezahlung als Betriebsausgaben abgesetzt werden (VwGH 16.6.1987, 86/14/0190). Sie sind im Anlagenverzeichnis zu erfassen und bei…
22.5.3.2 Erhöhungen des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 1 Z 1 EBITDA-Ermittlungs-VO) Rz 1309bq: Zu den dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnenden Absetzungen für Abnutzungen zählen gemäß § 1 Z 1 lit. a EBITDA-Ermittlungs-VO neben der linearen oder degressiven Absetzung für Abnutzung…
Einrichtungsgegenstände im häuslichen Arbeitszimmer Rz 1519: Siehe LStR 2002 Rz 327. Eintreibungskosten Rz 1520: Kosten für die Einbringung betrieblicher Forderungen sind Betriebsausgaben. Dies gilt auch dann, wenn sie nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit gesetzt werden. Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist, dass die Aufwendungen in unmittelbarem…
13.7.2 Überhöhte Aufwendungen (direkte verdeckte Ausschüttung) 13.7.2.1 Allgemeines Rz 659: Überhöhte Aufwendungen an Anteilsinhaber oder ihnen nahe stehenden Personen können - wie in Rz 634 bis 642 dargestellt - in drei Hauptgruppen gegliedert werden: Übernahme von Kosten des Anteilsinhabers ohne Rechtsgrund: zB…
2.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen Rz 339: Aufwendungen für Werbemaßnahmen sind von dem Betriebsteil (Stammhaus oder Betriebsstätte) zu tragen, für dessen Aufgabenbereich durch diese Maßnahme geworben wird. Soweit Betriebsteile mit Herstellungs- und Vertriebsfunktionen auch Werbemaßnahmen für andere Betriebsteile durchführen, ist der Werbeaufwand zwischen…
Garagierung Rz 1542: Siehe Personenkraftwagen - Einzelfälle (Rz 1614). Gästehaus Rz 1543: Siehe Rz 4814 ff. Gebäude Rz 1544: Siehe Rz 479 ff. Geburtstagsfeier Rz 1545: Siehe Rz 4723, Stichwort "Geburtstagsfeier". Geldbeschaffungskosten Rz 1546: Siehe Rz 1421 ff; zum "Damnum" siehe dieses Stichwort Rz 1513 sowie…
2.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen Rz 365: Finanziert ein Unternehmen dem Auftraggeber die Auftragssumme, sind die Finanzierungserlöse abzüglich eventueller Refinanzierungsaufwendungen in der Regel dem Stammhaus zuzuordnen, da dieses die entsprechenden Leistungen erbringt und Risiken trägt. Ein eventueller Leistungsbeitrag der Betriebsstätte bei…
Messen Rz 1595: Aufwendungen für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen sind Betriebsausgabe, siehe dazu auch unter "Ausstellung" (Rz 1483). Miet- und Pachtzahlungen Rz 1596: Miet- und Pachtzahlungen sind Betriebsausgaben, sofern sie für betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter bezahlt werden. In Bezug auf die Verteilung von Vorauszahlungen…
5.2 Betriebsausgaben - Allgemeines 5.2.1 Allgemeines 5.2.1.1 Begriff der Betriebsausgaben Rz 1079: Betriebsausgaben sind gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Eine betriebliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen oder Ausgaben objektiv…
Vermögensumschichtung Rz 1679: Ist ein Gehaltsvorschuss (an die Ehegattin) als Darlehen zu qualifizieren (wenn sie ein Vielfaches des laufenden Arbeitslohnes ausmachen, für einen bestimmten Zweck gewährt und nach einem festen Tilgungsplan zurückgezahlt werden), führt die Hingabe zu keinen Betriebsausgaben. Ausgenommen davon ist ein echter Gehaltsvorschuss…
Sicherstellung Rz 1640: Die grundbücherliche Sicherstellung von betrieblichen Darlehen ist betrieblich veranlasst, die Kosten sind abzugsfähig. Sonderbetriebsausgaben Rz 1641: Siehe Rz 5801 ff. Spenden Rz 1642: Spenden sind freiwillige Zuwendungen und als solche gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 grundsätzlich nicht abzugsfähig (siehe…
Ballveranstaltung, Ballbesuch Rz 1489: Siehe Rz 4714, Stichwort "Ballbesuch". Begräbnis Rz 1490: Kosten für das Begräbnis des Steuerpflichtigen sind keine Betriebsausgaben. Die Aufwendungen für das Begräbnis von im Dienst verunglückten Arbeitnehmern sind jedoch Betriebsausgaben. Beitragszuschlag nach ASVG Rz 1490a: Der Beitragszuschlag nach § 113 Abs. 1…
2.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses 2.2.3.1. Allgemeine Grundsätze Rz 310: Aufbauend auf die Funktionsanalyse ist im zweiten Schritt auf Basis des Fremdvergleichsgrundsatzes das Betriebsstättenergebnis zu ermitteln. Dafür sind der Betriebsstätte Außentransaktionen (Erträge und Aufwendungen) dem Kausalitätsprinzip entsprechend zuzuordnen. Fiktive Liefer- und…
5.2.2 Aufwandszuordnung Rz 1093: Grundsätzlich sind Aufwendungen bei dem Betrieb zu berücksichtigenund Ausgaben sind jener Einkunftstätigkeit zuzuordnen, der zur Leistung verpflichtet ist unddurch die sie auch tatsächlich leistetkonkret veranlasst werden (siehe VwGH 16.12.198628.11.2007, 2004/15/012885/14/0098; VwGH…
21.5.3 Aufwendungen außerhalb des § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988 Rz 6495: Die Bauherrenverordnung gilt nur für den Bereich des § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988. Hinsichtlich jener mit der Übertragung des Grundstücks verbundenen Aufwendungen, die nicht zu den Instandsetzungs- und…
3.2.3.4.3. Umrechnung und Rundung von Beträgen (Anlage 1 zum VPDG) Rz 458: Die Anlage 1 des länderbezogenen Berichts ist in einer einheitlichen Währung zu erstellen, die unter "Verwendete Währung" anzugeben ist. Wenn gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlüsse als Grundlage für die Berichterstattung dienen…
Verflochtene Unternehmen Rz 1671: Erfolgen Erwerbsvorgänge zwischen einer Mitunternehmerschaft und einer illiquiden Kapitalgesellschaft mit identen Beteiligungsverhältnissen zu fremdunüblich hohen Preisen, so fehlt den Aufwendungen, so weit sie überhöht sind, die betriebliche Veranlassung. Vergnügungssteuer Rz 1672: Diese ist als betrieblich veranlasste Steuer abzugsfähig. Verkehrsunfall Rz 1673…
5.7 ABC der Betriebsausgaben Abbruchkosten Rz 1457: Siehe Rz 2618 f. Abfertigung an Dienstnehmer Rz 1458: Diese ist grundsätzlich als Lohnaufwand Betriebsausgabe. Dies gilt auch hinsichtlich naher Angehöriger, wenn die für die Anerkennung eines Dienstverhältnisses erforderlichen Kriterien, insbesondere der Fremdvergleich, erfüllt sind (vgl. hiezu…