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6 Treffer1549 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 253–2781.2.8 ABC der Vereinstätigkeiten
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Musik- und Gesangsvereine ist nur insoweit Bestandteil des unentbehrlichen Hilfsbetriebs (siehe Rz 151 bis 156), als er mit Kultur- und Brauchtumsdarbietungen (siehe Rz 369) in Zusammenhang steht und die Ansichtskarten ein Motiv aufweisen, das mit der Vereinstätigkeit in Verbindung steht. Die selben Rechtsfolgen treten bspw…

VereinsR 2001 Rz 136–1501.2 Mittel zur Erreichung begünstigter Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…einmalige Betätigung sind in den 24-Stunden-Zeitraum nicht einzubeziehen. Beispiele für Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten: Auf- und Abbau des Festzeltes bei einer Festveranstaltung, Werbung für eine Glücksspielveranstaltung oder eine Festveranstaltung, Proben für eine Konzert- oder Brauchtumsveranstaltung, Herstellung von Programmen Rz 142: Nachhaltigkeit ist daher gegeben…

VereinsR 2001 Rz 279–318Jahrbuch, Herausgabe eines
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…dar. Gleiches gilt für den Verkauf von Speisen und Getränken. Musik-, Tanz- und Gesangsveranstaltungen Rz 288: Siehe Rz 303 "Unterhaltungsdarbietungen von Musik-, Brauchtums- und Gesangsvereinen". Pferdebetreuung, Pensionstierhaltung Rz 289: Übernimmt ein (Reit-)Verein das bloße Einstellen von Pferden ohne Betreuung der Pferde (Füttern, Ausmisten usw.)…

VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1054/77). Begünstigt ist die Heimatforschung, aber auch die Wiederherstellung, Erhaltung und Pflege des bodenständigen Brauchtums. Körperschaften, deren Zweck nicht auf die Erhaltung von traditionellen Bräuchen (einschließlich Faschingsbräuchen), sondern in erster Linie auf die Durchführung von Veranstaltungen unterhaltenden und belustigenden Charakters gerichtet ist (zB Faschingssitzungen…

VereinsR 2001 Rz 366–4162.3.3 Steuerpflicht der Betriebe
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Tanz- und Gesangsveranstaltungen von Volksmusik-, Blasmusik- und Gesangsvereinen sind unentbehrliche Hilfsbetriebe, wenn sie der satzungsmäßigen Kultur- und Brauchtumspflege dienen. Zur Abgrenzung gegenüber Auftritten, die nicht diesen Zwecken dienen, siehe Rz 303. 2.3.3.1.3 Herausgabe von Zeitschriften und Druckwerken Rz 370: Die Herausgabe…

VB-04041. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2015

…Innen- und Außenbereich sowie bei Film- und Fernsehproduktionen oder für einen ähnlichen Verwendungszweck, beispielsweise für Straßenaufführungen, (Faschings-)Umzüge, Kultur- oder Brauchtumsveranstaltungen, bestimmt sind. Pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater werden gemäß § 12 PyroTG 2010 entsprechend ihrer Verwendungsart oder ihrem Zweck und dem Grad ihrer Gefährlichkeit…