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EStR 2000 Rz 4100–411211 Gewinn- bzw. Überschussermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 17 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…1994 (zB Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen und Wertpapieren, Umsätze aus dem Verkauf von Grundstücken im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes; in diesem Sinne sind auch Entschädigungen für Bodenwertminderungen auszuscheiden), außer wenn sie unmittelbar dem Betriebszweck oder dem Zweck des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dienen - Umsätze gemäß § 10 Abs…

EStR 2000 Rz 5172–517515.7 Einkünfte im Zusammenhang mit der Einräumung von Leitungsrechten und Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

… 4/1) | Servitutsentgelt | stpfl | stpfl | Optionsentgelt | stpfl | stpfl | Bodenwertminderung im öffentlichen Interesse | steuerfrei | steuerfrei | Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse (Rz 4182) | | | Flurschäden | Ja | stpfl | Randschäden | Ja | stpfl | Hiebsunreife…

EStR 2000Anhang VI (zu Abschnitt 15.7)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Bewertungsrahmen beinhaltet die Ansichten des BMF zur Frage, wie der auf die Bodenwertminderung und andere Komponenten (zB im Forst: Entschädigungen für Randschäden oder Entschädigungen für Hiebsunreife oder Nutzung zur Unzeit) entfallende Anteil aus einer Entschädigungsleistung zu ermitteln ist. Er betrifft Fälle der vertraglichen Einräumung eines…

EStR 2000 Rz 6651–665322.4.3.3 Behördlicher Eingriff
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…angeschafft. Im maßgeblichen Zeitpunkt beträgt der Wert des Grundstücks bereits 60 €/m2. Die tatsächliche Bodenwertminderung zB aufgrund einer Starkstromleitung beträgt - ausgehend vom aktuellen Wert von 60 €/m² - 20 €/m². Die von der Wertminderung betroffene Fläche (Servitutsstreifen für die Stromleitung) beträgt 100 m2…

EStR 2000 Rz 577–5884.1.10.4.5 Grund und Boden
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

4.1.10.4.5 Grund und Boden Rz 577: Im Bilanzsteuerrecht wird unter Grund und Boden (§ 4 Abs. 3a Z 3 und 5 sowie § 30 Abs. 1 EStG 1988) nur der nackte Grund und Boden verstanden. Selbständig bewertungsfähige Wirtschaftsgüter sind, auch wenn sie mit…

EStR 2000 Rz 4171–417511.3.4 Abgrenzungsfragen zur Pauschalierung (§ 1 Abs. 4 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…und die laufenden Ausgaben abgegolten. Davon sind die regelmäßig im Betrieb anfallenden Rechtsgeschäfte und Vorgänge betroffen. Randzahl 4173: derzeit frei Rz 4174: Aufgrund von vor dem 1.4.2012 geschlossenen Verträgen gezahlte Entschädigungen für Bodenwertminderungen (Bodenverschlechterungen) sind wie Grundablösen steuerfrei. Wird die Entschädigung für guten…

EStR 2000 Rz 4176–419111.3.4.2 Nicht von der Pauschalierung erfasste Einnahmen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…im Bereich der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ergeben sich insbesondere für die Aufgabe von Rechten, für Bodenwertminderungen, für die Einräumung von Dienstbarkeiten, für die Lagerung von Bodenmaterial und für Naturschutzbeschränkungen, Entschädigungen für Bodenwertminderung, die nicht auf Grund von Maßnahmen im öffentlichen Interesse gewährt werden…

EStR 2000 Rz 5176–518815.8 Ertragsteuerliche Behandlung von Entschädigungen für die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen in Naturschutzgebieten und Nationalparks
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…aufweisen und im Zusammenhang mit der Entschädigung auch der Grund und Boden durch Einlösung in das Eigentum des Landes übernommen wird. 15.8.3 Entschädigungen Rz 5179: Zu den Entschädigungen für eintretende wirtschaftliche Nachteile zählen insb. Entgelte für Servituts-(Dienstbarkeits-)einräumung Bodenwertminderung Wirtschaftserschwernisse Ertragsausfall, Ertragsminderung…

EStR 2000 Rz 820732.3 Erfasste Zahlungen, Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…zählen alle regelmäßig aus Anlass der Maßnahme anfallenden Zahlungen, insbesondere das Entgelt für die Rechtseinräumung, die steuerfreie Bodenwertminderung und sonstige Zahlungen aus Anlass der Hochwasserschutzmaßnahme, wie Entschädigungen für Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse (zB Entschädigungen für die Wegebenützung, für eine temporäre Nutzung einer Liegenschaft des Grundstückseigentümers oder…

EStR 2000 Rz 3203–32077.7 Absetzung für Substanzverringerung (AfS)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

7.7 Absetzung für Substanzverringerung (AfS) Rz 3203: Zur AfS berechtigt ist grundsätzlich der Grundeigentümer; zum Abbauberechtigten siehe Rz 3207a (VwGH 22.2.2023, Ro 2021/15/0006). Rz 3204: Bemessungsgrundlage: Die Anschaffungskosten der Abbaurechte bei entgeltlichem Erwerb. Wird ein Grundstück zum Zwecke der Ausbeutung…

EStR 2000 Rz 604–6144.2 Anlage- und Umlaufvermögen
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Zu den Anschaffungskosten eines solchen Leitungsrechtes zählen alle zur Erlangung erforderlichen Aufwendungen. Dabei ist es unerheblich, ob diese beim Empfänger als Gegenleistung für die Einräumung des Nutzungsrechtes oder als Entschädigung für Bodenwertminderung, Wirtschaftserschwernisse usw. zu behandeln sind. 4.2.1.2.4 Abnutzbares Anlagevermögen Rz…

EStR 2000 Rz 4243–424811.3.9 Gewinnerhöhende Beträge und gewinnmindernde Beträge (§ 15 LuF-PauschVO 2015)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…bei Leitungsrechten vereinfacht ermittelt werden; siehe dazu Rz 5173 ff. Zur vereinfachten Ermittlung des steuerfreien Anteils aus einer Gesamtentschädigung in anderen Fällen (zB für Schipisten und Aufstiegshilfen, Langlaufloipen oder Tunneldienstbarkeiten) gilt: Ist eine Bodenwertminderung dem Grunde nach gegeben, bestehen keine Bedenken, bei Entgelten bis zu…

EStR 2000 Rz 820732.6 Abgeltungswirkung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…ein und zahlt 8.100 Euro aus. Am 15.2.2020 führt Y die für B einbehaltene Abzugsteuer an das Finanzamt ab. B hat den Ertrag von 27.000 Euro abzüglich der steuerfreien Bodenwertminderung in der Gewinnermittlung 2017 erfasst. Der Einkommensteuerbescheid 2017 ist am 2…

EStR 2000 Rz 5001–501115 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…sind gemäß § 4 Abs. 3a Z 1 EStG 1988 steuerfrei (siehe dazu Rz 6651). Zu Entschädigungen für Bodenwertminderungen siehe Rz 4174 und Rz 4179. Rz 5011: Prämien Prämien (zB auf Grund des Beitrittes Österreichs zur EU) sowie Förderungen, Beihilfen, Ausgleichszahlungen und Subventionen, soweit sie nicht…

EStR 2000 Rz 6676–667722.4.4.8 Freigrenze, nachträgliche Einkünfteminderung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

22.4.4.722.4.4.8 Freigrenze, nachträgliche Einkünfteminderung Rz 6676: Die für Einkünfte aus Spekulationsgeschäften bestehende Freigrenze von 440 Euro pro Kalenderjahr ist nunmehr für den verbliebenen Spekulationstatbestand in § 31 EStG 1988 verankert worden. Für Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen besteht keine Freigrenze. Rz…

EStR 2000 Rz 5075–509515.1.8 Forstwirtschaft
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

15.1.8 Forstwirtschaft Rz 5075: Unter Forstwirtschaft wird die Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Gewinnung und Verwertung von Walderzeugnissen verstanden. Das stehende Holz (der "lebende Baum") ist Anlagevermögen, das geschlägerte Holz ist Umlaufvermögen (VwGH 27.3.1985, 83/13/0079). Rz 5076…

EStR 2000 Rz 665822.4.4.4 Fiktiver Veräußerungserlös
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

22.4.4.4 Fiktiver Veräußerungserlös Rz 6658: In folgenden Fällen ist der Veräußerungsvorgang gedanklich in zwei Veräußerungen aufzusplitten und für einen der Vorgänge ein fiktiver Veräußerungserlös anzusetzen. Ein solcher fiktiver Veräußerungserlös kann sein: Der Teilwert im Einlagezeitpunkt bei eingelegten Grundstücken (§ 4 Abs. 3a Z…

EStR 2000 Rz 777–7784.7.3.2.2 Inflationsabschlag
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

4.7.3.2.2 Inflationsabschlag Rz 777: Rechtslage für Grundstücksveräußerungen vor dem 1.1.2016 Zusätzlich zu den Kosten der Mitteilung oder Selbstberechnung der Minderbeträge aus Vorsteuerberichtigungen gemäß § 6 Z 12 EStG 1988 kann gemäß § 4 Abs. 3a Z 3 lit. a EStG 1988…

EStR 2000 Rz 702–7064.5.2.2.4 Übergang vom Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 bzw. von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf den Betriebsvermögensvergleich gemäß § 5 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

4.5.2.2.4 Übergang vom Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 bzw. von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf den Betriebsvermögensvergleich gemäß § 5 EStG 1988 Rz 702: Bezogen auf die Gewinnermittlungstechnik ergeben sich zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 und…

EStR 2000 Rz 5038–504415.1.5 Grundstücke
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

15.1.5 Grundstücke Rz 5038: Die Veräußerung von Grundstücken im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988 (Grund und Boden, Gebäude und grundstücksgleiche Rechte; siehe dazu Rz 6621 f) nach dem 31.3.2012 unterliegt der neuen Grundstücksbesteuerung (siehe dazu Rz 763 ff). Rz…